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Der Bundestag hat am Freitag, 1. März 2013, das Urheberrechtsgesetz novelliert. Die Initiative der Bundesregierung (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen. Mit dem Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Die Neuregelung gilt als Schutz der Presseverlage vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten.
Allerdings relativiert die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruht, die Novelle, da sie zugunsten der Suchmaschinebetreiber ausfällt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte."
Mit dieser Änderung, erklärte Stephan Thomae (FDP), solle dazu beigetragen werden, die "Lotsenfunktion von Suchmaschinen im Internet" zu erhalten. Als Beispiel nannte er den Begriff "Golf": wer danach suche, erhalte Ergebnisse zu "einer Meeresströmung, einem Auto und einer Sportart". Die kleinsten Textausschnitte würden also Orientierung bieten und anzeigen, um welchen "Golf" es sich in dem Suchergebnis handele.
Thomae warb für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, indem er argumentierte, dass in anderen Bereichen wie beispielsweise für die Film- und Musikbranche derartige Leistungsschutzrechte bereits bestünden.
"Das wirklich Schwierige an dem Gesetz" sei, sagte Brigitte Zypries (SPD) an die Koalition gerichtet, "dass Sie es als Verbotsrecht ausgestaltet haben".
Suchmaschinen dürften die Texte nicht mehr verlinken und nicht mehr anzeigen, wenn keine Vereinbarung getroffen sei zwischen Verleger und Suchmaschinenbetreiber. Das bedeute eben auch, dass jeder, auch ein Kleingewerbler, der seine Produkte im Internet auffindbar machen möchte, Lizenzverträge abschließen müsse.
Dr. Günter Krings (CDU/CSU) sagte: "Wer es wie wir als fair empfindet, dass nicht nur an den Kiosken, sondern auch im Internet" für Presseerzeugnisse zu zahlen sei, müsse dem Gesetz zustimmen. Die Opposition argumentiere lediglich pauschal gegen ein Leistungsrecht, was "die Kulturschaffenden in Deutschland massiv verunsichert" habe.
Ein "freies und faires Internet" brauchen einen Rechtsrahmen. Außerdem könne nicht das Presseangebot das Internetangebot quersubventionieren, erklärte Krings mit Blick auf die im Internet überwiegend kostenfreien Inhalte von Tageszeitungen.
"Der große Medienkonzern Springer ruft, und fast das ganze Regierungslager springt", erklärte Dr. Petra Sitte (Die Linke) die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. "Unzählige Online-Anbieter müssten mit Tausenden von Verlagen Verhandlungen führen", griff sie die Argumentation ihrer Oppositionskollegin Brigitte Zypries auf.
Insgesamt seien das "Dinge, die sich nur große Verlage leisten können, mit vollen Kriegskassen und großen Rechtsabteilungen".
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, das Gesetz helfe "keinem Verlag, keiner Journalistin und keinem Journalisten". Es handele sich lediglich um ein Beschäftigungsprogramm für Juristen. "Wir als Gesetzgeber können die Probleme nicht an die Rechtsprechung outsourcen", erklärte von Notz weiter.
Er betonte zudem, dass das Gesetz neue Fragen aufwerfe, in sich widersprüchlich und unausgereift sei. (ver/01.03.2013)