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Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März, und Freitag, 15. März 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Angriffskrieg unter Strafe stellen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. März einen Antrag der Linken (17/11698) abgelehnt, einen Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe zu stellen. Paragraf 80 des Strafgesetzbuches sollte nach dem Willen der Fraktion so formuliert werden, dass jegliche direkten und indirekten Beteiligungsformen an einem Angriffskrieg erfasst werden und neben der Vorbereitung eines Angriffskrieges auch die Androhung, Auslösung Durchführung und Unterstützung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt werden. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/12736). Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten wies das Parlament einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung von Artikel 35 (Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe) und 87a (Streitkräfte) des Grundgesetzes (17/11591) zurück. Durch Aufhebung von Artikel 87a Absatz 4 sollte nach dem Willen der Fraktion sichergestellt werden, dass es keinen bewaffneten Einsatz von Streitkräften in Deutschland gegen die eigenen Staatsbürger gibt. Artikel 35 sollte so präzisiert werden, dass im Rahmen der Amtshilfe keine bewaffneten Soldaten sowie militärische Kampfmittel eingesetzt werden dürfen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Innenausschusses (17/12811) an.
Modernisierung von US-Nuklearwaffen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 15. März einen Antrag der SPD (17/11323) abgelehnt, sich innerhalb der Nato und gegenüber bilateralen Partnern für nukleare Abrüstung einzusetzen. Die SPD hatte sich gegen eine Modernisierung der US-Nuklearwaffen in Europa und Deutschland ausgesprochen und verlangt, Abrüstungschancen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion fand ein Antrag der Linken (17/11225) keine Mehrheit, wonach sich die Regierung für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und gegen deren Modernisierung aussprechen sollte. Die von der Nato beschlossene Modernisierung der Tornado-Jagdflugzeuge als Trägersysteme für Atomwaffen sei faktisch eine Neustationierung, die einen Wiedereinstieg in eine atomare Aufrüstungspolitik bedeute, so Die Linke. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen lehnte der Bundestag auch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9983) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, innerhalb der Nato für eine neue Strategie einzutreten, die auf einen Ersteinsatz von Atomwaffen verzichtet und den Abzug aller US-Atomwaffen aus Europa vorsieht. Bilaterale Abrüstungsverhandlungen zwischen Russland und den USA sollten begleitend unterstützt werden, so die Fraktion. Der Bundestag lehnte darüber hinaus bei Enthaltung der Grünen einen Entschließungsantrag der SPD (17/12703) zum Jahresabrüstungsbericht 2012 der Bundesregierung (17/12570) ab, wonach sich die Bundesregierung unter anderem für mehr Berechenbarkeit und Stabilität bei der Raketenabwehr in Europa engagieren und sich verstärkt für eine nuklearwaffenfreie Welt einsetzen sollte.
Zukunft der Europäischen Atomgemeinschaft: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 15. März einen Antrag der SPD (17/8927) abgelehnt, den Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Unter anderem sollten alle Passagen im Vertrag gestrichen werden, die Investitionen in die Atomenergie begünstigen. Die frei werdenden Mittel sollten stattdessen für die Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7670) keine Mehrheit, den Euratom-Vertrag zu ändern, den Atomausstieg europaweit voranzubringen und das "Atomprivileg" zu beenden. Die Sonderstellung der Kernenergie im Vertrag müsse abgeschafft werden. Auch sollten keine Regelungen mehr enthalten sein, die mit Blick auf die Atomkraft Investitionen, Forschungsförderung und Genehmigungsprivilegien begünstigen. In beiden Fällen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11713). Auf Empfehlung des Europaausschusses (17/11723) lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/6151) ab, Euratom aufzulösen und eine Europäische Gemeinschaft für die Förderung erneuerbarer Energien zu gründen.
Hermes-Bürgschaft für das Atomkraftwerk Angra 3 in Brasilien: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 15. März einen Antrag der SPD (17/9578) abgelehnt, die Exportförderung von Atomtechnologie zu beenden und die Grundsatzzusage für eine Hermes-Exportkreditbürgschaft zum Bau des Kernreaktors Angra 3 in Brasilien zurückzunehmen. Die Bundesregierung habe ihre Grundsatzzusage vom Februar 2010 für die Bürgschaft mit der Beteiligung der Siemens AG an dem deutsch-französischen Joint Venture Areva NP GmbH begründet. Siemens sei jedoch seit dem 18. März 2011 nicht mehr Anteilseigner an der Areva NP. Das Projekt in Brasilien weise fundamentale geologische, geografische, technische und sicherheitspolitische Schwachpunkte auf, so die SPD. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament auch einen Antrag der Grünen (17/9579) ab. Die Grünen hatten sich ebenfalls gegen Hermes-Bürgschaften für Atomtechnologien und gegen die Hermes-Bürgschaft für die Beteiligung an Angra 3 in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ausgesprochen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12653).
Grenznahe Atomkraftwerke in Frankreich: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 15. März den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11206) abgelehnt, wonach die Bundesregierung mit Frankreich über eine Stilllegung der grenznahen französischen Kernkraftwerke Cattenom (Lothringen) und Fessenheim (Elsass) verhandeln sollte. 280 Abgeordnete stimmten gegen, 225 für den Antrag. Im Umweltausschuss hatte die Koalition gegen, die Opposition für den Antrag gestimmt (17/12675).
Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute:Der Bundestag hat am 15. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12686) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in der EU weiterhin für die Schaffung nationaler Fonds zur Abwicklung von Finanzinstituten einzusetzen. Diese sollten durch Beiträge der Banken vorfinanziert werden müssen. Anteilseigner und Gläubiger sollten an Verlusten vorrangig beteiligt werden. Zum G20-Gipfel in Sankt Petersburg im September 2013 sollten Vorschläge zur weltweiten Beaufsichtigung und Regulierung aller Schattenbanken und deren Aktivitäten vorgelegt werden, möglichst in Form international verbindlicher, überprüfbarer Standards. Auch sollte sich die Regierung für eine bessere Erfassung typischer Transaktionen des Schattenbankensystems wie Wertpapierleihen und Repogeschäfte einsetzen. Ebenso sollte die in der EU und den USA eingeführte Beteiligung der Herausgeber verbriefter Finanzprodukte an den verbrieften Risiken weltweit umgesetzt und höher, nämlich mit fünf Prozent, veranschlagt werden. Zur Begründung heißt es, durch Kreditfinanzierungen über das sogenannte Schattenbankensystem könnten sich erhebliche Risiken aufbauen und die Finanzmärkte sowie die Realwirtschaft bedrohen. Es müssten ferner Regeln zur geordneten, steuerzahlerschonenden Abwicklung auch großer, komplexer Banken geschaffen werden.
Vorschriften über elektromagnetische Felder geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 14. März auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12738) einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (17/12372) angenommen. Bisher wurden lediglich gewerblich betriebene Funkanlagen von der Verordnung erfasst, die im Übrigen an die wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst wurde. Künftig werden auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Geändert wurde auch die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, um zu einer besseren Verzahnung mit den Regelungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zu kommen, wie die Regierung schreibt. Die SPD hatte eingewendet, eine Gesundheitsgefährdung durch Strahlung könne langfristig nicht ausgeschlossen werden. Die Linke hatte deutlich abgesenkte Grenzwerte verlangt. Die Grünen bemängelten, ein Überspannungsverbot für Gebäude werde für neue Mobilfunkanlagen erst ab 2015 und für Altanlagen gar nicht eingeführt. Den vierten (17/4408) und fünften (17/12027) Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nahm der Bundestag zur Kenntnis.
Verhütung von Folter: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 14. März gegen die Stimmen der Opposition aufgefordert, weiterhin mit Nachdruck den Kampf gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im In- und Ausland zu verfolgen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/10085) verabschiedete das Parlament eine entsprechende Entschließung zu den Jahresberichten 2009/2010 (17/3134) und 2010/2011 (17/9377) der Bundesstelle zur Verhütung von Folter. Darin nimmt der Bundestag auch erfreut zur Kenntnis, dass die Bundesstelle, die am 1. Mai 2009 ihre Arbeit mit Sitz in Wiesbaden aufgenommen hat, "auf allen Handlungsebenen auf Offenheit und positive Resonanz" gestoßen sei. Erfreulich sei ferner, dass der Antifolterausschuss der Vereinten Nationen in seinem Bericht die Schaffung der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ausdrücklich lobe. Keine Mehrheit fand auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/12730) ein Antrag der Grünen (17/11207), die nationale Stelle zur Verhütung von Folter durch ausreichende finanzielle Mittel und genügend Personal zu stärken. Die Opposition hatte diesen Antrag geschlossen unterstützt.
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 14. März einen Antrag der SPD mit dem Titel "Stillstand in der Verkehrspolitik überwinden – Zukunftskommission zur Reform der Infrastrukturfinanzierung einrichten" abgelehnt. An der Zukunftskommission sollten nach dem Willen der SPD neben Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis auch die Bundesländer und alle Fraktionen im Bundestag beteiligt werden. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament ferner einen Antrag der Linksfraktion (17/1971) ab, die Verkehrsinvestitionspolitik für Klima- und Umweltschutz, Barrierefreiheit, soziale Gerechtigkeit und neue Arbeitsplätze grundlegend neu auszurichten. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion scheiterte schließlich auch ein Antrag der Grünen (17/1988), durch eine neue Investitionspolitik zu mehr Verkehr auf der Schiene zu kommen. In allen Fällen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8386).
UN-Sicherheitsrat: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 14. März einen Antrag der SPD (17/11576) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/12242) abgelehnt, wonach die Bundesregierung auf eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hinwirken und Anstrengungen zur Lösung des Syrien-Konflikts unterstützen sollte. Auch sollte die Regierung für die Norm der Schutzverantwortung werben und sie weiter konkretisieren, sich für direkte Friedensverhandlungen zwischen Israel und Palästina einsetzen, auf eine aufgeschlossene Haltung der EU zu einem palästinensischen Beobachterstatus hinwirken und sich für eine Verwirklichung von Rüstungskontrollinitiativen stark machen.
Energiewende im Gebäudebestand: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 14. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11664) abgelehnt, die Energiewende im Gebäudebestand "sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend" umzusetzen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12671). Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, eine Strategie für die sozialverträgliche Sanierung des Gebäudebestands mit dem Ziel klimaneutraler Gebäude bis zum Jahr 2050 und einer notwendigen Sanierungsrate von drei Prozent jährlich zu entwickeln.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Der Bundestag hat am 14. März gegen das Votum der Opposition die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages) auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/12670) geändert. Betroffen ist das bisherige System der Veröffentlichung der einmaligen oder regelmäßigen monatlichen Nebeneinkünfte der Abgeordneten mit drei Einkommensstufen (1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro, über 7.000 Euro). Dieses System wird nun durch zehn Einkommensstufen ersetzt (Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro; Stufe 2: bis 7.000 Euro; Stufe 3: bis 15.000 Euro; Stufe 4: bis 30.000 Euro; Stufe 5: bis 50.000 Euro; Stufe 6: bis 75.000 Euro; Stufe 7: bis 100.000 Euro; Stufe 8: bis 150.000 Euro; Stufe 9: bis 250.000 Euro; Stufe 10: über 250.000 Euro). Künftig entfällt die bisher geregelte Anzeigepflicht für die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung, Parlamentarischer Staatssekretär oder Staatsminister, da sich aus diesen Tätigkeiten eine für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfung "nicht ergeben kann". Die neuen Regelungen treten mit der Konstituierung des Bundestages nach der Bundestagswahl 2013 in Kraft. Keine Mehrheit fanden zwei gemeinsame Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/12698, 17/12699) sowie der Linksfraktion (17/12701, 17/12702). SPD und Grüne wollten die Möglichkeit, Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, nach Branchen nun zur Verpflichtung machen und generell Einkünfte aus Nebentätigkeiten "auf Euro und Cent genau" veröffentlichen. Die Linke wollte eine Pflicht zur Angabe der Branche von Auftraggebern aufnehmen und ebenfalls erreichen, dass die zu veröffentlichenden Nebeneinkünfte "auf Euro und Cent" angegeben werden müssen.
Gebührenrecht des Bundes reformiert: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (17/10422) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12722) beschlossen. Damit werden die allgemeinen Regelungen in einem Bundesgebührengesetz gebündelt, um die Fachgesetze und –verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten. Ziele seien mehr Transparenz und weniger Bürokratie, schreibt die Regierung, auch durch die weitgehende Trennung des bislang verflochtenen Gebührenrechts von Bund und Ländern. Zugleich werde für die Kalkulation der Gebühren eine "rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage" geschaffen, wie es weiter heißt.
Unterstützung für die Giftgasopfer von Halabja:Der Bundestag hat die Bundesregierung am 14. März aufgefordert, auch weiterhin Mittel für bürgergesellschaftliche Initiativen zur medizinischen und psychologischen Nachsorge der Opfer des Giftgasangriffs von Saddam Hussein auf die kurdische Stadt Halabja im Nordirak am 16. März 1988 bereitzustellen. Damals seien etwa 5.000 Kurden gestorben und Tausende verletzt worden, von denen viele bis heute unter den Folgen litten, heißt es in dem Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12684). Ebenso soll sich die Regierung für die Ächtung von Chemiewaffen und die Kontrolle der Chemiewaffen-Konvention einsetzen. Keine Mehrheit fand ein weitgehend gleichlautender gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen (17/12685), die allerdings bei Bedarf auch eine Aufstockung der Hilfsmittel verlangten. Schließlich lehnte der Bundestag auch einen Antrag der Linksfraktion (17/12692) ab, die sogenannten Anfal-Operationen des Iraks 1988/89 und den Giftgasangriff auf Halabja als Völkermord anzuerkennen und "angesichts der Mitverantwortung deutscher Firmen und indirekt auch der damaligen Bundesregierungen" Entschädigungen und humanitäre Hilfe für die Überlebenden und die Angehörigen der Giftgasopfer zu leisten.
Weltweite Bildungssituation: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 14. März einen Antrag der SPD (17/6484) abgelehnt, der eine bessere Bildungssituation weltweit zum Ziel hatte. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, Bildung und Ausbildung weiterhin als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und mit genauen Zielgrößen zu versehen. Unter anderem sollten die Partnerländer bei der Wahrnehmung ihrer staatlichen Verantwortung unterstützt werden, den gebührenfreien Zugang zu Bildung für alle und die allgemeine Schulpflicht für Kinder und Heranwachsende zu gewährleisten. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/11492).
Kronzeugenregelung im Strafrecht wird eingeschränkt: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 14. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (17/9695) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/12732) angenommen. Damit wird die bisherige Kronzeugenregelung in Paragraf 46b des Strafgesetzbuchs auf die Fälle beschränkt, in denen zwischen der Tat des Kronzeugen und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Damit wird auch ein Gleichklang mit der "kleinen Kronzeugenregelung" in Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes hergestellt, wo eine solche Verbindung laut Bundesregierung von der Rechtsprechung schon heute als erforderlich und ausreichend angesehen wird.
Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (17/6261) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12735) angenommen. Damit wird ermöglicht, die mehrfache Vernehmung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch zu vermeiden. Ergänzt werden die Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern. Die Informationsrechte von Opfern werden erweitert. Präzisiert werden die Regelungen zur Zuständigkeit der Jugendgerichte in Jugendschutzsachen. Die bisherige Regelung zur Hemmung der Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bis mindestens zum vollendeten 21. Lebensjahr bleibt erhalten. Die strafrechtliche Verjährung ruht künftig ebenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte das Parlament den Gesetzentwurf der SPD zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen (17/3646) ab. Die SPD hatte verlangt, die strafrechtliche Verjährungsfrist auf 20 Jahre und die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu erhöhen. In einem ebenfalls abgelehnten Änderungsantrag (17/12737) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf war die Fraktion dafür eingetreten, die strafrechtliche Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen zu lassen, sodass diese Straftaten bis zum vollendeten 50. Lebensjahr des Opfers verfolgt werden können. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen und eines Großteils der Linken wies der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht (17/5774) zurück. Die Grünen waren für eine Ausweitung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahr eingetreten. Die Regelungen zur Hemmung der Verjährung (Paragrafen 207 und 208 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sollten nach dem Willen der Fraktion auf das vollendete 25. Lebensjahr angehoben und das Ruhen der strafrechtlichen Verjährung ebenfalls zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Seeschifffahrtsabkommen mit Südkorea: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 14. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Seeschifffahrtsabkommen mit Südkorea (17/12336) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12574) zugestimmt. Damit werden die für den Seeverkehr zwischen beiden Ländern notwendigen ordnungspolitischen und technischen Regelungen auf der Grundlage der weltweiten handelspolitischen Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit und der Inländergleichbehandlung geschaffen.
Seeverkehrsrechtliche Vorschriften geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht (17/12348) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12594) beschlossen. Damit werden Vorgaben des Völker- und Europarechts in deutsches Recht umgesetzt, etwa im Hinblick auf die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen, die Beseitigung von Wracks und die Unfallhaftung bei der Personenbeförderung auf See.
Beseitigung von Wracks: Einstimmig hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks (17/12343) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12595) angenommen. Das Wrackbeseitigungsabkommen legt eine Pflicht zur Beseitigung eins Wracks in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone durch den Schiffseigentümer fest, wenn das Wrack die Meeresumwelt oder die Schifffahrt gefährdet. Geregelt werden ferner ein Tätigwerden des betroffenen Küstenstaates anstelle des Eigentümers und Kostenforderungen gegen den Eigentümer für die Lokalisierung, Markierung und Beseitigung eines solchen Wracks. Das Abkommen sieht ebenso eine Versicherungspflicht des Eigentümers und einen Direktanspruch des Küstenstaates gegen die Versicherung vor.
Außenwirtschaftsrecht geändert: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 14. März die Verordnungen der Bundesregierung zur 95. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/12226) und zur 110. Änderung der Ausfuhrliste, einer Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (17/12227), bestätigt. Er folgte damit Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses (17/12728, 17/12729). Aktualisiert wurden unter anderem die EU-Embargos gegen Ägypten, Weißrussland, den Iran, Liberia, Somalia, Syrien und Tunesien. Die Ausfuhrliste wurde neu gefasst und an internationale Vereinbarungen angepasst, unter anderem im Hinblick auf die Ausfuhr von Gütern mit zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-use-Güter).
Hinweise auf Getränkeverpackungen: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 14. März einer Verordnung der Bundesregierung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (17/12303) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12739) zugestimmt. Der Handel wird verpflichtet, auf den Verpackungen klare Hinweise für die Verbraucher zu geben, ob es sich um eine Mehrweg- oder eine Einwegverpackung handelt, damit sich diese bewusst für eine Variante entscheiden können. Zwischen 2004 und 2010 war der Anteil der Mehrweg- und der ökologischen Einwegverpackungen von 71,1 auf 50,1 Prozent gesunken. Die Kennzeichnungspraxis von Abfüllern und Handel habe den Verbrauchern die bewusste Entscheidung für eine Verpackungsart unnötig erschwert, heißt es zur Begründung.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 14. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 546 bis 552 übernommen (17/12511, 17/12512, 17/12513, 17/12514, 17/12515, 17/12516, 17/12517).
Frauen in Führungspositionen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 14. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7953) abgelehnt, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen umzusetzen. Er schloss sich einer Empfehlung des Familienausschusses an (17/8643). Die Grünen hatten verlangt, das Bundesgremienbesetzungsgesetz zu novellieren, indem unter anderem eine Mindestquote von 40 Prozent eines Geschlechts für Bundesgremien eingeführt werden sollte. Darüber hinaus wollten die Grünen eine gesetzliche Mindestquote für Vorstände und Geschäftsführungen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen einführen.
Residenzpflicht für Asylbewerber bleibt: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 14. März den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11356) abgelehnt, die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete abzuschaffen. Die Grünen wollten, dass die Pflicht für Asylbewerber, sich an einem zugewiesenen Ort aufhalten zu müssen ("Residenzpflicht"), aufgehoben und Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten auf das ihnen zugewiesene Bundesland sowie damit zusammenhängende Straf- und Bußgeldvorschriften aufgehoben werden. (vom/15.03.2013)