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Die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen sollen schrumpfen. Um dies zu erreichen, haben die Koalitionsfraktionen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Anträge und Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Freitag, 22. März 2013, ab etwa 10.30 Uhr in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Für die Debatte sind 90 Minuten angesetzt. Zur Abstimmung steht dabei ein Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12483), der die Bundesregierung dazu auffordert, "Benachteiligungen von Frauen in Wirtschaft und Arbeitswelt zu beseitigen", das Programm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" zu evaluieren und das Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit fortzuführen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (17/12782).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In der Begründung heißt es, seit Jahren verharre der durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern bei 22 Prozent. Gründe dafür seien unter anderem das Berufswahlverhalten, die den Tarifverträgen zugrunde liegende Bewertung typischer Frauenberufe und häufigere und längere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen von Frauen. Nur 55 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach, obwohl ein Teil dieser Frauen gern mehr arbeiten würde.
Dass sie dies nicht könnten, liege häufig an der "bislang noch nicht ausreichenden Infrastruktur für die Betreuung von Kindern, starren Arbeitszeiten und an mangelnder Flexibilität bei dem Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit". Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so die Koalition, sei nicht nur ein gleichstellungs- und familienpolitisches Ziel. Weil dem Arbeitsmarkt aktuellen Schätzungen zufolge auch rund 1,2 Millionen qualifizierte Frauen mehr zur Verfügung stehen könnten, hätte eine bessere Vereinbarkeit "starken Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung".
Auch die SPD strebt die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern an. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/9781), über den abgestimmt wird, heißt es, der Gesetzgeber müsse "den strukturellen Defiziten des geltenden Rechts" abhelfen abhilft und einen verbindlichen Rahmen für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung seitens der entgeltpolitisch verantwortlichen Akteure schaffen. Der Staat als Handelnder solle sich hier hingegen so weit als möglich zurückhalten; das Handeln derjenigen, die für die Entgeltsysteme zuständig seien, solle durch behördliches Eingreifen nicht ersetzt werden.
Ziel sei es vielmehr, "die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die betrieblichen Interessenvertretungen und die Tarifvertragsparteien durch gesetzliche Verpflichtungen zu veranlassen, sich selbst um die Herstellung von Entgeltgleichheit zu kümmern." Eine wesentliche Rolle würden sachverständige Personen übernehmen müssen, um Informationsdefizite zu beheben. Deutschland liege mit einer Entgeltdifferenz von 23,2 Prozent zulasten der Frauen deutlich über dem EU-Durchschnitt; dies sei "nicht hinnehmbar".
Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen in ihrem Antrag (17/8897), dass die Tarifpartner alle zukünftigen und innerhalb einer gewissen Frist alle bestehenden Tarif- und Firmentarifverträge auf Entgeltdiskriminierungen überprüfen. Würden dann Diskriminierungen sichtbar, müssten diese beseitigt werden. Es gelte, den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" verbindlich durchzusetzen.
Die Fraktion schreibt, Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Auch wenn die Ursachen dafür vielfältig seien, lasse sich der sogenannte Gender Pay Gap "nur mit unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung erklären". Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Beschlussempfehlung (17/12575) die Ablehnung des Grünen-Antrags empfohlen. (suk/20.03.2013)