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Es ist eines jener Dauerthemen, mit denen sich der Bundestag in wiederkehrender Regelmäßigkeit beschäftigt: die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts für das gesamte Bundesgebiet. Am Freitag, 28. Juni 2013, diskutiert das Plenum gleich sechs Anträge der Oppositionsfraktionen zu diesem Thema. Die 90-minütige Aussprache beginnt gegen 10.10 Uhr. In diesem Zusammenhang stehen außerdem noch zwei weitere rentenpolitische Anträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen zu Renten von DDR-Flüchtlingen und einer Garantierente zur Abstimmung.
Die Debatte wird ab etwa 10.10 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In ihrem Antrag "Angleichung der Renten in Ostdeutschland auf das Westniveau bis 2016 umsetzen" (17/10996) fordert Die Linke, ab 2013 einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag einzuführen, der für bis dahin im Osten erworbene Rentenanwartschaften den Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West bis zum Jahresende 2016 sukzessive ausgleichen soll.
Bündnis 90/Die Grünen verlangen in ihrem Antrag "Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss bringen" (17/12507), noch in dieser Legislaturperiode, alle maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West zu vereinheitlichen. Mit einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz sollen darüber hinaus weitere offene Fragen abschließend geklärt werden. Abgestimmt wird über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13971).
Die SPD-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag "Stufenplan zur Angleichung des Rentensystems in Ost und West jetzt auf den Weg bringen" (17/13963) für eine vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 ein.
In einem zweiten Antrag mit dem Titel "Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen" (17/6487) verlangt die SPD, unabhängig von einer Gesamtlösung für ein einheitliches Rentenrecht, Verbesserungen bei den Versicherungszeiten für die Antragsteller umzusetzen. So sollte unter anderem die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder des Wehr- und Zivildienstes im Osten nicht mehr zu niedrigeren Rentenanwartschaften als im Westen führen.
In zwei weiteren Anträgen setzen sich sowohl SPD als auch Die Linke für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes ein. Die Sozialdemokraten verlangen in ihrem Antrag (17/6486), einen Härtefallfonds einzurichten und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, Wege für ein einheitliches Rentenrecht zu erarbeiten.
Die Linke fordert in ihrem Antrag (17/7034) ebenfalls eine solche Arbeitsgruppe, um 20 Jahre nach Inkrafttreten das Rentenüberleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz zu überprüfen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, diese Anträge abzulehnen (17/8956, 17/13865).
Zur Abstimmung steht außerdem noch zwei weitere rentenpolitische Anträge: In einem Antrag der Linken "Vertrauensschutz bei Rentenleistungen für alle aus der DDR-Geflüchteten, Abgeschobenen und Ausgereisten gewähren" (17/13453) setzt sich die Fraktion für die volle rentenrechtliche Anerkennung der von dieser Personengruppe in der DDR geleisteten Arbeitsjahre ein.
In einem Antrag der Grünen "Altersarmut bekämpfen – Mit der Garantierente" (17/13493) schlagen die Abgeordneten eine steuerfinanzierte Garantierente vor, die sicherstellt, dass geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 und mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente mindestens 30 Entgeltpunkt enthält. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (17/14084). (che/26.06.2013)