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Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni, und Freitag, 28. Juni 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Waffenlieferungen nach Syrien: Der Bundestag hat am 28. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/14136) angenommen, syrische Flüchtlinge zu schützen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, dass der Abschiebestopp nach Syrien verlängert wird und dass die Auslegungs- und Ermessensspielräume für Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen für hier lebende Syrer großzügig ausgeschöpft werden. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linken (17/12824) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13243) abgelehnt, keine Waffen nach Syrien zu liefern. Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Linken (17/13933), sich für eine europäische Initiative zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die in Nachbarstaaten Syriens geflüchtet sind, einzusetzen.
50 Jahre Kennedy-Rede in Berlin: Der Bundestag hat am 28. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP zum 50. Jahrestag der Rede von US-Präsident John F. Kennedy vor dem Rathaus Schöneberg in Berlin (17/14137) angenommen. Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA über das Abkommen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) nach Kräften zu unterstützen, die sicherheitspolitische Kooperation mit den USA in der Nato weiter zu vertiefen und die Transatlantische Partnerschaft durch politische Konsultationen, wirtschaftliche Kooperation und kulturelle Zusammenarbeit weiterhin in allen Bereichen engagiert zu fördern.
Zehnter Menschenrechtsbericht:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni eine Entschließung zum zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (17/11250) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/13848) verabschiedet. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu legen und dem Eintreten für weltweite Religionsfreiheit größte Aufmerksamkeit zu widmen. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/14212) zum zehnten Menschenrechtsbericht, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wurde zu begründen, warum sie die Aufnahme der in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltenen Kinderrechte in das Grundgesetz ablehnt. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen verabschiedete der Bundestag auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/12922) eine Entschließung zu einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zum Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, zum Bericht über das Handeln der EU im Jahr 2011 "Menschenrechte und Demokratie in der Welt" (Ratsdokument 9238/12) und zum Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU "Menschenrechte und Demokratie" (Ratsdokument 11417/12). Unter anderem unterstützt der Bundestag darin das Anliegen der EU, die Menschenrechtslage bei allen Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen auch auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Schließlich verabschiedete der Bundestag bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken eine weitere Entschließung zum EU-Jahresbericht 2010 "Menschenrechte und Demokratie in der Welt" (Ratsdokument 11501/2711 REV 2) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/10899). Darin wird unter anderem gefordert, bei den Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel nicht nachzulassen.
Berufliche Bildung: Der Bundestag hat am 28. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13484) angenommen, die "duale Ausbildung" zu exportieren, Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu bekämpfen und die kooperative Berufsbildung weltweit zu steigern. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Initiativen für den Auf- und Ausbau dualer Bildungsgänge (schulische und betriebliche Ausbildung) an weiteren deutschen Auslandsschulen zu unterstützen und deutsche Unternehmen zu ermuntern, verstärkt Kooperationen mit deutschen Auslandsschulen und ausländischen Hochschulen im Hinblick auf ein duales Studium zu suchen. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13554), Bildungschancen im Lebensverlauf zu verbessern und die berufliche Ausbildung zu stärken. Unter anderem sollte die Regierung die Berufsausbildung neu strukturieren und in bundesweit anerkannten Ausbildungsbausteinen innerhalb des Berufsbilds zu organisieren. Auch die Linksfraktion scheiterte mit ihrem Antrag (17/14119), das Recht auf Ausbildung umzusetzen und berufliche Perspektiven für alle zu garantieren. Unter anderem empfahl die Fraktion, eine gesetzliche Umlagefinanzierung von Ausbildungsplätzen zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14085) lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/5489) ab, Aus- und Weiterbildung zu stärken, Abbrüche zu verringern und Erfolgsquoten zu erhöhen. Unter anderem hatte die Fraktion Sprachförderung für junge Migranten und eine Nachqualifikation der unter 30-Jährigen ohne Berufsabschluss empfohlen. Schließlich scheiterte auch die SPD mit einem Antrag (17/14134), die betriebliche Ausbildung weiterzudenken, die Qualität zu erhöhen und die Gleichwertigkeit durch einen attraktiven dualen Bildungsweg herzustellen. Unter anderem sollte die Bundesregierung mit den Ländern dafür sorgen, das es ausreichend Lehrpersonal an Berufsschulen gibt, um die Qualität der dualen Berufsausbildung zu sichern.
Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche beschlossen:Gegen das Votum der Linksfraktion bei einer Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (17/13471) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/14181) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13833, 17/13926) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Mit dem Gesetz werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der radioaktiven Abfälle festgelegt. Auch wird das Ziel festgeschrieben, den Standort für die Einrichtung eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zukünftig durch Bundesgesetz festzulegen. Die Änderungen am Koalitionsentwurf beziehen sich unter anderem auf die Zusammensetzung der geplanten Bund-Länder-Kommission "Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe", der 33 Mitglieder angehören. Darunter sind auch Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das Parlament lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/14213) ab, statt der gesetzlichen Regelungen zur Standortauswahl zunächst weitere Vorarbeiten zu leisten und die Entsorgungsrücklagen der Energiekonzerne in einen öffentliche-rechtlichen Fonds zu überführen. Auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14179) wies das Parlament ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12509) zurück, wonach sich die Bundesregierung international für ein Ende der Atomkraftnutzung einsetzen und die Energiewende in Deutschland mit aller Kraft vorantreiben sollte. Auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14187) scheiterte die SPD mit einem Antrag (17/5901), Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich zu schaffen. Während sich Die Linke enthielt, stimmten die Grünen mit der SPD. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/5480) ab, die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6119) keine Mehrheit, die Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds zu überführen und Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen zu schaffen, statt an "Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko" festzuhalten.
Bildung in Kitas und Tagespflege: Der Bundestag hat am 28. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/14135) abgelehnt, den Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung zügig zu realisieren und eine Qualitätsoffensive in Kitas und Tagespflege in Angriff zu nehmen. Unter anderem sollte die Bundesregierung ein Sofortprogramm für Kommunen auflegen, deren Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige deutlich über dem 2007 angenommenen Durchschnittswert von 35 Prozent liegt und die in den vergangene Jahren in den Kita-Ausbau investiert haben. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der SPD, den sogenannten "U3-Rechtsanspruch" zu sichern, die Qualität zu verbessern und auf Betreuungsgeld zu verzichten. Die Bundesregierung sollte einen Aktionsplan entwickeln und umsetzen, um den am 1. August in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu sichern sowie den qualitativen und quantitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu forcieren.
Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes beschlossen:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (17/11315) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/14198) angenommen. Damit wird ermöglicht, dass das Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro und später 150 Euro monatlich auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder ein Bildungssparen eingesetzt werden kann. Wer Anspruch auf Betreuungsgeld hat, kann sich dafür entscheiden, es für eine dieser beiden Möglichkeiten einzusetzen und dafür einen Bonus von 15 Euro pro Monat zu erhalten. Das Betreuungsgeld können Eltern erhalten, deren Kinder keine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/14211) ab, das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes aufzuheben. 308 Abgeordnete stimmten gegen, 234 für diesen Änderungsantrag, es gab drei Enthaltungen.
Rentenangleichung in Ost und West:Der Bundestag hat am 28. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13453) abgelehnt, Vertrauensschutz bei Rentenleistungen für alle aus der DDR Geflüchteten, Abgeschobenen und Ausgereisten zu gewähren, die nach 1936 geboren sind und bis zum 9. November 1989, dem Tag des Mauerfalls, die DDR verlassen haben. Dieser Personenkreis sollte für ihre DDR-Erwerbsbiografie wieder rentenrechtliche Ansprüche nach dem damals gültigen Fremdentengesetz zuerkannt bekommen. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion scheiterte auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13971) ein Antrag der Linken (17/10996), ab 2013 einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag einzuführen, der für bis dahin im Osten erworbene Rentenanwartschaften den Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West bis Jahresende 2016 Schritt für Schritt ausgleichen sollte. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen fand ein Antrag der Grünen (17/12507) keine Mehrheit, noch in dieser Wahlperiode alle maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West zu vereinheitlichen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13865) wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/7034) zurück, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Korrekturen der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht einzusetzen. Auch die SPD scheiterte mit einem Antrag (17/13963), die vollständige Angleichung des aktuellen Renten wertes Ost an den aktuellen Rentenwert West in Stufen von 2014 bis zum 1. Januar 2020 anzugleichen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8956) lehnte das Parlament einen weiteren SPD-Antrag (17/6486) ab, die Einrichtung eines Härtefallfonds und eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorzubereiten, um korrigierende Härten zu definieren und Vorschläge für Transferleistungen an Betroffene sowie ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Linke und Grüne enthielten sich in der Abstimmung. Gegen das Votum der Opposition scheiterte die SPD ferner mit einem Antrag (17/6487), Verbesserungen bei den Versicherungszeiten zu erreichen, die im Rahmen eines sozialen Ausgleichs als Anerkennung für gesellschaftliche Leistungen bewertet und durch Steuermittel finanziert werden sollten, etwa Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Zivil- und Wehrdienst sowie einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen fand ein Antrag der Grünen (17/13493) keine Mehrheit, eine Garantierente als Bestandteil der Rentenversicherung einzuführen, um geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 und mehr Versicherungsjahren durch eine steuerfinanzierte Garantierente so aufzustocken, dass die Gesamtrente mindestens 30 Entgeltpunkte beträgt.
Flutopferhilfe beschlossen:Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (17/14078) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/14264) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/14176) wurde für erledigt erklärt. Zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie für den Wiederaufbau in den vom Hochwasser geschädigten Regionen wird damit ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet. Er wird vom Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen zwischen 2014 und 2019 im Wege einer veränderten Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Fristvorschrift in der Insolvenzordnung für Insolvenzanträge von höchstens drei Wochen "in klar umrissenen Fällen" vorübergehend auszusetzen, um betroffenen Unternehmen Zeit zu lassen, Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn dadurch die Insolvenz abgewendet werden kann. Gegen das Votum der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag dieser Fraktion (17/13896) ab, einen Hochwasserfonds einzurichten, der zusammen mit EU-Mitteln zehn Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen scheiterten die Grünen mit einem Antrag (17/14079), den ökologischen Hochwasserschutz zu intensivieren und die Ambitionen im Bereich des Klimaschutzes zu steigern.
Nachtragshaushalt 2013 beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (17/14000, 17/14020) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/14080, 17/14081) angenommen. Der Etat 2013 erhöht sich um die acht Milliarden Euro Bundesmittel für den Aufbaufonds zur Hochwasserschäden von 302 Milliarden Euro Gesamtausgaben auf 310 Milliarden Euro. Zugleich steigt die Nettokreditaufnahme 2013 von 17,1 auf 25,1 Milliarden Euro.
Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der SPD-Fraktion zur Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit (17/13982) und einen Antrag der Fraktion Die Linke zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität (17/13466) abgelehnt. Darin forderten beide Fraktionen eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die eine Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet festschreibt.
Lärmschutz am Berliner Flughafen BER: Ein Antrag der Fraktion Die Linke für umfassenden Lärmschutz am neuen Berliner Flughafen BER (17/14118) wurde am 27. Juni im Bundestag abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, das planfestgestellte Tagschutzziel von 0x55 dB (A) in geschlossenen Innenräumen anzuerkennen und in ihrer Eigenschaft als Vertreterin des Gesellschafters Bund in der Gesellschafterversammlung auf einen Beschluss hinzuwirken, der die Geschäftsführung per Geschäftsanweisung zur Unterlassung des Einleitens eines das Tagschutzziel tangierenden Planänderungsverfahrens verpflichtet.
Forschung und Wissenschaft: Das Plenum des Bundestages hat am 27. Juni drei Anträge der Oppositionsfraktionen zum Thema Transparenz und Kooperation von Hochschulen mit Unternehmen abgelehnt. Der SPD-Antrag "Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen transparent gestalten" (17/9168) fand gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Der Antrag der Linksfraktion "Freiheit von Forschung und Lehre schützen – Transparenz in Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Unternehmen bringen" (17/9064) wurde bei Enthaltung der SPD mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grüne abgelehnt. Der Antrag der Grünen "Partizipation an forschungsrelevanten Entscheidungen verbessern" (17/11687) wurde bei Enthaltung der SPD und Linksfraktion mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Grundlage der Entscheidungen war eine Beschlussempfehlung (17/14103) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Innovationsförderung und Partizipation: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD und Grüne wurde am 27. Juni ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes sowie zur Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft (17/13090) abgelehnt. Die Linke hatte die einseitige Ausrichtung der Forschungs- und Innovationsförderung kritisiert und die Einrichtung eines Beratungs- und Steuerungsgremiums gefordert, das die organisierte gemeinnützige Zivilgesellschaft gleichberechtigt mit Wirtschaft und Wissenschaft einbeziehen soll. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltung der Linken, der die Partizipation in der Forschungs- und Wissenschaftspolitik nach den Prinzipien von Transparenz und Information, Konsultation und Mitbestimmung verbessern sollte (17/11687). Beide Abstimmungen erfolgten auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/14102, 17/14106).
Visapolitik: Der Bundestag hat am 27. Juni zwei Anträge zur Liberalisierung der Visapolitik mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Die Fraktion Die Linke hatte in ihrem Antrag umfassende Visa-Erleichterungen für Menschen in Russland und Osteuropa gefordert (17/9191). Auch die Grünen forderten einen leichteren wirtschaftlichen, zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und familiären Austausch (17/9951). Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13347).
Mindestlohn: Keine Mehrheit fand am 27. Juni ein Antrag der Fraktion Die Linke, einen Mindestlohn von 10 Euro einzuführen (17/13551). Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Ebenfalls Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP erfuhr ein Antrag der Grünen, der einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro forderte. Beide Abstimmungen beruhten auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/14002).
Auskunftspflicht von Behörden: Das Plenum des Bundestages hat am 27. Juni einen SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von Linke und Grüne abgelehnt (17/12484). Danach sollten Auskünfte nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen das öffentliche Interessen gefährden oder schädigen. Das Votum erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13995).
Informationsfreiheit: Der Bundestag hat am 27. Juni mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion "zur Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz unter Einschluss von Verbraucher- und Umweltinformationen" (17/13467) gegen die Stimmen von SPD und Grüne bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt. Damit sollte ein "einheitliches Informationsrecht auf möglichst hohem Transparenzniveau mit einer zeitgemäßen Verpflichtung zur Veröffentlichung relevanter Informationen in niedrigschwelliger und moderner Form geschaffen werden". Das Plenum folgte bei der Abstimmung einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13800).
Sportgroßveranstaltungen: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Menschen- und Bürgerrechte bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen (17/9982) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD und Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses (17/14091) zugrunde.
Krankenhauspflege:Keine Mehrheit fand am 27. Juni im Bundestag ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/12095), die Anzahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern – etwa in Relation zu den Betten- oder den Patientenzahlen – einheitlich und verbindlich festzulegen. In Anlehnung an eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14226) lehnten die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von SPD und Grünen die Forderung ab.
Drogenpolitik: Am 27. Juni lehnte das Plenum des Bundestages drei Anträge zur Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen ab. Die SPD forderte die Bedingungen für die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen sowohl in Freiheit als auch im Maßregel- und Strafvollzug zu verbessern (17/12181). Die Linke plädierte für eine Lockerung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung Opiat-Abhängiger mit Diamorphin (17/12825). Die Grünen verlangten eine Reform der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, um die Versorgungsqualität und Therapiefreiheit bei der Versorgung Drogenabhängiger mit Drogenersatzstoffen an den aktuellen medizinischen Wissensstand anzupassen (17/13230). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14017) zugrunde.
Konsum von Methamphetaminen: Ein Antrag zur effizienteren Bekämpfung der Ausbreitung synthetischer Drogen wie etwa Crystal der SPD-Fraktion (17/10646) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Bundestages am 27. Juni abgelehnt. Damit folgten die Fraktionen einer Beschlussempfehlung (17/14007) des Gesundheitsausschusses.
Genossenschaften: Der Bundestag lehnte einen Antrag der SPD-Fraktion zur Erleichterung von Genossenschaftsgründungen und Stärkung von Wohnungsgenossenschaften (17/9976) ab. Die Bundesregierung sollte Kleinstgenossenschaften von der Pflichtprüfung nach Paragraph 53 Genossenschaftsgesetz befreien. Auch ein eingebrachter Antrag der Linksfraktion zur Beseitigung der Benachteiligung von Genossenschaften gegenüber anderen wirtschaftlichen Betrieben (17/11828) fand keine Mehrheit. Die Forderung der Grünen, Kleinstgenossenschaften von bürokratischen und zum Teil kostspieligen Pflichtprüfungen zu befreien (17/11579), wurde ebenfalls abgelehnt. Alle drei Ablehnungen erfolgten mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP sowie auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
Schutz für Flüchtlinge: Am 27. Juni lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD ab, der einen wirksameren Schutz für Flüchtlinge fordert, die wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden (17/9193). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13788) zugrunde.
Verwaiste Werke und Urheberrecht: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, um die Veröffentlichung von Werken zu ermöglichen, deren Rechtsinhaber unbekannt sind (17/13423). Zudem soll Autoren, die für Periodika mit überwiegend öffentlicher Förderung wissenschaftliche Texte schreiben, ein Zweitverwertungsrecht zugestanden werden. Einen ähnlichen Gesetzentwurf der SPD, Zweitverwertungsrechte für wissenschaftliche Beiträge einzuräumen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind (17/5053), wurde abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit erlangte ein SPD-Gesetzentwurf, der die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzten sollte, die Recht treuhänderisch wahrzunehmen, wenn sich auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte (17/3991). Ein Antrag zur Erleichterung des Zugangs zu verwaisten Werken der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4695) scheiterte ebenfalls an der Mehrheit der CDU/CSU und FDP. Auch keine Mehrheit fanden die Grünen mit der Forderung nach freien Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung (17/7031). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/14194, 17/14217) zugrunde.
Aufenthaltsgesetz: Ein Gesetz des Bundesrates zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/13424) wurde am 27. Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Mit dem Entwurf sollte langjährig in der Bundesrepublik geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhaft rechtlich abgesicherter Aufenthaltsstatus in Deutschland ermöglicht werden. Die Ablehnung beruhte auf einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/14157).
Kulturgüterschutz: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP (17/14115) angenommen, der die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, gemeinsam mit den Bundesländern die Einsetzung eines Verantwortlichen auf Bundesebene zu prüfen, der den Schutz bedrohter Kulturgüter im Katastrophenfall koordiniert.
Leistungen der Rentenversicherung: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der SPD-Fraktion zum Umbau der Finanzierung der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung (17/8602). Damit soll die Rentenversicherung angesichts der zu erwartenden höheren Kosten aufgrund des steigenden Anteils älterer Arbeitnehmer auf eine neue Finanzierungsgrundlage gestellt werden. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Linksfraktion mit den Stimmen von CDU/CSU abgelehnt. Das Votum folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13424).
Deutsche Sprache fördern: Der Bundestag hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für eine stärkere Förderung der deutschen Sprache (17/14114) angenommen. In Abstimmung mit den Bundesländern sollen bundesweit vergleichbare Sprachstandtests für alle Kinder im Alter von vier Jahren eingeführt werden. Im Bedarfsfall sollen gezielte Sprachprogramme außerhalb und innerhalb der Schulen angeboten werden.
Kindernachzugsrecht: Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf Änderungen am deutschen Nachzugsrecht für minderjährige Kinder dringt (17/12395), hat der Bundestag am 27. Juni abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion und Grünen wurde einer Neuregelung bei dem Nachzug von über 16-jährigen Kindern sowie bei Kindern von Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel und getrennt lebenden Elternteilen, die die Personensorge gemeinsam ausüben, nicht stattgegeben. Die Entscheidung beruhte auf einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13801).
Schienenhinterlandanbindung: Nach dem Willen von CDU/CSU und FDP soll die Bundesregierung eine sozialverträgliche und anwohnerfreundliche Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung gewährleisten (17/14113). Das beschloss der Bundestag am 27. Juni mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Es soll sowohl bei der Trassenführung als auch beim Lärmschutz geprüft werden, inwieweit sich die Trasse als Modellprojekt eignet, um weitere technische Innovationen zur Reduzierung von Lärm und Erschütterung durch rollendes Material voranzutreiben.
Staatsleistungen an Religionsgesellschaften: Der Bundestag hat am 27. Juni mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf der Linksfraktion, der die strikte Trennung von Staat und Kirche anmahnt (17/8791), abgelehnt. Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung (17/13156) des Innenausschusses.
Elbregion weiterentwickeln: Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der CDU/CSU und FDP (17/14112) verabschiedet, bis Ende 2014 gemeinsam mit den Bundesländern ein Gesamtkonzept und Maßnahmenpaket für die Elbe und den Elbeseitenkanal zu erarbeiten. Dieses Konzept soll die ökologischen und verkehrlichen Verhältnisse der Elbe verbessern und erhalten.
Grenzüberschreitender Schienenverkehr: Der Bundestag hat am 27. Juni für einen Antrag der Koalitionsfraktionen votiert, bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 nach verkehrlichem Bedarf, Raumwirksamkeit und volkswirtschaftlicher Bedeutung den Ausbau von grenzüberschreitenden Schienenverkehrsachsen im Rahmen des transeuropäischen Kernnetzes (TEN-Leitlinien) vorrangig zu behandeln. Damit soll die Einbindung der deutschen Wirtschaftsräume in ein leistungsfähiges transeuropäisches Verkehrsnetz die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Die gute Erreichbarkeit strukturschwächerer Regionen soll in die Planungen mit einbezogen werden.
Potenziale von WLAN-Netzen: Das Plenum des Bundestages lehnte am 27. Juni die Forderung der SPD ab, das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Netzwerke (Wireless Local Area Network - "drahtloses lokales Netzwerk") zu beschränken (17/11145). Mit den Stimmen von CDU/CSU bei Enthaltung der übrigen Oppositionsfraktionen folgten die Abgeordneten bei der Abstimmung einer Beschlussempfehlung (17/13793) des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.
Patentrechtliche Vorschriften: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 27. Juni für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Senkung des Aufwandes bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (17/10308) gestimmt. Um die Verfahrensabläufe – einschließlich der EDV – den neuen Verfahrensstrukturen anzupassen, entsteht beim Deutschen Patent- und Markenamt "ein einmaliger Vollzugsaufwand in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro". Die entstehenden Kosten sollen durch die Erhöhung der Recherchegebühr um 50 Euro auf 300 Euro pro Recherche kompensiert werden. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/14221) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Darin legten die Abgeordneten fest, dass bei der im Wesentlichen biologischen Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht nur die Verfahren selbst, sondern auch die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind.
Altersdiskriminierung: Der Bundestag hat einen Antrag der SPD-Fraktion gegen die Altersdiskriminierung (17/11831) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt. Die SPD hatte gefordert, dass die Bundesregierung das Thema Altersdiskriminierung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen und eine öffentliche Kampagne für die gleichen Rechte aller Altersgruppen initiieren soll. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (17/13996) des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zugrunde.
Modernisierung des Geschmackmustergesetzes:Der Bundestag hat am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der dem Patent- und Markenamt im Rahmen des Geschmacksmustergesetzes künftig erlaubt, eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung zu entscheiden (17/13428). Das Plenum stimmte dem Entwurf in geänderter Fassung nach Verschärfung des Markenstrafrechtes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (17/14219) des Rechtsausschusses zugrunde.
Straßen- und Schienenlärm: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reduzierung des Straßen- und Schienenlärms (17/13915) wurde am 27. Juni, im Bundestag abgelehnt. Die Bundesregierung sollte dem Bundestag einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreiten, mit dem zukünftig Gesundheitsschutz an bestehenden zu lauten Straßen- und Schienenstrecken gewährleistet wird. CDU/CSU und FDP votierten gegen den Antrag, die SPD enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/14151) zugrunde.
Internationalisierung der Wissenschaft: Der Bundestag votierte am 27. Juni dafür die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung weiter voranzutreiben (17/14111). In einem 27-Punkte-Programm fordern CDU/CSU und FDP die Bundesregierung dazu auf, den partnerschaftlichen Ansatz bei Wissenschafts- und Forschungskooperationen weiter zu fördern und verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, innovativen Unternehmen und Auslandshochschulen zu unterstützen. Durch Synergiebildung soll eine neue Phase der internationalen Kooperation begründet werden.
Langlebigkeit von Produkten: Keine Mehrheit fand am 27. Juni ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den eingeplanten Verschleiß von Produkten stoppen soll (17/13917). Gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Grüne lehnten CDU/CSU und FDP die Forderung ab, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und deren Reparaturfähigkeit, Sammlung, Weiterverwendung und das Recycling zu verbessern. Dem Votum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/14201) zugrunde.
Harmonisierte Rechnungsführungsgrundsätze in der EU: Einstimmig stimmte der Bundestag am 27. Juni für eine Entschließung, die sicherstellen soll, dass die EU-weite Einführung einheitlicher Rechnungsführungsstandards die Aufstellung, den Inhalt und die Ausführung der Haushaltspläne der Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten nicht berührt. Zudem soll es zu keiner Schwächung der Kontrollmöglichkeiten des Bundestages im Haushaltsvollzug kommen. Die Entschließung ist Teil einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/14148) zur Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Recht auf inklusive Bildung: Das Plenum des Bundestages hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 27. Juni einen Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Kreise, Städte und Gemeinden zu unterstützen, Netzwerke und Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung vor Ort zu stärken (17/10117). Ebenfalls keine Mehrheit erlangte ein Antrag der Linksfraktion, der in einem 19-Punkte-Plan die Aufhebung des Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern forderte, um in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Bildungseinrichtungen barrierefrei umzubauen und auszustatten (17/11143). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen, der eine bessere Teilhabe behinderter Menschen im Bildungsbereich einforderte (17/11163). Das Plenum folgte bei den Abstimmungen einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/14100).
Psychische Belastungen in der Arbeitswelt: Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Grüne am 27. Juni dafür, dass die Bundesregierung bei Unternehmen, Verwaltungen und Belegschaften für mehr betriebliche Gesundheitsförderung werben soll (17/13088). Zudem müssten Krankheiten wie Depressionen enttabuisiert werden und der Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen sowie psychischen Erkrankungen besser erforscht und die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf erleichtert werden. Abgelehnt wurden hingegen jeweils ein Antrag der SPD und der Fraktion Die Linke, die forderten, psychische Belastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren (17/12818, 17/11042) sowie ein Antrag der Grünen, der das Alters- und alternsgerechte Arbeiten einforderte (17/10867). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13851) zugrunde.
Verbraucherschutz im Gentechnikrecht:Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen lehnte der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 27. Juni, einen Antrag der SPD mit der Forderung für tierische Produkte wie Milch, Eier, Fleisch und daraus gefertigte Erzeugnisse die EU-Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel einzuführen (17/6479) ab. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/7559) zugrunde.
Deutsch-koreanische Beziehungen: In einer überfraktionellen Initiative haben Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am 27. Juni, beschlossen, die deutsch-koreanischen Beziehungen ausbauen zu wollen (17/14110). In ihrem gemeinsamen Antrag verweisen die Abgeordneten auf den 130. Jahrestag der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Nationen und den 50. Jahrestag eines deutsch-koreanischen Anwerbeabkommens.
Neuausrichtung der Agrarwissenschaft:Der Bundestag hat am 27. Juni mit dem Votum von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD und Grüne einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Entwicklung einer Strategie einer zukunftsfähigen Umstrukturierung der Agrarwissenschaften (17/4531) abgelehnt. Die Parlamentarier folgten bei der Entscheidung einer Beschlussempfehlung des Agrarausschusses (17/13998).
Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (17/12635) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14190) beschlossen. Das Gesetz enthält die Grundlagen für die Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine strukturierte Datenhaltung. Unter anderem werden angepasste Darstellungsformen des Grundbuchinhalts sowie neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten zugelassen. Die Länder können über die Einführung des Datenbankgrundbuchs selbst bestimmen.
Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12383) abgelehnt, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erhöhen. Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 soll verstetigt und ausgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD scheiterte ein SPD-Antrag (17/12382) für einen "Pakt für die Kreativwirtschaft". Als Felder für die Förderung werden das Urheberrecht, die soziale Sicherung, die Kultur- und Wirtschaftsförderung, die Bildung und die Netzpolitik genannt. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien an (17/13486).
Handwerkskammern und Handwerksordnung: Der Bundestag hat am 27. Juni bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion einen Antrag der Linken (17/9220) abgelehnt, durch eine Änderung der Handwerksordnung die Handwerkskammern zu demokratisieren und transparent zu gestalten. Gegen das Votum der Linken scheiterte ein weiterer Antrag dieser Fraktion (17/9221), die Novellierung der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 zu evaluieren und ein hohes Qualifikationsniveau sicherzustellen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14008) eine Entschließung zu den Fortschrittsberichten 2012 der Bundesregierung (17/8721) und des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (17/11670) zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats bei der Fortschreibung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen, Indikatoren kritisch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, auf ihre Umsetzung zu achten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine langfristige soziale, ökologische und ökonomische Entwicklung nicht zu gefährden. Ebenfalls auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14156) beschloss der Bundestag mit dem gleichen Stimmverhalten eine weitere Entschließung zum Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats für die laufende Wahlperiode (17/13064). Darin wird die Regierung unter anderem aufgefordert, den Beirat regelmäßig zu unterrichten und die nationale Nachhaltigkeitsstrategie in der Öffentlichkeit verstärkt bekannt zu machen.
Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses: Gegen das Votum der Opposition hat sich der Bundestag am 27. Juni gegen den von der SPD eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (17/12531) ausgesprochen. Der Entwurf sah die Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vor, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden. Unter anderem sollte die Beschäftigung in der Promotionsphase gesichert werden. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/6488) ab, die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft einzudämmen und gute Arbeit in Hochschulen und Instituten zu fördern. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken scheiterte die Linksfraktion mit einem weiteren Antrag (17/11044), die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven von Promovierenden zu verbessern. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen fand ein Antrag der Grünen (12/7773) keine Mehrheit, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern, indem etwa die Tarifsperre im Gesetz aufgehoben wird und die Ausdehnung des Befristungsrechts auf nichtwissenschaftliches Personal in Forschungsprojekten wieder rückgängig gemacht wird. Der Bundestag folgte bei seinen Voten einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14186). Ebenfalls auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/12116) nahm das Parlament einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9396) an, exzellente Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs fortzuentwickeln, etwa durch die Einführung neuer Professorenkategorien und die Entfristung von Stellen. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen die Stimmen der SPD scheiterte die SPD mit einem Antrag (17/6336), eine Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu starten. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken fand ein Antrag der Linksfraktion (17/4423) keine Mehrheit, Wissenschaft als Beruf attraktiv zu gestalten und die Prekarisierung des akademischen Mittelbaus zu beenden. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion wies das Parlament schließlich einen Antrag der Grünen (17/4203) zurück, einen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und zukunftsfähige Personalstrukturen an den Hochschulen zu initiieren.
Aufarbeitung der SED-Diktatur: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni eine Entschließung zum Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur (17/12115) verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in der Aufarbeitung nicht nachzulassen und die finanzielle Förderung für Gedenkstätten und Erinnerungsorte aufrechtzuerhalten. Geprüft werden solle die Einrichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13698). Keine Mehrheit fand ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/14109), in dem gefordert wird, die gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitierung von SED-Opfern und die Antragspraxis für die Opferhilfe zu überprüfen und Gerechtigkeitslücken zu schließen. Verfolgungsopfer sollten im Hinblick auf Gesundheitsschäden qualifiziert begutachtet werden können. Die Fraktionen empfehlen eine gesetzliche Vermutungsregelung bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden und eine höhere monatliche Zuwendung für Opfer politischer Haft.
Bildungschancen mit Ganztagsschulen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/13482) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14098) abgelehnt, Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle zu verbessern. Die SPD hatte gefordert das Bund-Länder-Kooperationsverbot im Bildungswesen durch einen neuen Artikel 104c des Grundgesetzes aufzuheben und mit den Ländern über ein Ausbauprogramm "Masterplan Gute Ganztagsschule" zu verhandeln und für dessen erste Phase acht Milliarden Euro bereitzustellen. Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14197) wies das Parlament einen weiteren SPD-Antrag (17/13483) zurück, der eine moderne Integrationspolitik für mehr Chancengleichheit zum Ziel hatte. Gefordert wurden unter anderem eine Willkommenskultur gegenüber Zuwanderern wie Fachkräften aus dem Ausland. Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14099) scheiterte die SPD mit einem dritten Antrag (17/8604), die Förderung der Bildungsforschung weiter voranzutreiben. Unter anderem sollten die Mittel für die frühkindliche Bildungsforschung und die Ganztagsschulforschung erhöht werden. Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14101) lehnte der Bundestag einen weiteren SPD-Antrag (17/12384) ab, die Herausforderungen der Bildungsrepublik mit den Erkenntnissen aus dem Nationalen Bildungsbericht anzugehen, eine neue gesamtstaatliche Verantwortung für Bildung wahrzunehmen und mehr Raum und Zeit für kulturelle Bildung zu schaffen. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen scheiterten schließlich auch die Grünen mit einem Antrag (17/11074), das Bund-Länder-Kooperationsverbot im Bildungswesen aufzuheben, der Unterfinanzierung des Bildungswesens entgegenzuwirken und die Chancengleichheit im Bildungswesen zu verbessern.
Handelsgesetzbuch geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Handelsgesetzbuches (17/13221) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14203, 17/14204) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13617, 17/13964) wurde für erledigt erklärt. Damit werden die Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschafen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungsunterlagen gesenkt, um in Einzelfällen Härten zu mildern. Das Bundesamt für Justiz soll künftig "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gewähren, wenn die Beteiligten glaubhaft vortragen, dass der rechtzeitigen Offenlegung ein unverschuldetes Hindernis entgegenstand. Eingeführt wurde eine auf grundsätzliche Rechtsfragen und die Entscheidung in Divergenzfällen beschränkte Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Oberlandesgericht gegen Entscheidungen des Landgerichts.
Lage von Kulturschaffenden: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linken (17/8379) abgelehnt, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Gegen das Votum der Opposition fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6346) keine Mehrheit, an Künstler und Fotografen bei durch den Bund geförderten Ausstellungen eine Ausstellungszahlung zu zahlen. Die Linke sprach von einer Gerechtigkeitslücke, da andere Künstler für öffentliche Aufführungen Tantiemen oder Honorare erhielten. Der Bundestag votierte auf Basis einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13485). Ebenfalls auf Empfehlung des Kultur- und Medienausschusses (17/8960) lehnte der Bundestag bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7825) ab, die prekäre Situation von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen sowie Hochschulen für Musik und Theater zu beenden und Rahmenbedingungen zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe bei der Kultusministerkonferenz zu schaffen, um für Abhilfe zu sorgen. Auf Empfehlung des Kultur- und Medienausschusses (17/13487) wies das Parlament auch einen SPD-Antrag (17/11832) zurück, die soziale und wirtschaftliche Lage der Kultur- und Kreativschaffenden zu verbessern, etwa durch eine bessere Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit.
Krankengeld für Selbstständige: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13628) einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12067) abgelehnt, die Krankengeldwahltarife für kurzfristig und vorübergehend Beschäftigte sowie für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen und stattdessen eine Krankengeldregelung einzuführen, wie sie bis Ende 2008 bestand. Betroffen seien vor allem Künstler, weil deren Erwerbsbiografien häufig aus Kurzzeitengagements und Selbstständigkeit bestünden, so die Fraktion.
Steuerabkommen mit den USA angenommen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zum Abkommen vom 31. Mai 2013 mit den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (17/13704) angenommen. Geplant ist, den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beider Länder auszubauen. Darüber hinaus wird eine zwischenstaatliche Grundlage für die Bestimmungen des US-Gesetzes über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten ("Foreign Account Tax Compliance Act" – FATCA) geschaffen. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/12819) ab, aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne zu bekämpfen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte ein weiterer SPD-Antrag (17/13716), globale Steuergestaltung zu verhindern und Regulierungsschlupflöcher zu stopfen. Gegen das Votum der Opposition wies das Parlament auch einen Antrag von SPD und Grünen (17/13717) zurück, Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent zu machen, das Country-by-Country-Reporting als länderbezogene Berichterstattung in Deutschland einzuführen und in Europa voranzutreiben. Der Bundestag folgte mit seinen Voten einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/14185). Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen fand schließlich ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur besseren Bekämpfung von Steuerstraftaten (17/13664) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14159) keine Mehrheit. Die Länderkammer wollte die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung aller Fälle von Steuerhinterziehung auf zehn Jahre festsetzen.
Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente:Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linken (17/13113) abgelehnt, die "Sicherungslücke" im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente zu schließen. Die "Nahtlosigkeit" des Arbeitslosengeldes bis zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung einer bewilligten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollte nach dem Willen der Fraktion sichergestellt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13622).
Präventionsgesetz verabschiedet: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Förderung der Prävention (17/13080) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/14184) angenommen. Ziel ist es, die Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten zielgerichtet auszugestalten, um die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unterstützen und damit Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13401) wurde für erledigt erklärt. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD scheiterte die SPD mit einem Antrag (17/9059), Kindergesundheit als nationale Aufgabe zu definieren und die Versorgungskonzepte an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anzupassen. Bei Enthaltung von Linken und Grünen und gegen das Votum der SPD fand ein SPD-Antrag (17/5384) keine Mehrheit, Prävention und Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne zu stärken. Bei Enthaltung von SPD und Grünen wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/6304) zurück, die Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu stärken. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion fand schließlich auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5529) keine Mehrheit, die gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung zu schaffen und ein Gesamtkonzept für eine nationale Strategie vorzulegen. Die Voten der drei letztgenannten Anträge basierten auf einer weiteren Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9375).
Korruption im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen wies das Parlament am 27. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14184) einen Antrag der SPD (17/12213) zurück, Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe zu stellen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/12451) ab, korruptives Verhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ahnden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12693) keine Mehrheit, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14158).
Überwindung des Hungers: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/12379) abgelehnt, wonach sich die Bundesregierung international für die Überwindung von Hunger und Armut bis zum Jahr 2030 einsetzen sollte. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag "für eine kohärente Politikstrategie zur Überwindung des Hungers" (17/13492). Danach sollte die Bundesregierung den Anteil des Bruttoinlandsprodukts, der für Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben wird, bis spätestens 2017 auf 0,7 Prozent steigern. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an (17/13900).
Verstümmelung weiblicher Genitalien: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (17/13707) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/14218) angenommen. Damit wird ein eigener Straftatbestand geschaffen, der einen Strafrahmen von einem bis 15 Jahren vorsieht. Für minderschwere Fälle beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre. Auch die Verjährungsregelung wurde angepasst. Bei Enthaltung der Linksfraktion wies das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1217) zurück, der ebenfalls die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes zum Ziel hatte. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte die SPD mit ihrem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung (17/12374). Die SPD hatte vorgeschlagen, die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochzustufen. Einen Gesetzentwurf der Grünen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung (17/4759) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.
Bekämpfung des Menschenhandels: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (17/13706) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14193, 17/14215) zugestimmt. Damit werden Bordelle einer gewerberechtlichen Überwachung unterworfen. Auch wird Paragraf 233 des Strafgesetzbuchs auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen und der Bettelei sowie auf Menschenhandel zum Zweck des Organhandels ausgedehnt. Drei Änderungsanträge der Grünen (17/14227, 17/14228, 17/14229) zu dem Gesetzentwurf fanden keine Mehrheit. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen scheiterten die Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel im Deutschland (17/10843). Unter anderem hatte die Fraktion die Einrichtung eines Ausgleichsfonds für Opfer von Menschenhandel vorgeschlagen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Familienausschusses (17/13179).
Aktienrechtsnovelle 2012: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktiengesetzes (17/8989) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14214) angenommen. Das Aktiengesetz wird unter anderem dahingehend geändert, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandmitglieder beschließen muss. Die Darstellung des Vergütungssystems muss Angaben zu den höchstens erreichbaren Gesamtbezügen, aufgeschlüsselt nach dem Vorsitzenden des Vorstands, dessen Stellvertreter und einem einfachen Mitglied des Vorstands, enthalten. Der Bundestag lehnte drei Änderungsanträge der Grünen zu dem Gesetz ab (17/14236, 17/14237, 17/14238). Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/14239), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Diskussion um erhöhte Offenlegungspflichten institutioneller Anleger, vor allem im Hinblick auf ihr Stimmverhalten zum Vergütungssystem, auf EU-Ebene aktiv zu begleiten. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen fand ein Antrag der SPD (17/13472) keine Mehrheit, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern einschließlich Boni und Abfindungen als Betriebsausgaben auf 500.000 Euro und maximal 50 Prozent der Beträge, die 500.000 Euro übersteigen, zu begrenzen. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion scheiterten auch die Grünen mit einem Antrag (17/13239), die steuerliche Abzugsfähigkeit exorbitanter Gehälter einzugrenzen. Schließlich lehnte das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen auch einen Gesetzentwurf der Linksfraktion über Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung (17/11587) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13561) ab. Die Linke wollte die Amtszeit der von Kommunen entsandten oder auf ihren Vorschlägen von Organen der Aktengesellschaften mit kommunaler Beteiligung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern mit den Wahlperioden der Kommunalparlamente synchronisieren.
Vertrag über den Waffenhandel: Einstimmig hat der Bundestag am 27. Juni die identischen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/13708) und der Bundesregierung (17/13834) zum Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/14163) angenommen. Ziel des Vertrags ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch rechtlich bindende und weltweit einheitliche Mindeststandards zu regulieren. Der Vertrag war in der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit breiter Mehrheit angenommen worden.
Unabhängigkeit der Justiz: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Grundgesetzes (17/11701) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/14191) abgelehnt. Die Fraktion hatte einen neuen Artikel 92 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes vorgeschlagen, der bestimmen sollte, dass die rechtsprechende Gewalt in den Händen der Richter und Staatsanwälte liegt. Damit sollten die Staatsanwälte aus ihrem Beamtenstatus und den daraus folgenden hierarchischen Eingliederungen herausgelöst werden. Auch sollte die rechtsprechende Gewalt durch Richter und Staatsanwälte selbst verwaltet werden. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte ein weiterer Gesetzentwurf der Linken zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz (17/11703), der die Grundgesetzänderung auf der Ebene einfacher Gesetze umsetzen sollte.
System der Organtransplantation: Einstimmig hat der Bundestag am 27. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (17/13897) angenommen, das System der Organtransplantation zu stärken. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Manipulationen und bewusste Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Organen unter Strafe stellt. Zugleich wird eine umfassende Datenerhebung im Prozessablauf der Transplantationsmedizin für nötig gehalten, um Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine fundierte Datenbasis zu stellen. Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen wies das Parlament einen Antrag der Linken (17/12225) zurück, Transparenz und öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende herzustellen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (17/11308), die Organspende in Deutschland transparent zu organisieren. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses an (17/14200).
Kooperativer Bildungsföderalismus: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/8455) abgelehnt, einen neuen Artikel 104c in das Grundgesetz einzufügen, der dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht, ohne die Bildungshoheit der Länder einzuschränken. Einvernehmlich für erledigt erklärt wurde ein Antrag der SPD, den kooperativen Föderalismus für Bildung zu stärken (17/5911). Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion scheiterte ein Antrag der Linken (17/785), eine Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung zu ermöglichen. Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion wies das Parlament einen weiteren Antrag der Linken (17/6094) zurück, das grundgesetzliche Verbot der Kooperation von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Bildungspolitik aufzuheben. Gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen (17/1984) mit einem Antrag, den Artikel 91b des Grundgesetzes zu ändern, um die Bund-Länder-Kooperation in der Bildung wieder zu ermöglichen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/8902) ab, durch Grundgesetzänderungen eine transparente Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft zu ermöglichen. Die Grünen fanden gegen das Votum der Opposition mit einem weiteren Antrag (17/9565) keine Mehrheit, der die gleiche Zielrichtung hatte. Der Bundestag folgte mit seinen Voten einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14105).
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 27. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14195) angenommen. Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet. Das Gericht hatte die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartner in den Paragrafen 26, 26b, 32a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes erklärt (Aktenzeichen: 2 BvR 909/06). In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag Änderungsanträge der SPD (17/14230), der Linken (17/14321) und der Grünen (17/14232, 17/14233) ab. Für die SPD-Initiative votierten 259 Abgeordnete, 311 lehnten sie ab. Es gab eine Enthaltung. Für den Änderungswunsch der Linken stimmten 259 Abgeordnete, 312 lehnten ihn ab. Drei Abgeordnete enthielten sich. Dem ersten Änderungsantrag der Grünen stimmten 260 Abgeordnete zu, 312 lehnten ihn ab und es gab eine Enthaltung. Den zweiten Änderungsantragbefürworteten 261 Abgeordnete, 312 wiesen ihn zurück. Es gab zwei Enthaltungen. Darüber hinaus fand auch ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (17/14234) keine Mehrheit. Gegen das Votum der Opposition scheiterte die SPD mit einem Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Unter anderem sollten auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden können. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte das Parlament einen weiteren Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13872) ab. Auch diese Vorlage hatte die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe zum Ziel.
Dopingbekämpfung: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der SPD zur Dopingbekämpfung im Sport (17/13468) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/14015) abgelehnt. Die SPD hatte unter anderem erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln gefordert.
Bundeswehreinsatz in Mali verlängert: Mit 502 Ja-Stimmen bei 69 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am 27. Juni der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten bis 30. Juni 2014 zugestimmt. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/14174) zu einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/13754) zur Beteiligung an der "Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission" (Minusma) der Vereinten Nationen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Koalition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Grünen (17/14210) ab. Unter anderem sollte sich die Bundesregierung gegenüber Saudi-Arabien und Katar dafür einsetzen, die Unterstützung dschihadistischer Gruppen im Norden Malis zu unterlassen.
Steuerpflicht und Vermögensabgabe: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 27. Juni mit 318 Nein-Stimmen bei 66 Ja-Stimmen bei 195 Enthaltungen einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Erhebung einer Vermögensabgabe (17/10770) abgelehnt. Grundlage der Abstimmung war die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/13803) dazu. Die Vermögensabgabe sollte nach dem Willen der Grünen 15 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens betragen und mit einem Satz von 1,5 Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren erhoben werden. Der Bundestag lehnte darüber hinaus einen Antrag der Grünen (17/14133) ab, die deutsche Staatsangehörigkeit zum Kriterium für eine unbeschränkte Steuerpflicht bei den Personensteuern in Deutschland zu machen. Nur Die Linke unterstützte diesen Antrag.
Bundeswehreinsatz im Libanon verlängert: Mit 499 Ja-Stimmen bei 73 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen hat der Bundestag am 27. Juni in namentlicher Abstimmung der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes vor der libanesischen Küste mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Unifil-Mandats der Vereinten Nationen bis 30. Juni 2014 verlängert. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/14161) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/13752).
Arbeitnehmerüberlassung: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/12560) abgelehnt, den Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen und Leiharbeitern gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung, etwa im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu gewähren sowie eine Flexibilitätsprämie in Höhe von zehn Prozent des Bruttolohns einzuführen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/14074) scheiterte Die Linke bei Enthaltung von SPD und Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen (17/12373). Unter anderem sollte bei der Auftragsvergabe an Fremdfirmen ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, um eine niedrigere Entlohnung der betroffenen Arbeitnehmer zu verhindern. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (17/13106) ab. Danach sollen Scheinwerk- oder Scheindienstverträge nicht mehr unter den Schutz einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis gestellt werden können. Gegen das Votum der Opposition scheiterte die SPD mit einem Antrag, den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen (17/12378). Unter anderem sollte eine "begründete Vermutungsregelung auf Umgehung" in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen werden. Das Parlament wies auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12111) bei Enthaltung von SPD und Grünen einen Antrag der Linksfraktion (17/9980) zurück, wonach unter bestimmten Bedingungen eine Meldepflicht für den Einsatz von Werkverträgen eingeführt werden sollte. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linken (17/13104) ab, Lohndumping im Einzelhandel zu stoppen, Tarifverträge zu stärken und Entgelte und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/14001). Schließlich fand bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion ein SPD-Antrag (17/11148) keine Mehrheit, die Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachtbetrieben zu verbessern. Gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (17/11355), die Bedingungen in Schlachthöfen zu verbessern. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Ernährungsausschusses (17/12215).
Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken (17/13057, 17/13429) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14192, 17/14216) angenommen. Damit sollen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen eingedämmt werden. Zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung werden Verbraucher vor dem Einsatz automatischer Anrufmaschinen besser geschützt. Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Die Position Abgemahnter gegenüber einem missbräuchlich Abmahnenden wird durch Einführung eines Gegenanspruchs des Abgemahnten auf Ersatz der Aufwendungen zur Rechtsverteidigung gestärkt. Der Gegenanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Abmahnende die fehlende Berechtigung nicht kennt. Der Bundestag forderte die Regierung in einer Entschließung auf zu prüfen, ob der Gerichtsstand am Begehungsort eingeschränkt und der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten zum ausschließlichen Gerichtsstand werden soll.
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/14240) und einen Änderungsantrag der Grünen (17/14241) ab. Dem SPD-Änderungsantrag stimmten 201 Abgeordnete zu, 319 lehnten ihn ab, es gab 66 Enthaltungen. Der Änderungsantrag der Grünen konnte in namentlicher Abstimmung 202 Ja-Stimmen bei 319 Nein-Stimmen und 66 Enthaltungen auf sich verbuchen. Ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (17/14242) fand keine Mehrheit. SPD und Grüne wollten in das Strafgesetzbuch eine Regelung zur Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen aufnehmen. Die Grünen traten zudem für eine Regelung zur Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung ein. Schließlich fand gegen das Votum der Opposition auch ein Entschließungsantrag der SPD (17/14243) keine Mehrheit, in dem die Regierung aufgefordert wurde, die Informationspflichten für Inkassodienstleister so zu ergänzen, dass Verbraucher geltend gemachte Forderungen zuordnen, überprüfen und gegebenenfalls deren Nichtbestehen gerichtlich feststellen lassen können.
Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung (17/6482) ab. Der Bundesrat wollte Vertragsabschlüsse bei ungebetenen Werbeanrufen an eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers knüpfen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken scheiterte ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen (17/6483). Schließlich fand auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens (17/12620) bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen keine Mehrheit. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken stieß ein Antrag der Linksfraktion (17/9746) auf Ablehnung, unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucher zu stoppen und unter anderem die Inkassokosten an die Höhe der Hauptforderung zu koppeln. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion scheiterte schließlich ein Antrag der Grünen (17/11837), unseriöses Inkasso einzudämmen und Inkassodienstleistern Darlegungs- und Informationspflichten aufzuerlegen. Der Bundestag schloss sich in beiden Fällen einer Empfehlung des Rechtsausschusses an (17/14036).
Wehrdisziplinarordnung: Gegen die Stimmen der Linken und Grünen hat der Bundestag am27. Juni einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (17/572) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/4488) abgelehnt. In den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts können nur vom Justizministerium dafür bestimmte Richter mitwirken. Die Linke wollte diese Regelung abschaffen, da sie Bedenken im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit hatte und den Gewaltenteilungsgrundsatz tangiert sah.
Bundesfernstraßenbau: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Bedarfsfestlegung des Baus oder Ausbaus von Bundesfernstraßen (17/7885) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8838) abgelehnt. Damit sollte klargestellt werden, dass die Entscheidung über den Bau der Ausbau von Bundesfernstraßen allein dem Gesetzgeber obliegt, so die Grünen.
Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen:Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (17/12068) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein Antrag der SPD (17/12380), das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. SPD und Grüne halten es für unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, dass in Deutschland Menschen, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, sowie Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Daher sollten diese gesetzlichen Ausschlusstatbestände gestrichen werden. Die SPD wollte zudem Menschen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu Wahlen durch eine Neugestaltung der Stimmzettel vereinfachen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13809).
Wahlrecht ab 16 Jahren: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz (17/13257) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein weiterer Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung von Artikel 38 des Grundgesetzes (17/13238). Die Grünen halten die aktuelle Grenze des vollendeten 18. Lebensjahres für die Ausübung des aktiven Wahlrechts für zu hoch. Durch die Gesetzentwürfe sollte das aktive Wahlrecht bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gewährt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13999).
Störerhaftung im Telemediengesetz:Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (17/11137) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/14189) abgelehnt. Der Entwurf zielte darauf ab, die Betreiber von lokalen Funknetzen (WLAN) von der sogenannten Störerhaftung zu befreien. Die von der Fraktion befürwortete Mitnutzung von Netzen sei aufgrund von Verschlüsselungsverfahren in der Regel nicht möglich. Hintergrund der Verschlüsselungen sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der eine verschuldensunabhängige Störerhaftung der Netzbetreiber für rechtswidrige Handlungen von Dritten annehme, die über ein nicht hinreichend geschütztes WLAN (Wireless Local Area Network) vorgenommen werden.
Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibedienstete:Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/10685) abgelehnt, ein unabhängiges Kontrollgremium zu schaffen, um Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibedienstete unabhängig untersuchen lassen zu können. Menschenrechte sollten in der Polizeiausbildung stärker verankert und die Polizisten für die Probleme von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sensibilisiert werden, so Die Linke.
Keine Chip- und Registrierungspflicht für Welpen: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13934) abgelehnt, eine bundeseinheitliche Chip- und Registrierungspflicht für Welpen einzuführen, damit deren Herkunft, Gesundheit und Haltungsbedingungen nachgewiesen werden können.
Ökologischer Landbau:Der Bundestag hat es am 27. Juni abgelehnt, den Flächenanteil für den ökologischen Landbau auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020 auszuweiten. Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/14139), in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ein solches Ziel zu definieren und den ökologischen Landbau zu stärken, fand im Parlament keine Mehrheit.
Neu- und Ausbau von Schienenwegen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/543) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/3478) abgelehnt, die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Anteile der Gesamtkosten von Neubau- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in "Höchstbetragsvereinbarungen" festzuschreiben.
Transport- und Güterverkehr: Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/3430) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/5226) abgelehnt, die integrierte Verkehrspolitik zur Stärkung des Logistikstandortes Deutschland fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Gegen das Votum der Opposition scheiterten auch die Grünen mit einem Antrag (17/3674), den bundesweiten Feldversuch mit sogenannten Gigalinern abzusagen und sich in der EU für die Beibehaltung der derzeitigen Maße und Gewichte für schwere Nutzfahrzeuge einzusetzen.
Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6914) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8446) abgelehnt, die Deckelung de Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuheben und die Leistungen zur Teilhabe am Bedarf der Betroffenen auszurichten.
ICE-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9741) auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/10865) abgelehnt, wonach die Bundesregierung das Management der Deutschen Bahn AG zu voller Transparenz bei den Projekten Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und Stuttgart 21 verpflichten sollte.
Berliner Flughafendebakel: Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9740) auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/10873) abgelehnt, wonach die Bundesregierung den Bundestag kontinuierlich über das Krisenmanagement beim Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) zu informieren und alle notwendigen Unterlagen, die nicht sicherheitsrelevant sind, öffentlich zu machen.
Städtebauliche Qualität des Regierungsviertels: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linken und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9171), die städtebauliche Qualität des Berliner Regierungsviertels zu verbessern, auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/10981) abgelehnt. Unter anderem sollte die Bundesregierung ein städtebauliches Konzept für mehr öffentlich zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel entwickeln, so die Grünen.
Politik für ländliche Räume: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen SPD-Antrag (17/11031) abgelehnt, Politik für ländliche Räume effektiv und effizient zu gestalten. Er folgte einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/12744). Die nationalen Förderprogramme für ländliche Räume sollten an den Zielen der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020" ausgerichtet werden, so die SPD.
Flughafen Berlin Brandenburg: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12785) einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11168) abgelehnt, den Flughafen Berlin Brandenburg "skandalfrei" zu stellen, den Aufsichtsrat neu zu besetzen und den Geschäftsführer Prof. Dr. Rainer Schwarz zu entlassen.
Düngeverordnung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen SPD-Antrag (17/10115), die Düngeverordnung zu novellieren, auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13146) abgelehnt. Stickstoffüberschüsse sollten auf 50 Kilogramm pro Hektar und Jahr begrenzt werden, so die SPD.
Ökologischer Landbau: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/10862) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13147) abgelehnt, Wachstumspotenziale für deutsche Produzenten im ökologischen Landbau zu erschließen. Unter anderem sollte in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel zur Umstellung auf ökologische Landwirtschaft auf 20 Prozent der Agrarflächen bis zum Jahr 2020 festgelegt werden, so die SPD.
Fahrgastrechte: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11375) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13150) abgelehnt, "verkehrsträgerübergreifende" Fahrgastrechte zu stärken. So sollten mobilitätseingeschränkte Personen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln "diskriminierungsfrei" befördert werden müssen.
Deutsche Bahn: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 27. Juni einen SPD-Antrag (17/4428) abgelehnt, wonach die Bundesregierung ein Zukunftskonzept für einen deutschlandweiten Schienenverkehr vorlegen und mehr Mittel in Ausbau und Instandhaltung des Schienenverkehrs investieren sollte. Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament einen Antrag dieser Fraktion (17/4433) ab, den Schienenverkehr als einheitliches System am Wohl der Allgemeinheit auszurichten und die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in öffentlich-rechtlicher Form zu führen. Gegen das Votum der Grünen fand ein Antrag dieser Fraktion (17/4434) keine Mehrheit, die Zwangsdividende der Bahn für zusätzliche Investitionen einzusetzen und die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge der Deutschen Bahn AG mit allen Infrastrukturgesellschaften zu kappen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13153).
Tabakwerbeverbot: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linken (17/12838) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13368) abgelehnt, die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation umzusetzen und ein vollständiges Tabakwerbeverbot einzuführen.
Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/12708) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13802) abgelehnt, eine Bundesfinanzpolizei aus der Bundeszollverwaltung auszugliedern und als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde einzurichten.
Ländliche Räume: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13490) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13997) abgelehnt, ländliche Räume als Lebensräume zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten. Unter anderem sollte die Bundesregierung ein ausreichendes Bildungsangebot und eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung und Pflege in ländlichen Räumen gewährleisten, so die Grünen.
Mehrwertsteuersystem in der EU: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12065) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14006) abgelehnt, auf europäischer Ebene ein betrugssicheres, transparentes und bürokratiearmes Mehrwertsteuersystem zu schaffen. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Reformpläne der EU-Kommission zur Überarbeitung des europäischen Mehrwertsteuerrechts zu unterstützen und dazu 14 Forderungen vorgelegt.
Klimafreundliche Firmenwagen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linken (17/9149) abgelehnt, wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenwagen zu schaffen. Unter anderem sollte die steuerliche Abzugsfähigkeit für Firmen-Pkw begrenzt werden. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der Grünen scheiterte ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8462), das "Dienstwagenprivileg" abzubauen und die Kraftfahrzeugbesteuerung am Kohlendioxidausstoß auszurichten. Auch die Grünen hatten gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwagen-Kosten mit steigendem Kohlendioxidausstoß zu verringern. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Finanzausschusses an (17/14011).
Demografischer Wandel: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13246) zurückgewiesen, mit einem nationalen Aktionsplan die Chancen des demografischen Wandels zu ergreifen. Danach sollte die Bundesregierung Maßnahmenpakete in der Arbeitsmarkt-, Integrations-, Bildungs-, Frauen- und Familienpolitik umsetzen. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/14012).
Obdach- und Wohnungslosigkeit: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/13105) abgelehnt, Obdach- und Wohnungslosigkeit zu erkennen und zu bekämpfen. Unter anderem sollte die Grundlage für bundesweite Wohnungslosenstatistiken gelegt werden. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken scheiterte ein Antrag der Linksfraktion (17/13552), wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft vorlegen sollte. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/14013).
Rechte intersexueller Menschen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/13253) abgelehnt, die Rechte intersexueller Menschen zu stärken. Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, bei denen Chromosomen und innere oder äußere Geschlechtsorgane nicht übereinstimmend einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können oder die in sich nicht eindeutig sind. Die SPD hatte unter anderem gefordert, Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen zur "Geschlechtsanpassung" zu verbieten. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (17/12851), die Grundrechte intersexueller Menschen zu wahren. Den gleichen Titel trägt ein Antrag der Grünen (17/12851), dem bei Enthaltung der SPD nur Die Linke und die Grünen selbst zustimmten. Einvernehmlich nahm der Bundestag eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität (17/9088) zur Kenntnis. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Familienausschusses an (17/14014) an.
Atomkraftwerke in Belgien: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Grünen (17/13491) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/14027) abgelehnt, wonach die Bundesregierung mit der belgischen Regierung ein Abkommen zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes aushandeln sollte. Auch sollte die Regierung darauf hinwirken, dass Belgien die Atomkraftwerke Tihange und Doel möglichst schnell abschaltet und aus der Atomkraft aussteigt.
Verbrechen an ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/13710) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14056) abgelehnt, die an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht anzuerkennen und dieser Opfergruppe einen symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrag zu gewähren. Die überlegenden Kriegsgefangenen sollten einen individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene NS-Unrecht in Höhe von 2.500 Euro erhalten, so SPD und Grüne.
Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/13549) auf Empfehlung des Tourismusausschusses (17/14088) abgelehnt, für Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchzusetzen und Missstände zu ahnden.
Barrierefreiheit bei Großveranstaltungen und Reisen: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. auf Empfehlung des Tourismusausschusses (17/14090) einen Antrag der SPD (17/13550) abgelehnt, den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Großveranstaltungen zu ermöglichen und die Vergabe öffentlicher Mittel stärker mit dem Thema Barrierefreiheit zu verknüpfen.
Klimawandel und Menschenrechte:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/13755) mit dem Titel "Klimawandel gefährdet Menschenrechte" abgelehnt. Nach dem Willen der SPD sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte Teil der Staatenberichte im "Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses.
Einführung von Marktwächtern:Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/13709) abgelehnt, zum Schutz der Verbraucher sogenannte Marktwächter in den Bereichen Finanzen, Energie, digitale Welt und Telekommunikation, Lebensmittel und Gesundheit einzuführen. Diese sollten beobachten, beraten, bewerten, bearbeiten, bekämpfen und beteiligen, wie es im Antrag heißt. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/14199).
Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung:Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Grünen (17/12712) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14093) abgelehnt, die Gesundheitsversorgung im Sinne des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzugestalten und alle Vorschriften, die Leistungsansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung regeln, auf Widersprüche mit dem Übereinkommen zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.
Afghanische Bundeswehrmitarbeiter:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13729) abgelehnt, den für die Bundeswehr tätigen afghanischen Ortskräften und ihren engen Familienangehörigen nach dem Abzug der Bundeswehr die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, um sie vor Repressalien zu schützen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/14180).
Unterstützung am Arbeitsmarkt für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Grünen (17/13718) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/14064) abgelehnt, wonach die Bundesregierung dafür sorgen sollte, dass Bleibeberechtigte und Flüchtlinge auch in der nächsten Förderungsperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach 2013 aus dem ESF-Bundesprogramm unterstützt werden. Die Grünen befürchten, dass diese Zielgruppe künftig keinen Zugang zur Förderung betrieblicher Perspektiven für Langzeitarbeitslose mehr erhält, da in der kommenden Förderperiode rund 9,5 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stünden als bisher.
Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/781) abgelehnt, Kommunen die Einrichtung von Stellplätzen für Fahrzeuge zu ermöglichen, die für das sogenannte Carsharing zur Verfügung stehen. Mit dem gleichen Stimmverhalten lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3208) ab, Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen und Elektrofahrzeug-Stellplätze zu schaffen. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/14089).
Europäisches Zugsicherungssystem:Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10844) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/14092) abgelehnt, sich dafür einzusetzen, dass die Einführung des Europäische Zugsicherungssystem ERTMS im Jahr 2015 verschoben wird. Zunächst sollten nach Ansicht der Grünen verbindliche und einheitliche Standards für das ERTMS festgelegt werden, etwa für die Signaltechnik. Das ERTMS soll den Eisenbahnverkehr auf den Strecken der transeuropäischen Netze steuern und managen.
Nationaler Radverkehrsplan 2020:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen SPD-Antrag (17/11000) abgelehnt, neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs zu setzen und den Nationalen Radverkehrsplan 2020 zu überarbeiten. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen scheiterte ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11357), den Nationalen Radverkehrsplan 2020 zum ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung weiterzuentwickeln. In beiden Fällen schloss sich das Parlament einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17714086) an.
Versenkte Atommüllfässer im Atlantik:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/7633) abgelehnt, die Beobachtung von im Atlantik versenkte Atommüllfässer sicherzustellen und Maßnahmen gegen weitere Strahlenexposition einzuleiten. Die SPD verwies darauf, dass die Bundesrepublik 1967 radioaktiven Abfall aus deutschen Forschungsanlagen im Nordatlantik versenkt habe. Auch sollte die Regierung Optionen zur Bergung oder für einen sicheren Einschluss gefährlicher Behälter darlegen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/14177).
Lehren aus der Katastrophe von Fukushima:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/12688) abgelehnt, Lehren aus der Atomkatastrophe von Fukushima zu ziehen. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, den Katastrophenschutz im Falle eines Atomunfalls mit den Ländern kurzfristig zu verbessern. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/14178).
Handel mit Wildtieren:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen abgelehnt, den Wildtierhandel und die Wildtierhaltung in Deutschland einzuschränken und so den Tier- und Artenschutz zu stärken (17/13712). Unter anderem sollte die Einfuhr von Wildfängen für den Handel mit lebenden Tieren in der EU verboten werden, wenn es sich um gefährdete Arten handelt oder diese gefährliche Krankheitserreger in sich tragen. Einen gleichlautenden älteren Antrag der SPD-Fraktion (17/12386) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (17/13713), den Tier- und Artenschutz durch Beschränkung des Wildtierhandels zu stärken. Die Linke sprach sich für ein generelles Importverbot für Wildfänge für den kommerziellen Handel aus. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/14087).
Konzerninterne Entsendung und Saisonarbeit:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am27. Juni einen Antrag der SPD (17/4190) abgelehnt, Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit sozial gerecht zu gestalten. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken scheiterte die Linksfraktion mit einem Antrag (17/4039), den Vorschlag der EU-Kommission zur Konzernentsenderichtlinie (Ratsdokument 12211/10) zurückzuweisen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/4045) ab, auch den Vorschlag der EU-Kommission zur Saisonarbeiterrichtlinie (Ratsdokument 12208/10) zurückzuweisen. Schließlich wies das Parlament bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4885) zurück, die Rechte von Saisonarbeitskräften zu stärken. Die Anträge bezogen sich auf Richtlinienentwürfe aus Brüssel, die die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern regeln sollen. Die Fraktionen hielten diese Vorschläge vor allem im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten für unzureichend. Während SPD und Grüne Nachbesserungen gefordert hatten, plädierte Die Linke für die Ablehnung der Vorschläge. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/14182).
Haushaltsrechnung des Bundes für 2011:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni den Anträgen der Bundesfinanzministeriums (17/9908, 17/9909) zugestimmt, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes) zu entlasten. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2011 (17/11330, 17/12990) nahm das Parlament zur Kenntnis. Der Bundestag forderte die Bundesregierung zugleich auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Haushaltsausschusses einzuleiten oder fortzusetzen und die Berichtspflichten rechtzeitig zu erfüllen, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zu gewährleisten.
Rechnung des Bundesrechnungshofes für 2012:Der Bundestag hat am 27. Juni auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/14150) einstimmig festgestellt, dass der Bundesrechnungshof mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2012 (17/13640) seiner Verpflichtung nach der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen ist. Zugleich erteilte er dem Bundesrechnungshof die Entlastung für die Rechnung.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht:Der Bundestag hat am 27. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/14142) beschlossen, zu zehn Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dem Bundestag zugeleitet wurden, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen.
Streitverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes:Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/14153) beschlossen, in Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (17/13705, 17/13935) Stellung zu nehmen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christofer Lenz als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 13. Juni beschlossen. Unter anderem wurde darin die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und nichtig eingestufte Fünf-Prozent-Klausel durch eine Drei-Prozent-Klausel ersetzt. Karlsruhe liegt dazu bereits ein gegen den Bundestag gerichteter Antrag einer Partei im Organstreitverfahren vor.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 27. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 608 bis 623 übernommen (17/13918, 17/13919, 17/13920, 17/13921, 17/13922, 17/13923, 17/14164, 17/14165, 17/14166, 17/14167, 17/14168, 17/14169, 17/14170, 17/14171, 17/14172, 17/141739).
Neuorganisation der Unfallkassen:Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (17/12297) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/13808) angenommen. Damit fusioniert die Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Die Änderungen durch den Ausschuss beziehen sich unter anderem auf Bezüge der jeweiligen Direktoren.
Zuständigkeiten bei Trägern der Grundsicherung präzisiert:Einstimmig hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/13662) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/14202) angenommen. Damit wird eine Vorschrift eingeführt, nach der sich bestimmt, welcher von den Ländern für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu bestimmende Träger zuständig ist, wenn sich Leistungsberechtigte in einer stationären Einrichtung befinden. Die Regelung für die örtliche Zuständigkeit umfasst auch vergleichbare Sachverhalte. Ferner wird die für 2013 geltende Übergangsregelung für von den Ländern vorzulegende Nachweise für Erstattungszahlungen aus dem Bundeshausalt auf das Jahr 2014 ausgedehnt.
Fahrtenschreiber im Gütertransport auf der Straße:Der Bundestag hat die Bundesregierung am 27. Juni bei Enthaltung der Grünen aufgefordert, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass eine Fahrtenschreiberpflicht für den Gütertransport auf der Straße erst ab Fahrzeugen mit 3,5 Tonnen Gewicht zur Pflicht wird. Das Parlament beschloss eine Entschließung zu einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Ratsdokument 13195/11). Die EU-Kommission will bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen eine Tachografenpflicht einführen. Auch will sie die Nahzone für Handwerkerfahrzeuge ohne Fahrtenschreiber auf einen Umkreis von hundert Kilometern vom Standort des Unternehmens beschränken, während der Bundestag diesen Radius auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/11847) auf mindestens 150 Kilometer erweitern will.
Technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern:Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag die Bundesregierung am 27. Juni aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer nicht in die regelmäßige technische Überwachung aufgenommen werden müssen. Das Parlament verabschiedete eine Entschließung zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Ratsdokument 12786/12). Der Bundestag lehnte den Vorschlag als unverhältnismäßig ab. Es bestünde die Gefahr, dass das in Deutschland und anderen EU-Staaten höhere Sicherheitsniveau bei der regelmäßigen technischen Überwachung von Fahrzeugen abgesenkt wird. Es werde auch nicht zwischen dem Gefährdungspotenzial der unterschiedlichen Fahrzeugklassen unterschieden. Der Bundestag setzt sich auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13165) ferner dafür ein, dass die formale Trennung zwischen der Fahrzeugprüfung und der Reparatur bestehen bleibt.
Rente für Dopingopfer in der DDR:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12393) abgelehnt, Opfern des DDR-Dopings eine angemessene laufende Leistung zu zahlen, um erhebliche gesundheitliche Schäden zu kompensieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Sportausschusses (17/14016).
Bundesförderung von kulturellen Institutionen und Projekten:Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12196) abgelehnt, transparente Kriterien und verbindliche Rahmenbedingungen für die Bundesförderung von kulturellen Institutionen und Projekten zu schaffen. Das Parlament schloss sich dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/14057) an.
Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13728) abgelehnt, der darauf abzielte, die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit im Sinne einer Partnerschaft für eine menschenrechtsbasierte nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Bundesregierung sollte mit deutschen Nichtregierungsorganisationen, Kirchen , Gewerkschaften und Stiftungen eine Strategie entwickeln, um die Zusammenarbeit der der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern besser darzustellen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/14065).
Zentrum für Alevitische Studien: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der SPD (17/5517) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/14104) abgelehnt, die Einrichtung eines Zentrums für Alevitische Studien an einer deutschen Universität zu fördern. Dem Antrag zufolge leben in Deutschland zwischen 480.000 und 552.000 Menschen mit alevitischer Gaubensrichtung, die eine anerkannte Religionsgemeinschaft bilden. Für das gegenseitige Verständnis sei ein wissenschaftlicher Dialog innerhalb und mit den Aleviten ein wichtiger Beitrag, so die SPD.
Haltung von Delfinen: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12657) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/13847) abgelehnt, die Haltung von Delfinen zu beenden, deren Einfuhr zu verbieten und die Zulassung neuer Haltungen an den Nachweis artgerechter baulicher Anlagen zu binden.
Gebührenrecht in der Justiz:Der Bundestag hat am 27. Juni den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/14120) zum zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) gegen das Votum der Linksfraktion angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 16. Mai auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13537) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 7. Juni den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13879). Damit werden verschiedene Gerichtsgebühren, die vom Streitwert abhängen, linear an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Der Vermittlungsausschuss griff damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. In arbeitsintensiven Bereichen wie bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften werden bestehende Festgebühren angehoben oder neue eingeführt. Das Gesetz soll am 1. August 2013 in Kraft treten.
Antibiotika in der Tiermast: Der Bundestag hat am 27. Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/14121) zur 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/11293, 17/11873) einstimmig zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 28. Februar auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/12526) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 22. März den Vermittlungsausschuss angerufen (17/12924). Damit wird die Abgabe von Antibiotika an Tiere stärker als bislang vorgesehen verringert. So wird die Mitteilungspflicht des Tierhalters zu verabreichten Antibiotika über den Mastbereich hinaus auf die Zeit der Tieraufzucht erweitert. Dabei wird auch die Nutzungsart berücksichtigt. Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, unaufgefordert einen Minimierungsplan vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikaabgabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden. Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten dürfen auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen.
Haftungsfragen für Bad Banks: Der Bundestag hat am 27. Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/124122) zum sogenannten CRD-IV-Umsetzungsgesetz (17/10974, 17/11474) bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die EU-Verordnung Nr. …/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen am 16. Mai auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13524, 17/13541) beschlossen, der Vermittlungsausschuss daraufhin am 7. Juni den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13876). Dabei geht es um die Haftung ländergestützter sogenannter Bad Banks für toxische Papiere ehemaliger Landesbanken. Klargestellt wird, dass eine angemessene Garantie vorliegt, wenn ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten der Bad Bank haftet. Dies ist wichtig für die Frage, wie viel Eigenkapital bei bestimmten Geschäften unterlegt werden muss. Die Klarstellung macht deutlich, dass es bei der bisherigen Verwaltungspraxis zur Risikobewertung bleiben kann. Die Einigung macht den Weg frei für verschärfte Eigenkapitalregeln für Banken in Umsetzung der "Base-III-Vorschriften". Das Gesetz, das auch die Bonuszahlungen für Banker begrenzt, soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Kinder- und Jugendhilfe: Der Bundestag hat am 27. Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/14123) zum Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (17/13023) einstimmig angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 16. Mai auf Empfehlung des Familienausschusses (17/13531) beschlossen, der Vermittlungsausschuss daraufhin am 7. Juni den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13875). Damit wird die ursprünglich vom Bundestag beschlossene Regelung zur Kostenerstattung zwischen Bund und Ländern wieder gestrichen. Dies geht auf einen Wunsch des Bundesrates zurück, der den vorgesehenen Ausgleich für die Kosten bei Einreisen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge als unklar und interpretationsbedürftig kritisiert hatte. Ein neues Kostenausgleichsverfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
Altersgeld für Bundesbeamte: Der Bundestag hat am 27. Juni einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/14124) zum Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (17/12479, 17/13132) einstimmig angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 18. April auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13135) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 7. Juni den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13878). Damit wird klargestellt, dass das neue Altersgeld nur auf Bundesebene gilt. Es beschränkt sich auf Fälle, in denen ein Bundesbeamter, der zum Beispiel in die Wirtschaft wechselt, einen Anspruch auf Mindestversorgung gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn hat. Die von den Ländern befürchtete finanzielle Belastung durch Einführung des neuen Altersgelds auch bei Fallkonstellationen, die Bund und Länder umfassen, wird damit ausgeschlossen.
Punktekatalog für Verkehrssünder: Der Bundestag hat am 27. Juni den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/14124) zum vierten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/12636) bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 16. Mai auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13452) beschlossen, der Bundesrat daraufhin am 7. Juni den Vermittlungsausschuss angerufen (17/13881). Damit wird das neu konzipierte Fahreignungsseminar auf Wunsch der Länder geändert. Die Seminarteilnahme ist künftig nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig. Verkehrssünder können damit einen Punkt abbauen statt, wie vom Bundestag zunächst beschlossen, zwei Punkte. Präzisiert werden die Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars, ferner werden Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer vorgenommen. In einer Verordnung wird festgelegt, wie das Fahreignungsseminar inhaltlich und zeitlich gestrafft werden kann, um die Kosten zu senken. Ebenfalls per Verordnung sollen Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahren sowie Fahrerflucht durch Punkte geahndet werden. Dafür bleibt es bei dem vom Bundestag beschlossenen Drei-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße. Das Gesetz tritt erst neun Monate nach der Verkündung in Kraft, um die Umsetzung der Reform vorbereiten zu können.
Pflegereform:Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 27. Juni einen SPD-Antrag (17/9977) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13319) abgelehnt, eine umfassende Pflegereform vorzunehmen. Die SPD hatte unter anderem die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gefordert, der stärker auf die Bedürfnisse von an Demenz Erkrankten, psychisch Kranken und pflegebedürftigen Kindern ausgerichtet ist. Keine Mehrheit fand auch gegen das Votum von Linkasfraktion und Grünen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13760), die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu reformieren und ein System der Qualitätssicherung zu entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichtet.
EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien:Der Bundestag hat am 27. Juni gegen das Votum der Opposition einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/14108) angenommen, der das Einvernehmen von Bundestag und Bundesregierung zum EU-Beitrittsantrag Serbiens und zur Empfehlung der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 22. April 2013 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zum Gegenstand hat. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, beim EU-Gipfel am 27. und 28. Juni in Brüssel Beitrittsverhandlungen nur zuzustimmen, wenn die erste Beitrittskonferenz frühestens im Januar 2014 und erst dann stattfindet, wenn der Rat im Dezember festgestellt hat, dass die Verpflichtungen aus dem am 26. Mai zwischen Serbien und dem Kosovo vereinbarten Implementierungsplan sowie weitere Bedingungen erfüllt sind. Zu den weiteren Bedingungen zählt, dass die serbischen Parallelstrukturen im Sicherheits- und Justizbereich im Norden Kosovos aufgelöst sind und neue Sicherheits- und Justizstrukturen der alleinigen politischen Kontrolle und Finanzierung durch die kosovarische Regierung unterliegen.
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung zum G8- und EU-Gipfel abgelehnt: Der Bundestag hat am 27. Juni Entschließungsanträge der SPD (17/14143, 17/14144), der Linksfraktion (17/14145) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/14146, 17/14147) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu den Ergebnissen des G8-Gipfels am 17. und 18. Juni in Nordirland und zum EU-Gipfel am 27. und 28. Juni in Brüssel abgelehnt. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Wandel in der Europapolitik einzuleiten und der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien zuzustimmen. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, beim EU-Gipfel die Pläne für eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie einen "Pakt für Wettbewerbsfähigkeit" abzulehnen. Die Grünen verlangten, auf eine Beendigung der Praxis hinzuwirken, dass Telekommunikationsdaten und -inhalte von Europäern durch US- und britische Geheimdienste überwacht und gespeichert werden. Auch sollte die Regierung Beitrittsverhandlungen mit Serbien zustimmen. (vom/eis/28.06.2013)