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Im Bundesfinanzministerium (BMF) gibt es derzeit keine Pläne für eine Modifizierung der Luftverkehrssteuer. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Hartmut Koschyk (CSU), am Montag, 24. Juni 2013, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. Die Steuer sei als Mittel zur Haushaltskonsolidierung Anfang 2011 eingeführt worden. Nicht zuletzt angesichts der gestiegenen Ausgaben als Folge der Hochwasserkatastrophe seien auch bei den Haushaltsplanungen für 2014 "die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer unverzichtbar", betonte Koschyk.
Damit erteilte der Staatssekretär der in einer Petition des Präsidenten der Pilotengewerkschaft Cockpit, Ilja Schulz, erhobenen Forderung nach Abschaffung der Steuer eine Absage.
Schulz hatte seine – gemeinsam von allen im Luftverkehr beteiligten Gewerkschaften sowie den Luftfahrtunternehmen – mitgetragene Petition unter anderem damit begründet, dass aufgrund des nationalen Alleingangs diese Steuer zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zulasten von deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen führe und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schade.
Fluggesellschaften seien seit 2011 gezwungen, Ticketsteuern pro Passagier zu entrichten, erläuterte Schulz. Dies führe zu Ausweichbewegungen von Passagieren und damit zur Verdrängung deutscher Fluggesellschaften in grenznahen Regionen.
Knapp 60 Prozent der Steuer, so der Petent weiter, müssten von sechs deutschen Fluggesellschaften aufgebracht werden, während über 100 ausländische Fluggesellschaften lediglich 40 Prozent der Steuer zu erbringen hätten. Zudem würden Umweltschutzbemühungen behindert, indem den Fluggesellschaften wichtiges Kapital, welches für die Investitionen in leisere und verbrauchsärmere Flugzeuge notwendig ist, entzogen werde.
Was die Aufteilung der Steuerlast angeht, so seien die Aussagen des Petenten unzutreffend, entgegnete Staatssekretär Koschyk. Zum einen sei die Summe von 60 Prozent – also 600 Millionen Euro – zu hoch gegriffen.
Die Steuerlast für alle 165 registrierten Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland habe sich im Bezugsjahr 2011 auf rund 527 Millionen Euro belaufen.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft habe zudem bestätigt, dass es sich um sechs Unternehmensgruppen handle, hinter denen 14 Luftverkehrsunternehmen stünden, von denen wiederum fast 50 Prozent ausländische Unternehmen seien. Zudem sei – trotz Steuer – bei dem Passagieraufkommen im Jahr 2011 und 2012 eine steigende Tendenz zu verzeichnen.
Auf die Frage aus dem Kreis der Abgeordneten, ob nicht eine Kerosinabgabe der bessere Weg sei, entgegnete Petent Schulz, diese hätte die gleichen negativen Folgen wie die Luftverkehrssteuer. Der Finanzstaatssekretär Koschyk sagte, er habe seitens der Luftverkehrsunternehmen keine Aussagen vernommen, "dass man dort lieber eine Kerosinbesteuerung hätte". Eine solche Steuer, so der Ministeriumsvertreter, hätte zu wirklichen Ausweichbewegungen geführt.
Cockpit-Präsident Schulz machte zudem deutlich, dass die Pilotenvereinigung nichts gegen ein Abgabensystem mit dem Ziel einer ökologischen Lenkungswirkung habe. "Das darf aber nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen", schränkte er ein. "Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt, aber auch für die Arbeitsplätze." Es dürfe daher "keine Alleingänge in Deutschland und der EU geben".
Was die Arbeitsplätze angeht, so verwies Schulz auf sechs Airlines, die "vom Markt verschwunden sind". Folge davon seien 550 verloren gegangene Arbeitsplätze für Piloten. Die Arbeitslosenquote bei Piloten liege inzwischen bei mehr als 15 Prozent und sei damit "doppelt so hoch wie der bundesdeutsche Durchschnitt über alle Berufe". (hau/24.06.2013)