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Der Bundestag hat ein erhöhtes Betreuungsgeld für Eltern beschlossen, die diese Leistung für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder ein Bildungssparen einsetzen. Sie bekommen dafür ab dem 1. August, wenn das Betreuungsgeld erstmals ausgezahlt wird, einen Bonus von monatlich 15 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/11315) wurde am Donnerstag, 28. Juni 2013, mit den Stimmen der Koalition verabschiedet, die damit der Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/14198) folgte. Die Opposition nutzte die Debatte einmal mehr für eine grundsätzliche Kritik am Betreuungsgeld.
Die familienpolitische Sprecherin der Union, Dorothee Bär, warf der Koalition vor, "Wahlkampfgetöse auf den Rücken der Familien! zu betreiben. "Randgruppen" stünden "unter dem besonderen Schutz der Opposition", die Mehrheit der Familien aber werde von ihr "unter Generalverdacht" gestellt und "mit Schmutz beworfen".
Für die FDP warb Miriam Gruß für das Betreuungsgeld-Ergänzungsgesetz, mit dem die Koalition "am Ende einer guten Legislatur" am letzten Tag "noch eins drauf setzt". Damit werde wirkliche Wahlfreiheit geschaffen: Die Eltern könnten das Geld direkt für die Kinder, für die Altersvorsorge oder für das Bildungssparen verwenden. Damit setze die Koalition "auf mündige Eltern".
Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, warf Schwarz-Gelb vor, alle Appelle von Wissenschaftlern zu ignorieren, dass das Betreuungsgeld kontraproduktiv sei. Das Betreuungsgeld sei auch in Form von Leistungen für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen der falsche Weg.
Das so genannte Betreuungsgeld-Ergänzungsgesetz beseitige nicht "das grundsätzliche Problem", sondern habe bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch "negative Effekte", weil es Kinder aus Kitas und Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte.
Die familienpolitische Sprecherin der Linken, Diana Golze, sagte, sie verstehe nicht, worin der Sinn liege, Eltern einen Zuschuss für das Bildungssparen für ihre Kinder zu gewähren, wenn diese dafür ihren Kindern ein frühkindliches Bildungsangebot vorenthielten. Sie fragte: "Was hat der Verzicht auf einen öffentlich geförderten Kitaplatz mit der Altersvorsorge der Eltern zu tun?"
Golze bedauerte, dass SPD und Grüne sich nicht der Aufforderung der Linken angeschlossen hätten, in Karlsruhe gegen das Betreuungsgeld zu klagen. Sie kündigte an, jede Regierung, die diese Leistung wieder abschaffe, werde ihre Unterstützung haben.
Für Bündnis 90/Die Grünen warb Katja Dörner für einen Änderungsantrag ihrer Fraktion (17/14211) , der den "Notausgang" aus dem Betreuungsgeld "sperrangelweit offen" halte. Sie kritisierte, dass das Betreuungsgeld-Ergänzungsgesetz einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen werde: Allein in Bonn hätten 4,5 Stellen im Jugendamt umgewidmet werden müssen, um die Betreuungsgeld-Anträge zu bearbeiten. Dies sei eine "klare Fehlleitung der benötigten Ressourcen". Das Ergänzungsgesetz sei "absurd" und ein "schwarz-gelbes Klientelgeschenk" an die Versicherungswirtschaft.
Dem Antrag der Grünen, der die "Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes" zum Inhalt hat, stimmten in namentlicher Abstimmung 234 Abgeordnete zu, 308 lehnten ihn ab. Drei Parlamentarier enthielten sich. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/13112) mit gleicher Zielsetzung wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (suk/28.06.2013)