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Die 22 ständigen Ausschüsse, die der Bundestag in der letzten Sitzungswoche des alten Jahres eingesetzt hat, werden sich am Mittwoch, 15. Januar 2014, konstituieren. Damit wird der 47-köpfige Hauptausschuss abgelöst, der am 28. November mit allgemeiner Zuständigkeit eingesetzt worden war, um dringende Beratungen während der fast dreimonatigen Koalitionsverhandlungen zu ermöglichen. Am Donnerstag, 16. Januar, findet die konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums statt.
Der Bundestag hatte am Donnerstag, 19. Dezember 2013, einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/211) angenommen und die Einsetzung von 22 ständigen Ausschüssen beschlossen. Das sind ebenso viele wie in der vergangenen Wahlperiode.
Mit dem Beschluss hat der Bundestag folgende Ausschüsse eingerichtet:
Zur Einsetzung der Ausschüsse hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Manfred Grund, am 19. Dezember im Plenum erklärt: "Mit dem heutigen Einsetzungsbeschluss für 22 ständige Ausschüsse und deren Arbeitsaufnahme Mitte Januar wird der Hauptausschuss seine Tätigkeit wieder einstellen können." Für die Kontrollfunktion des Parlaments sei es wichtig, dass sich die Ausschüsse spiegelbildlich zu den Ministerium abbilden: "Jedem Bundesministerium steht ein ständiger Ausschuss gegenüber."
Das bedeutet, dass sich dort, wo sich die Zuständigkeiten der Ministerien im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode verändert haben (Wirtschaft und Energie; Recht und Verbraucherschutz; Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Verkehr und digitale Infrastruktur; Ernährung und Landwirtschaft) auch die Zuständigkeiten der entsprechenden Bundestagsausschüsse verändern.
Jeder Abgeordnete werde mindestens eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Ausschuss erhalten, versprach Grund. Die Verteilung der Ausschussvorsitze werde der Größe der einzelnen Bundestagsfraktionen entsprechen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sollen je zwei Vorsitzende stellen, die Sozialdemokraten sieben und die Fraktion der CDU/CSU elf.
Zustimmung zum Antrag zur Einsetzung der Ausschüsse äußerte Roland Claus (Die Linke). Zusätzlich warb er für einen Antrag der Linksfraktion, zwei zusätzliche Ausschüsse für die Themenbereiche kommunale Angelegenheiten und Deutsche Einheit einzurichten (18/109, 18/110). "Wir wollen darüber reden und entscheiden, wo und wie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sich vollzieht."
Claus wollte bei dieser Frage strukturschwache Regionen im Osten wie im Westen der Bundesrepublik einbezogen wissen. "Wir haben die Aufgabe, Struktur- und Regionalpolitik neu zu denken." Investitionen würden vorranging in Metropolen getätigt. Ein Auseinanderdriften von Metropolen und ländlichen Räumen sei zu befürchten. Die übrigen Fraktionen lehnten beide Anträge ab.
"Das Warten hat sich gelohnt", spielte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Christine Lambrecht, auf die lange Zeit der Koalitionsverhandlungen an. "Es wird ein weiterer Ausschuss dazukommen." Lambrecht kündigte an, dass ein Ausschuss zum Themenbereich Internet und digitale Agenda im Februar 2014 eingerichtet wird.
"Wir setzen hier ein Zeichen mit einem solchen Ausschuss, der über viele Fachbereiche hinweg eine Bündelung vornimmt." Netzpolitik sei mehr als ein Querschnittsthema. "Und deswegen halten wir es für wichtig, dass es einen eigenständigen Ausschuss gibt." Die spätere Einsetzung des Ausschusses im Februar rechtfertigte die Abgeordnete damit, dass noch Detailfragen geklärt werden müssten. So stehe die Frage im Raum, welches Ministerium dem Internetausschuss gegenübergestellt werde oder ob der Ausschuss "frei schwebend" sein soll.
"Die Zeit ist überfällig, dass heute endlich die Ausschüsse eingesetzt werden", sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann. Der Bundestag sei ein Parlament im Wartestand gewesen. "Die letzten Monate haben uns nicht gut getan, was die Arbeitsfähigkeit des Parlaments angeht." Haßelmann kritisierte die Einrichtung des Hauptausschusses als Posse, die auf zweifelhafter Geschäftsordnungsgrundlage erfolgt sei.
Für die Oppositionsfraktionen erklärte die Grüne, dass durch gesetzliche Regelungen und Anpassungen in der Geschäftsordnung des Bundestages die Minderheitenrechte "verbrieft werden müssen". Eine Absichtserklärung reiche nicht aus. Die Grünen-Fraktion wolle nicht vom guten Willen der beiden großen Koalitionsfraktionen abhängig sein, um zum Beispiel die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen verlangen zu können.
Beiden Oppositionsfraktionen fehlt aufgrund ihrer Größe das notwendige Quorum von einem Viertel der Bundestagsmitglieder, um dieses Oppositionsrecht durchsetzen zu können. (eis/13.01.2014)