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Väter und Mütter sollen künftig länger Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher in Teilzeit arbeiten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, den das Kabinett nun gebilligt hat. „Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördert zudem die Partnerschaftlichkeit zwischen den Geschlechtern“, erklärte Schwesig bei der Vorstellung der Eckpunkte des Entwurfs in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 4. Juni 2014.
„Rund 60 Prozent der Eltern wünschen sich, Erziehungszeit, Haushalt und Beruf partnerschaftlich zu teilen“, sagte die Ministerin im Plenum. Mit der geplanten Neuregelung von Elternzeit und Elterngeld wolle die Bundesregierung sie in diesem Anliegen unterstützen.
Väter und Mütter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollten, könnten nun mit einer Verbesserung rechnen, so Schwesig: „Wer durch ein Teilzeiteinkommen seinen monatlichen Elterngeldanspruch reduziert, kann zum Ausgleich dafür doppelt so viele Monate beziehen.“
Die bisherige Regelung habe gerade Frauen, die schnell zurück in den Beruf zurückkehren wollen, benachteiligt, so die SPD-Politikerin. Denn bislang könne ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld bekommen.
Unberücksichtigt bleibe, ob der Elterngeldanspruch durch eigenes Erwerbseinkommen gekürzt ist. Mit der Neuregelung des Elterngeldes Plus, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sollen aus zwölf Monaten künftig 24 Monate werden.
Ein besonderer Bonus sei für Eltern geplant, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben, kündigte Schwesig an: Seien beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit tätig, erhielte jeder für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
„Frauen und Männer sollen gleichermaßen Zeit für Familie und Job haben. Das tut den Familien gut und fördert die Gleichstellung“, stellte Schwesig klar. Von dieser Regelung könnten aber auch Alleinerziehende profitieren, so die Ministerin. Für sie gelte die erweiterte Elterngeldregelung in gleichem Maße wie für Paare.
Auch sieht der Gesetzentwurf eine Flexibilisierung der Elternzeit vor: Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. „Damit stärken wir ganz klar die Eltern“, betonte Schwesig, bevor sie sich den Fragen der Abgeordneten stellte.
Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, wollte wissen, ob die Ministerin die im Gesetz als Voraussetzung für den verlängerten Elterngeldbezug genannten 25 bis 30 Stunden Teilzeitarbeit als „realistisch“ empfinde. „Gerade für Alleinerziehende ist diese Zahl hoch“, monierte der Abgeordnete.
Manuela Schwesig teilte diese Ansicht nicht. „Wir haben diesen Stundenkorridor bewusst gewählt, weil wir Minijobs nicht fördern wollen.“ Ziel sei es, dass gerade Frauen nicht nur geringfügig beschäftigt seien.
Marcus Weinberg (CDU/CSU), Mitglied im Familienausschuss, thematisierte die Kritik der Arbeitgeber hinsichtlich der geplanten Flexibilisierung der Elternzeit. „Wie gehen Sie damit um?“, fragte der Abgeordnete.
Die Ministerin räumte ein, dass die Neuregelung von manchen als Problem empfunden werde. „Uns geht es aber darum, die Familien zu stärken. Sie haben einen Anspruch auf diese wichtige Schonzeit.“ Als Entgegenkommen sei jedoch vorgesehen, die Anmeldefrist der Elternzeit von acht auf dreizehn Wochen zu verlängern, um den Arbeitgebern die Planung zu erleichtern.
Petra Crone (SPD) erkundigte sich, ob von der geplanten Neuregelung auch Selbständige profitieren könnten.
Das bestätigte Schwesig: Insbesondere Kleinunternehmer und „Solo-Selbstständige“, unter denen viele Frauen seien, könnten es sich oft gar nicht leisten, ein Jahr und länger aus dem Job heraus und in Elternzeit zu gehen. „Mit dem Gesetz unterstützen wir gerade auch diese Frauen“, so die Ministerin.
Katja Dörner, Familienpolitikerin und stellvertretende Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte, dass weiterhin eine „Gerechtigkeitslücke bleibt“. Familien mit geringem Einkommen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger profitierten nicht vom geplanten Elterngeld Plus, da Elterngeld auf diese Leistungen angerechnet werde. „Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das geändert wird?“, wollte Dörner wissen.
Schwesig stellte daraufhin klar, dass durchaus auch Familien mit geringem Einkommen profitieren könnten, Studierende zum Beispiel. Dafür, dass das Elterngeld nicht auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet werde, habe man bei den Koalitionsverhandlungen allerdings keine Einigung erzielen können. (sas/04.06.2014)