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Das Thema Staatsangehörigkeit beschäftigt den Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2014, in einer 38-minütigen Debatte ab etwa 17 Uhr. Gegenstand der Beratung sind ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/185), ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bis zur Abschaffung des Optionszwanges vermeiden" (18/186) und ein Antrag der Fraktion Die Linke "Für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht" (18/286). Der Gesetzentwurf soll anschließend an den Innenausschuss überwiesen werden, der Antrag der Grünen direkt abgestimmt werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die sogenannte Optionspflicht, der zufolge in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sich mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen, abgeschafft werden.
Über alle politischen Lagergrenzen hinweg bestehe "inzwischen Einigkeit, dass sich der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht nicht bewährt hat", schreiben die Abgeordneten. Auf einen Regierungsentwurf könne jedoch nicht gewartet werden, denn "weitere problematische Fälle" entstünden "mit jedem Tag, der verstreicht".
"Soweit Betroffene nach der Optionsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, wird das geschehene Unrecht wieder gut gemacht", heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen Betroffene durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Von der Optionspflicht Betroffenen, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, "ihre ausländische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben". Damit solle "eine erneute Ungleichbehandlung mit denjenigen möglichst vermieden werden, die künftig von der Abschaffung des Optionszwangs profitieren".
In ihrem Antrag (18/186) dringen die Grünen darauf, bis zur "Abschaffung des Optionszwanges" den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Betroffenen zu vermeiden. Bis zur Umsetzung einer gesetzlichen Neuregelung seien junge Menschen aber "weiter mit dem Optionszwang konfrontiert". In der Anwendung des derzeit noch geltenden Rechts sei daher "soweit möglich dafür Sorge zu tragen, dass optionspflichtigen jungen Menschen ab sofort der Verlust einer Staatsangehörigkeit erspart bleibt".
Nach dem Willen der Fraktion soll die Bundesregierung bei den Ländern "darauf hinwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr dadurch verloren geht, dass den Betroffenen eine Beibehaltungsgenehmigung vorenthalten wird". Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, werden im kommenden Jahr "nach bisheriger Rechtslage 5.343 junge Deutsche optionspflichtig".
Die Linke fordert die Regierung zur grundlegenden Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf. Einbürgerungen sollten umfassend erleichtert werden. Mehrstaatigkeit sollte bei Einbürgerungen und beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland generell akzeptiert werden.
Auch sollte nach fünfjährigem Aufenthalt ein Einbürgerungsanspruch bestehen. Beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt sollte es nach dem Willen der Linken genügen, wenn ein Elternteil seinen gewöhntlichen Aufenthalt in Deutschland hat. (sto/vom/15.01.2014)