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Der Bundestag hat in der Sitzungswoche von Mittwoch, 29. Januar, bis Freitag, 31. Januar 2014 eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zumeist ohne vorherige abschließende Aussprache. Berichte und Videos über die wichtigsten Debatten finden Sie hier. Die Beschlüsse im Einzelnen:
Vier Abgeordnete in den Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewählt: Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 31. Januar auf Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (18/398) die Abgeordneten Norbert Barthle, Klaus-Peter Flosbach und Bartholomäus Kalb (alle CDU/CSU) sowie Carsten Schneider (SPD) in den Verwaltungsrat der staatlichen KfW-Bankengruppe gewählt. Drei der vier Gewählten gehörten dem Verwaltungsrat bereits in der vorigen Amtszeit an. Neu hinzu kommt Klaus-Peter Flosbach, der Dr. Michael Meister ablöst. Der Abstimmung vorausgegangen war ein Antrag der Koalition, den Wahlvorschlag auf die Tagesordnung zu setzen, der bei Enthaltung der Linksfraktion mit Koalitionsmehrheit angenommen wurde. Für die Grünen hatte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann die Ablehnung damit begründet, dass auch die Grünen einen Anspruch darauf hätten, im KfW-Verwaltungsrat vertreten zu sein. Die Grünen seien die einzige Fraktion, die im Verwaltungsrat nicht vertreten sei. Dem entgegnete der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, zum Beginn der Wahlperiode würden nicht alle sieben vom Bundestag in den Verwaltungsrat zu entsendenden Mitglieder neu gewählt, sondern es würden nur die ausgeschiedenen Mitglieder ersetzt. Die Grünen bekämen ihren Sitz, wenn er ihnen rechnerisch zustehe und frei werde.
Sondergremium gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar gemeinsame Wahlvorschläge aller vier Fraktionen (18/378) angenommen, mit denen die sieben Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bestimmt werden. Das Gremium wird im Rahmen der Beteiligung des Bundestages an Maßnahmen der Euro-Rettung tätig, wenn besondere Vertraulichkeit geboten ist. Gewählt wurden: CDU/CSU: Norbert Barthle, Axel E. Fischer, Bartholomäus Kalb; SPD: Petra Hinz, Ewald Schurer; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler.
Gremium gemäß Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/376) angenommen und damit ein Gremium gemäß Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes sowie gemäß Paragraf 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt (18/377). Gewählt wurden: CDU/CSU: Klaus-Peter Flosbach, Bartholomäus Kalb, Volkmar Klein, Antje Tillmann; SPD: Metin Hakverdi, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Carsten Sieling; Die Linke: Roland Claus; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Gerhard Schick.
Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar auf Antrag aller vier Fraktionen (18/374) ein neunköpfiges Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt (18/375): CDU/CSU: Stephan Mayer, Nina Warken, Marian Wendt, Elisabeth Winkelmeier-Becker; SPD: Gabriele Fograscher, Burkhard Lischka, Gerold Reichenbach; Die Linke: Frank tempel; Bündnis 90/Die Grünen: Irene Mihalic.
Gremium gemäß Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar gemeinsame Wahlvorschläge aller vier Fraktionen (18/373) angenommen, durch die die neun Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes bestimmt werden. Dabei geht es um die Kontrolle der richterlich angeordneten, vorbeugenden Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt. Gewählt wurden: CDU/CSU: Uwe Feiler, Axel E. Fischer, Michael Frieser, Detlef Seif; SPD: Ingrid Arndt-Brauer, Gabriele Fograscher, Manfred Zöllmer; Die Linke: Jan van Aken; Bündnis 90/Die Grünen: Irene Mihalic.
Wahlprüfungsausschuss gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes gewählt:Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar gemeinsame Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/372) angenommen, durch die die neun Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses nach Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes bestimmt werden. Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Ansgar Heveling, Bernhard Kaster, Dr. Hans-Peter Uhl, Dr. Johann Wadephul; SPD: Christian Flisek, Michael Hartmann, Sonja Steffen; Die Linke: Dr. Petra Sitte; Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck; Stellvertreter: CDU/CSU: Christian Hirte, Dr. Kristina Schröder, Max Straubinger, Marco Wanderwitz; SPD: Dr. Katarina Barley, Burkhard Lischka, Mahmut Özdemir; Die Linke: Jörn Wunderlich; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul.
Vermittlungsausschuss besetzt:Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar gemeinsame Wahlvorschläge aller Fraktionen (18/371) angenommen, durch die jene 16 Abgeordnete bestimmt werden, die dem gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes, dem sogenannten Vermittlungsausschuss, angehören sollen. Von den 32 Mitgliedern gehört die Hälfte dem Bundestag an, die andere Hälfte wird vom Bundesrat besetzt. Der Vermittlungsausschuss sucht in Gesetzgebungsverfahren nach Lösungen, wenn Bundestag und Bundesrat sich in Gesetzgebungsverfahren, die eine Zustimmung der Länderkammer vorsehen, nicht einig werden können. Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Dr. Michael Fuchs, Michael Grosse-Brömer, Karl Schiewerling, Max Straubinger, Thomas Strobl, Antje Tillmann, Dr. Johann Wadephul; SPD: Hubertus Heil, Dr. Eva Högl, Christine Lambrecht, Dr. Carola Reimann, Carsten Schneider; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch, Richard Pitterle; Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk, Britta Haßelmann; Stellvertreter: CDU/CSU: Michael Kretschmer, Volker Kauder, Wolfgang Bosbach, Gerda Hasselfeldt, Dr. Franz Josef Jung, Ralph Brinkhaus, Arnold Vaatz; SPD: Axel Schäfer, Thomas Oppermann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach, Ute Vogt, Dr. Rolf Mützenich; Die Linke: Jörn Wunderlich, Dr. André Hahn; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt.
Gemeinsamer Ausschuss gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes besetzt:Einstimmig hat der Bundestag am 30. Januar gemeinsame Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/370) angenommen, durch die der Gemeinsame Ausschuss gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes besetzt wird. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Notparlament für den Verteidigungsfall, das nur tagt, wenn der Bundestag nicht mehr zusammentreten kann. Von seinen 48 Mitgliedern werden 32 vom Bundestag und 16 vom Bundesrat entsandt. Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Steffen Bilger, Gitta Connemann, Michael Grosse-Brömer, Manfred Grund, Gerda Hasselfeldt, Robert Hochbaum, Dr. Franz Josef Jung, Volker Kauder, Dr. Norbert Lammert, Michaela Noll, Eckhardt Rehberg, Patrick Schnieder, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Thomas Strobl, Michael Stübgen; SPD: Sören Bartol, Hubertus Heil, Dr. Eva Högl, Christine Lambrecht, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Carola Reimann, Axel Schäfer, Carsten Schneider, Ute Vogt; Die Linke: Klaus Ernst, Dr. Gregor Gysi, Petra Pau; Bündnis 90/Die Grünen: Agnieszka Brugger, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt; Stellvertreter: CDU/CSU: Veronika Bellmann, Peter Beyer, Clemens Binninger, Norbert Brackmann, Marie-Luise Dött, Jürgen Hardt, Dr. Matthias Heider, Jens Koeppen, Dr. Georg Nüßlein, Johannes Röring, Anita Schäfer, Thomas Silberhorn, Carola Stauche, Dr. Hans-Peter Uhl, Oswin Veith, Kai Wegner; SPD: Niels Annen, Bärbel Bas, Lothar Binding, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Michael Hartmann, Kirsten Lühmann, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dagmar Ziegler; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Sabine Zimmermann; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul, Irene Mihalic, N.N.
Verbot der Genmais-Zulassung abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 30. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/180) abgelehnt, die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 für den Anbau in der EU nicht zuzulassen. In namentlicher Abstimmung votierten 451 Abgeordnete für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/397), 121 lehnten sie ab und unterstützten damit den Antrag der Fraktion. Es gab 18 Enthaltungen. Die Grünen hatten verlangt, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission (Ratsdokument 16120/13) ablehnt, der vorsieht, das Inverkehrbringen des gegen bestimmte Schmetterlinge wie den Maiszünsler resistenten Maisprodukts Zea mays L. Linie 1507 für den Anbau gemäß der EU-Richtlinie 2001/18/EG zuzulassen.
Umverteilungsprämiengesetz 2014 beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 30. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (18/282) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/390) angenommen. Mit dem Gesetz wird im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU eine Umverteilungsprämie eingeführt. Dadurch sollen finanzielle Einbußen für kleine und mittlere Agrarbetriebe kompensiert werden, die sich in Folge der Reform des Systems der Direktzahlungen ab 2015 im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik bereits auf das laufende Jahr auswirken. Damit werden die Direktzahlungsprämien zugunsten der ersten Hektarflächen an Landwirte erhöht, die einen Antrag auf Ausgleich der um gut elf Prozent gekürzten Direktzahlungen stellen. Ohne diesen Ausgleich würden Betriebe mit Direktzahlungen von weniger als 5.000 Euro nach Koalitionsangaben finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Mit dem Gesetz werden die Fördermittel für die ersten 30 Hektar um 50 Euro je Hektar und für weitere 16 Hektar um 30 Euro je Hektar erhöht. Insgesamt stehen für 2014 rund 352 Millionen Euro zur Finanzierung der Prämie bereit. Diese Mittel entsprechen 6,8 Prozent der zur Verfügung stehenden nationalen Obergrenze des Fördervolumens an EU-Mitteln für Direktzahlungen.
Ausschuss für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetztes (Richterwahlausschuss) gewählt: In offener Wahl entfielen auf die CDU/CSU 292, auf die SPD 181, auf Die Linke 58 und auf Bündnis 90/Die Grünen 59 Stimmen. Nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren sind auf Vorschlag der Fraktionen (18/366, 18/367, 18/368, 18/369) gewählt: CDU/CSU: Michael Grosse-Brömer, Helmut Brandt, Gerda Hasselfeldt, Thomas Silberhorn, Dr. Franz Josef Jung, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Dr. Johann Wadephul, Ingo Wellenreuther, Marco Wanderwitz; SPD: Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Miersch; Die Linke: Halina Wawzyniak; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul.
Wahlausschuss für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gewählt: In offener Wahl entfielen auf die CDU/CSU 294, auf die SPD 179, auf Die Linke 59 und auf Bündnis 90/Die Grünen 58 Stimmen. Nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren sind auf Vorschlag der Fraktionen (18/362, 18/363, 18/364, 18/365) gewählt: CDU/CSU: Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt, Michael Grosse-Brömer, Helmut Brandt, Michaela Noll, Dr. Jan-Marco Luczak; SPD: Christine Lambrecht, Dr. Eva Högl, Dr. Katarina Barley, Thomas Oppermann; Die Linke: Richard Pitterle; Bündnis 90/Die Grünen: Renate Künast.
Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 29. Januar einen Antrag aller Fraktionen (18/360) angenommen, ein zehnköpfiges Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes mit beratender Funktion einzusetzen. Gewählt wurden auf Vorschlag der Fraktionen (18/361): CDU/CSU: Norbert Brackmann, Cajus Caesar, Klaus-Dieter Gröhler, Christian Hirte, Bartholomäus Kalb; SPD: Ulrike Gottschalck, Thomas Jurk, Johannes Kahrs; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler.
Vertrauensgremium gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 29. Januar einen Antrag aller Fraktionen (18/358) angenommen, ein neunköpfiges Gremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltspläne zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste eingesetzt. Gewählt wurden auf Vorschlag aller Fraktionen (18/359): CDU/CSU: Norbert Barthle, Dr. Reinhard Brandl, Bartholomäus Kalb, Rüdiger Kruse; SPD: Bettina Hagedorn, Johannes Kahrs, Carsten Schneider; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch; Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk.
Bundeswehreinsatz in der Türkei verlängert: Mit 522 Ja-Stimmen bei 71 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 29. Januar in namentlicher Abstimmung den Antrag der Bundesregierung (18/262) angenommen, die Beteiligung der Bundeswehr an der integrierten Luftverteidigung der Nato in der Türkei an der Grenze zu Syrien um ein Jahr bis Ende Januar 2015 zu verlängern. Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten können dafür eingesetzt werden. Die Bundesregierung gibt die Kosten dieser Operation "Active Fence" für den Verlängerungszeitraum von einem Jahr mit rund 19,5 Millionen Euro an.Der Bundestag schloss sich einer Beschlussempfehlung des Auswärtigend Ausschusses an (18/34).
Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Mit 467 Ja-Stimmen bei 129 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen hat der Bundestag am 29. Januar in namentlicher Abstimmung den Antrag der Bundesregierung (18/263) angenommen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten Operation "Active Endeavour" im gesamten Mittelmeerraum bis Ende 2014 zu verlängern. Diese Operation war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York beschlossen worden, um im Mittelmeerraum zur Terrorabwehr beizutragen. Bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind mit vor allem mit Seeraumüberwachung und Aufklärung beauftragt. Die Kosten im Verlängerungszeitraum von einem Jahr beziffert die Regierung mit rund 4,1 Millionen Euro. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/348). (vom/31.01.2014)