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Noch im März will Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbremse vorlegen, die in Großstädten den Anstieg der Wohnkosten begrenzen soll. Dies kündigte der SPD-Politiker am Donnerstag, 30. Januar 2014, bei der Plenardebatte über sein Ressort im Rahmen der Diskussion über die Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel an.
Halina Wawzyniak von der Linksfraktion kritisierte das geplante Gesetz als unzureichend und forderte weitergehende Maßnahmen im Interesse der Mieter. Die Debatte wurde in hohem Maße von der Auseinandersetzung um verbraucherpolitische Themen geprägt.
Maas beklagte, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen die Mieten teils drastisch heraufgesetzt würden. Gegen diese "unverhältnismäßige Dynamik" müsse man etwas tun. Nach seinen Worten soll das neue Gesetz in Ballungszentren Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen begrenzt werden kann.
Zudem soll laut Maas bei Maklern künftig das "Bestellerprinzip" gelten: Deren Gebühren sollen künftig stets von Vermietern oder Wohungssuchenden bezahlt werden, je nachdem, wer einen Makler beauftragt.
Thomas Silberhorn unterstützte das Konzept der Mietpreisbremse. Das Problem steigender Wohnkosten könne indes auf diese Weise nicht gelöst werden, sagte der CSU-Abgeordnete, dies könne nur über eine Ankurbelung des Wohnungsbaus gelingen.
Aus Sicht Wawzyniaks handelt es sich bei dem Gesetzesprojekt "bestenfalls um ein Mietpreisbremschen". Die Linken-Abgeordnete forderte, Mieterhöhungen generell nur noch im Rahmen der Inflationsrate zuzulassen, sofern Anhebungen nicht mit Wohnwertsteigerungen verbunden seien.
Angesichts der Pleite des Windradherstellers Prokon kündigte Maas eine "Regulierung des grauen Kapitalmarkts" an. Bürgern, die ihr Geld bei Unternehmen anlegen wollen, müssten die Risiken eines solchen Schritts offenbart werden. Die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen erweitert werden, so der Minister. Künftig solle sich die Finanzaufsicht auch um Belange der Verbraucher kümmern.
Als wesentliche Neuerung hob die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß die Schaffung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen hervor, dessen unabhängige Mitglieder etwa bessere Instrumente für die Umsetzung der Verbraucherpolitik entwickeln sollen.
Marktbeherrschenden Konzernen müsse die rote Karte gezeigt werden, verlangte Katja Keul. Die Grünen-Parlamentarierin bemängelte, dass keine Ausweitung der Informationsrechte von Verbrauchern geplant sei.
Zu den von Maas avisierten Vorhaben gehören unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Großunternehmen, die Abschaffung von Benachteiligungen im Partnerschaftsrecht oder Reformen im Urheberrecht. "Zügig umsetzen" will der Ressortchef die Forderungen des NSU-Untersuchungsausschusses. Bei Ermittlungen solle beispielsweise die Rolle des Generalbundesanwalts gestärkt werden.
Kritik übte der SPD-Politiker am massenhaften Ausforschen der Bürger durch den US-Geheimdienst NSA. "Vermeintliche Sicherheitserwägungen", so Maas, dürften nicht dazu dienen, "Bürgerrechte unverhältnismäßig einzuschränken".
Nach den Worten Silberhorns will die Große Koalition die Strafbestimmungen für Stalking verschärfen. Eingeführt werden solle ein Schmerzensgeld für Angehörige.
Verbessert werden müsse der strafrechtliche Schutz von Polizisten bei Demonstrationseinsätzen, forderte der CSU-Abgeordnete. Besser bekämpft werden müsse die Wirtschaftskriminalität, vor allem die Geldwäsche.
Für die Opposition appellierten Wawzyniak und Keul mit Nachdruck an die Koalition, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. "Der Rechtsstaat sammelt und ermittelt nicht auf Vorrat", betonte Keul. Wawzyniak trat dafür ein, die Möglichkeit von Volksbegehren auszuweiten und das Strafrecht von NS-Straftatbeständen zu bereinigen. Zudem wandte sich die Linkspolitikerin gegen "unsinnige Vorhaben" wie die Einführung von Fahrverboten als Hauptstrafe.
Keul kritisierte, dass durch Reduzierungen bei der Prozesskostenhilfe der Zugang einkommensschwacher Bürger zum Recht eingeschränkt werde. (kos/31.01.2014)