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Die im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Deckelung der Arzneimittelkosten (18/201) enthaltene Regelung, auf die Nutzenbewertung von Medikamenten im sogenannten Bestandsmarkt künftig zu verzichten, ist unter Experten umstritten. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 12. Februar 2014, in Berlin machten Vertreter der Krankenkassen, der Ärzte und Selbsthilfegruppen deutlich, dass die Nutzenbewertung ein wichtiges Qualitätsinstrument sei.
Pharmaexperten und Fachleute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hingegen argumentierten, dass Aufwand und Nutzen hier in keinem Verhältnis stünden. Zudem ergäben sich im Analyseverfahren methodische und rechtliche Probleme.
Nach Ansicht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist die Nutzenbewertung insbesondere auch dann nötig, wenn für ein Medikament ein neues Anwendungsgebiet erschlossen werden soll. Die Bundesärztekammer (BÄK) machte deutlich, dass es auf dem Arzneimittelmarkt viele Scheininnovationen gebe. Nur ein oder zwei von zehn Medikamenten hätten einen wirklichen Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien.
Es sei daher wichtig, am sogenannten Bestandsmarkt-Aufruf festzuhalten, um Medikamente in ihrem Nutzen sicher einschätzen zu können. Das Qualitätsargument zugunsten der Patienten ist auch nach Ansicht der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hier entscheidend.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hält die vorgesehene Neuregelung hingegen für "sinnvoll". Der Aufwand bei der Erstellung der einzelnen "Dossiers" sei enorm, die Kosten sprengten jeden Maßstab.
Ein Vertreter von ProGenerika forderte, den Herstellern von Nachahmerpräparaten beim gesetzlichen Zwangsrabatt und dem Preismoratorium entgegenzukommen. Auf dem Generikamarkt sei eine rückläufige Preisentwicklung zu beobachten, ebenso bei den Jahrestherapiekosten mit Generika, argumentierte er.
In dem Gesetzentwurf geht es darum, Preissteigerungen im Gesundheitssystem zu verhindern. Kern des Entwurfs sind ein verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte und der Verzicht auf eine Nutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt.
Die Opposition kritisiert insbesondere den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die schon länger auf dem Markt sind und sieht darin einen Verlust in der Qualitätskontrolle.
Die Linksfraktion regte am im Ausschuss ein vereinfachtes Verfahren an, um den Aufwand für die Pharmaindustrie zu begrenzen. Dies wäre besser als der komplette Verzicht auf die Nutzenbewertung. Die Linksfraktion will außerdem höhere Herstellerabschläge als jetzt geplant langfristig sicherstellen.
Im Gesetzentwurf vorgesehen ist ein Rabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sieben Prozent. Das ist der Linken zu wenig. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung Herstellerabschläge von bis zu 16 Prozent. (pk/12.02.2014)