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Die Eingänge der nebeneinander liegenden Fraktionssäle von Bündbis 90/Die Grünen und Die Linke © pa/Joker
Die Sicherung der Rechte der Opposition im Bundestag beschäftigt das Parlament am Donnerstag, 13. Februar 2014. Zu der rund einstündigen Debatte, die gegen 13 Uhr beginnen soll, liegen den Abgeordneten ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/380) sowie Anträge dieser beiden Fraktionen (18/379) und von CDU/CSU und SPD (18/481) vor. Die Oppositionsfraktionen schreiben in ihrem Gesetzentwurf, im deutschen parlamentarischen System sei "die Kontrolle der Regierungsmacht letztlich im Kern ,nur der Opposition überlassen‘".
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen seien nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Zahlreiche Kontrollrechte drohten ihre Wirksamkeit zu verlieren, "weil die gegenwärtige Große Koalition über eine solche übergroße Mehrheit" verfüge. Das Ziel, die deutsche Demokratie funktionsfähig zu erhalten, erfordere daher Rechtsänderungen.
Den beiden Oppositionsfraktionen zufolge beseitigt der Gesetzentwurf "die Probleme, soweit sie durch Gesetzesänderungen zu lösen sind". Grundprinzip sei dabei, "dass die jeweilige Rechtsposition den beiden Oppositionsfraktionen des 18. Deutschen Bundestages zur gemeinsamen Ausübung zur Verfügung gestellt wird". Die Gültigkeit der Regelung werde dabei grundsätzlich auf die laufende 18. Legislaturperiode beschränkt, "da nicht damit zu rechnen ist, dass die gegenwärtige Ausnahmekonstellation in Zukunft häufiger auftritt".
"Keine Lösung für das dargestellte Problem" könne eine "schlichte Beteuerung der Koalitionsfraktionen – etwa in einem Bundestagsantrag – sein, ihre überaus starke Rechtsposition gegenüber der Opposition wohlwollend und zurückhaltend auszuüben", heißt es in der Vorlage weiter. Wer eine wirksame Opposition für notwendig halte, dürfe sie nicht "vom Wohlwollen im Einzelfall abhängig machen".
In einem gemeinsamen Antrag (18/379) dringen die beiden Oppositionsfraktionen zudem auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Danach sollen Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch "von zwei Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen", gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.
Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Links- und der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. "Vielmehr ist auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten", heißt es in der Vorlage.
Der Antrag von CDU/CSU und SPD sieht eine Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode vor. Dadurch soll die Geschäftsordnung des Bundestages durch einen neuen Paragrafen 126a ergänzt werden, der den Titel "Besondere Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode" trägt. Danach soll etwa ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden können, wenn alle Mitglieder der Oppositionsfraktionen dies beantragen.
Zudem ist vorgesehen, für die Dauer der aktuellen Wahlperiode den Oppositionszuschlag auf den Betrag für jedes Mitglied einer Oppositionsfraktion von zehn auf 15 Prozent zu erhöhen. Die Geldleistungen für die Fraktionen aus dem Bundeshaushalt setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für Oppositionsfraktionen zusammen, dem sogenannten Oppositionszuschlag. Auch dieser Antrag soll im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten werden.
Der Antrag sieht ferner eine Regelung zur Verteilung der Redezeiten auf die Fraktionen vor. Danach sollen bei einer Debattendauer von 25 Minuten jeweils vier Minuten auf die Oppositionsfraktionen entfallen und bei dem sogenannten Debattenformat "S" (wie "Standard") mit einer Dauer von insgesamt 38 Minuten jeweils fünf Minuten auf die beiden Oppositionsfraktionen. Bei dem einstündigen Debattenformat "M"(wie "Mittel") sind in der Vorlage jeweils acht Minuten Redezeit pro Oppositionsfraktion vorgesehen und bei dem Format "L" (wie "Lang") mit einer Dauer von 96 Minuten jeweils zwölf Minuten pro Oppositionsfraktion.
Beim sogenannten "XL"-Format mit 125 Minuten Debattendauer entfallen laut Antrag auf die Fraktion Die Linke 17 Minuten Redezeit und auf die Grünen-Fraktion 16 Minuten; beim "XXL"-Format mit einer Debattendauer von 224 Minuten soll die Linksfraktion 33 Minuten lang zu Wort kommen und die Grünen-Fraktion 31 Minuten. Bei den Debattenformaten "S" und "M" sollen laut Antrag Die Linke und die Grünen bei der ersten Beratung eigener Initiativen zudem je eine zusätzliche Redeminute erhalten. (sto/12.02.2014)