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Der Bundestag berät am Donnerstag, 20. Februar 2014, über einen Antrag der Linksfraktion (18/556), die Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige abzuschaffen. Die Debatte beginnt voraussichtlich gegen 18.20 Uhr und dauert 45 Minuten. Der Antrag soll anschließend im Finanzausschuss weiterberaten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (Paragraf 371 der Abgabenordnung) und den Verzicht auf die Strafverfolgung in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung (Paragraf 398a der Abgabenordnung) abschafft. Zugleich sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.
Zur Begründung heißt es, dass keine Schwarzfahrerin und kein kleiner Betrüger durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen könne. Eine Sonderstellung werde lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt.
Selbst wenn Euro-Beträge in Millionenhöhe hinterzogen würden, so die Fraktion, gebe es ein Recht auf faktische Straffreiheit, wenn rechtzeitig eine korrekt ausgeführte Selbstanzeite abgegeben wird.
Die aktuellen Enthüllungen von Steuerstraftätern zeigten, dass die strafbefreiende Selbstanzeige überwiegend Reichen und Vermögenden zur "Entkriminalisierung" diene. Die strafbefreiende Selbstanzeige stelle somit ein Instrument dar, um bereits privilegierte Menschen rechtlich zu privilegieren. (vom/19.02.2014)