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CDU/CSU und SPD wollen eine Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr einsetzen. Dazu haben sie einen Antrag vorgelegt (18/766), der am Freitag, 14. März 2014, ab 9 Uhr Gegenstand einer 105-minütigen Debatte im Bundestag sein wird. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an den federführendenAuswärtigen Ausschuss überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU zurück. Darin heißt es, die Bundeswehr bleibe auch in Zukunft Parlamentsarmee. Die parlamentarische Beteiligung an der Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr habe sich bewährt und sei eine Grundlage für die breite Verankerung der Bundeswehr und ihrer Einsätze in der Gesellschaft.
Der Parlamentsvorbehalt, wonach die Bundeswehr nicht ohne vorherige Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsätze geschickt werden darf, sei keine Schwäche Deutschlands, sondern eine Stärke, schreiben die Koalitionäre. "Wir wollen die Beteiligung des Parlaments an der Entscheidung über den Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten auch angesichts vermehrter Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit unseren Partnern sicherstellen", heißt es im Koalitionsvertrag.
Laut Koalitionsantrag soll die Kommission prüfen, wie bei fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können. Ziel solle die rechtliche und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfs sein, um das Parlamentsbeteiligungsgesetz "anzupassen".
Darauf aufbauend solle die Kommission Handlungsoptionen möglichst im Konsens formulieren, die gegebenenfalls in ein förmliches Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können.
Konzentrieren solle sich die Kommission darauf, verschiedene im Nato- und EU-Rahmen bestehende und künftig zu erwartende Formen militärischer Integration zu untersuchen und mögliche Spannungsverhältnisse zur gegenwärtigen Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung in Deutschland zu identifizeren. Ebenso solle sie die verfahrensmäßigen wie verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente untersuchen.
Darüber hinaus solle es darum gehen, Möglichkeiten zu untersuchen, wie die Intensität parlamentarischer Berteilaigung nach der Art des Einsatzes – unter voller Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – abgestuft werden kann. Schließlich geht es um die Formulierung konkreter Handlungsoptionen, die auf den Untersuchungen aufbauen.
Der Kommission sollen 16 Mitglieder angehören, von denen sieben von der CDU/CSU, fünf von der SPD und je zwei von der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen benannt werden. Die Grünen verlangen in einem eigenen Antrag (18/775), dass jede Fraktion zusätzlich zwei Sachverständige benennen kann, die ständig an den Sitzungen teilnehmen. Die Kommission sollte die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand ihrer Arbeit informieren.
Was den Auftrag der Kommission angeht, sollte die Kommission nach Meinung der Grünen auch die Möglichkeit künftiger integrierter Mandate untersuchen. Diese sollten nicht nur die Entsendung von Soldaten, sondern das gesamte Spektrum politischer und ziviler Schritte unter Einschluss von Polizeibeamten, zivilen Helfern und entwicklungspolitischen Maßnahmen umfassen. (vom/12.03.2014)