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Ein Piktogramm mit 6 männlichen Figuren in schwarz und einer weiblichen Figur in rot. © picture alliance/chronorange
Die Chancengleichheit für Frauen und Männer im Beruf beschäftigt den Bundestag in einer 105-minütigen Aussprache am Freitag, 14. März 2014, ab 10.45 Uhr. Zur Diskussion stehen Anträge von CDU/CSU und SPD (18/763) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/773), die im Anschluss zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen werden sollen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Union und SPD stellen fest, dass sich die Aufteilung von Zeit unter den Geschlechtern wesentlich auf deren Erwerbs- und Lebensverläufe auswirkt. Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern etwa auf dem Arbeitsmarkt stünden den persönlichen Wünschen oftmals noch entgegen. Damit beide Geschlechter ihre beruflichen und persönlichen Vorstellungen realisieren könnten, sei eine Politik erforderlich, die Spielräume schafft, um Zeit selbstbestimmt organisieren zu können.
Die Fraktionen wollen die Bundesregierung auffordern, ihrem ersten Gleichstellungsbericht 2016 einen zweiten folgen zu lassen. Ferner solle sie bis Jahresende den Entwurf eines novellierten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorlegen, der den Bedürfnissen der Eltern durch flexiblere Elterngeldregelungen besser entspricht.
Mit einem "ElterngeldPlus" solle Eltern ermöglicht werden, bis zu 28 Monate lang das Elterngeld in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit in Anspruch nehmen zu können. Damit solle der Wiedereinstieg in den Beruf vor allem für Alleinerziehende erleichtert werden
Mit dem "ElterngeldPlus" solle zudem ein Partnerschaftsbonus zum Beispiel in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes eingeführt werden. Ihn sollten alle Elterngeldbeziehenden erhalten, die beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Die Koalition will ferner die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. Ein erster Schritt sei die Ausgestaltung der zehntägigen Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, als Lohnersatzleistung, und zwar entsprechend der Regelung beim Kinderkrankengeld.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die wegen Kindererziehung von Pflege von Angehörigen in Teilzeit arbeiten wollen, sollen dies zeitlich befristet tun und danach wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Ebenso solle die Möglichkeit der beruflichen Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter weiterentwickelt werden.
Alleinerziehende will die Koalition bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders unterstützen. So solle die Bundesagentur für Arbeit ihre Angebote in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor allem auf Alleinerziehende ausrichten. Diese sollten auch von den Möglichkeiten der Teilzeitausbildung profitieren können.
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der seit 2004 unverändert 1.308 Euro beträgt, solle angehoben und nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.
Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, auf allen Führungsebenen mehr Frauen unterzubringen. Die Fraktion verlangt gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft mit konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen.
Darüber hinaus will die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Quote für Aufsichtsräte, der ab 2015 eine Mindestfrauenquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und für Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vorschreibt. Auch in den Vorständen von Unternehmen sollte der Frauenanteil durch gesetzliche Maßnahmen erhöht werden.(vom/12.03.2014)