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Klimaschutz und Energiewende haben in den vergangenen Jahren Hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen und enorme Investitionen ausgelöst. Diese Erfolgsgeschichte könnte nach Ansicht der Grünen in Gefahr geraten, wenn Planungen in der Europäischen Kommission Realität werden sollten. Vor "negativen volkswirtschaftlichen Konsequenzen" warnt die Fraktion daher in einem Antrag (18/777 neu), über den der Bundestag am Donnerstag, 13. März 2014, in einer 105-minütigen Debatte beraten wird.
Die Debatte wird ab etwa 11.05 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel müsse es sein, so die Grünen, die Energiewende europäisch zu verankern. In dem Antrag wird der Schutz des Klimas als eines der zentralen Handlungsfelder der Europäischen Union beschrieben. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, "jetzt die Chance auf europäischer Ebene zu nutzen, um die von allen Fraktionen unterstützte nationale Energiewende auch in Europa zu verankern und ihren Fortgang damit effizienter und schneller zu gestalten", heißt es in dem Antrag.
So fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, das "effiziente System der Einspeisetarife" für erneuerbar erzeugten Strom in den Beihilfevorschriften für Energie und Umweltschutz beizubehalten. Eine Gleichbehandlung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Atomkraft müsse verhindert werden. Feste Einspeisevergütungen für Atomstrom sollten europarechtlich nicht zulässig sein.
Auch eine Umstellung auf Ausschreibungsverfahren bei Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit einer Leistung ab fünf Megawatt wird abgelehnt. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass Bürgergenossenschaften und kleinere Unternehmen in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren können, verlangt die Fraktion.
Die Bundesregierung soll sich zudem für Zielwerte bei den EU-Klima- und Energiezielen einsetzen. So müsse es zu einer Verringerung der Kohlendioxidemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und um mindestens 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 kommen. Der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch solle auf mindestens 45 Prozent steigen.
Außerdem müsse der Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 Prozent gesenkt werden. Die Fraktion spricht sich in dem Antrag für ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Emissionshandelssystems aus.
Zu den Industrieprivilegien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) heißt es, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, dürften begünstigt werden. Damit werde den Unternehmen auch "die dringend notwendige Planungssicherheit zurückgegeben".
Die Fraktion weist darauf hin, dass die EU-Kommission die "immer weiter ausufernden Befreiungen" für die Industrie von den Kosten der Energiewende zum Anlass genommen habe, das deutsche EEG-Fördersystem grundsätzlich infrage zu stellen: "Die neue Beihilfeleitlinie der EU-Kommission ist jetzt der offensichtliche Versuch, über eine neue Rechtsgrundlage im Wettbewerbsrecht die bisherigen nationalen Fördermechanismen für erneuerbare Energien auszuhebeln."
Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (hle/12.03.2014)