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Die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Abschaffung der Möglichkeit, Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund zu befristen, stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) am Montag, 17. März 2014, zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Linken (18/7) votierten vor allem Arbeitgeberverbände, aber auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gegen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge.
Darin hatten die Abgeordneten argumentiert, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können.
"Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen", begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Sie verlangen deshalb, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. "Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt", heißt es in dem Entwurf.
Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände argumentierte stattdessen, dass sachgrundlose Befristungen kein Massenphänomen seien.
Für viele Arbeitnehmer seien sie aber unverzichtbar für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, und für die Wirtschaft seien sie wichtig, um auf schwankende Auftragslagen zu reagieren.
Christian Hohendanner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwies zwar auf den starken Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse. So habe sich die Zahl befristeter Arbeitsverträge von 2001 bis 2011 von 1,7 auf 2,7 Millionen und die Zahl sachgrundloser Befristungen von 2001 bis 2013 von 550.000 auf 1,3 Millionen erhöht.
Er würdigte jedoch die "Brückenfunktion" dieser Beschäftigung: "Je höher der Anteil sachgrundloser Befristungen an den in den Betrieben eingesetzten befristeten Arbeitsverhältnissen, umso höher fällt die Anzahl der innerbetrieblichen Übernahmen in unbefristete Beschäftigung aus", sagte Hohendanner.
Barbara Pommer vom Verband der Familienunternehmer betonte, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen, würde bedeuten, "auf dem Ast zu sägen, auf dem wir sitzen".
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten würden Unternehmen verstärkt auf dieses Instrument zurückgreifen, um trotzdem Beschäftigung zu schaffen. Außerdem seien die Übernahmequoten aus dieser Beschäftigung relativ hoch.
Unterstützung erfuhr der Gesetzentwurf dagegen von Gewerkschaftsseite. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verwies Helga Nielebock auf die "äußerst negativen Wirkungen" sachgrundloser Befristungen: "Wer ohne Zukunftsperspektive einen Arbeitsvertrag eingeht, von dem er nicht weiß, ob er länger als zwei Jahre besteht, schränkt sich im Konsum ein und nimmt Arbeitsbedingungen hin, die mit gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften nicht zu vereinbaren sind."
Zudem seien die beschäftigungspolitischen Wirkungen, die man sich mit diesem Instrument versprochen habe, nicht eingetroffen, mahnte sie.
Dr. Reingard Zimmer, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, forderte ebenfalls die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Erstens könne von einem Ausnahmecharakter hier keine Rede sein. Zweitens hebele dieses Instrument den Sonderkündigungsschutz aus, betonte Zimmer.
So ende der Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit auch bei schwangeren Frauen, die mit einem unbefristeten Vertrag bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dem absoluten Kündigungsschutz unterliegen. Auch befristet Beschäftigte, die in den Betriebsrat gewählt werden, genössen diesen Sonderkündigungsschutz nicht, so Zimmer.
Dr. Nadine Zeibig, Arbeitsrechtlerin und Anwältin aus Düsseldorf, verwies auf Forschungsergebnisse, die belegen, dass sachgrundlose Befristungen nicht zu zusätzlicher Beschäftigung geführt haben, sondern im Gegenteil unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzen.
Sie würden außerdem weder benachteiligte Beschäftigtengruppen spürbar in den ersten Arbeitsmarkt integrieren noch eine Brücke in unbefristete Arbeitsverhältnisse darstellen. Deshalb sei die Abschaffung der sachgrundloses Befristung absolut gerechtfertigt, schlussfolgerte Zeibig. (che/17.03.2014)