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Gentechnisch veränderte Pollen im Honig müssen nicht als Zutat gekennzeichnet werden. In namentlicher Abstimmung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 13. März 2014, mit 440 Nein-Stimmen und 110 Ja-Stimmen bei neun Enthaltungen einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/578, 18/792) abgelehnt. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag verhindern, dass die Änderung der sogenannten Honigrichtlinie 2001/101/EG durch die Europäische Kommission Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil einstuft.
Der Forderung der Grünen widersprach Kees de Vries (CDU/CSU): "Es gibt mittlerweile eine Klarstellung durch das Europäische Parlament, dass Pollen natürlicher Bestandteil des Honigs sind und nicht eine Zutat." Die Forderung, Pollen als Zutat zu deklarieren, wäre deshalb überflüssig.
Die CDU/CSU sei nicht gegen die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln. De Vries begrüßte die europäische Vorgabe, alle veränderten Lebensmittel zu kennzeichnen, "die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,09 Prozent aufweisen". Aber auch nach dieser Vorgabe würde es für Honig bedeuten, dass der Pollengehalt den Grenzwert nicht erreicht. "Denn die Nachweisschwelle wird nicht überschritten." Der Anteil der Pollen im Honig liege im Schnitt bei 0.03 Prozent.
Nach konstruktiven Vorschlägen zur Kennzeichnung verlangte Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke). Sie kritisierte die derzeitigen Regelungen von Produkten, die GVO-Bestandteile enthalten, als unverständlich. So sei es nicht erforderlich, Lebensmittel von Tieren, die mit "Gen-Tech-Pflanzen" gefüttert wurden, zu kennzeichnen. "Wo Agrogentechnik drin ist, muss es auch draufstehen", forderte Tackmann.
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pollen müsse deshalb im Interesse der Verbraucher entsprechend der Intention des sogenannten Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfolgen. Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache C-442-09, dem sogenannten Honig-Urteil, festgestellt, dass Honig, der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten darstellt, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Mit ihrem Antrag würden die Grünen von der Bundesregierung verlangen, was diese nicht erfüllen kann, stellte Dr. Matthias Miersch (SPD) fest. "Das Verfahren ist abgeschlossen", sagte er. "Auf EU-Ebene ist die Messe gesungen." Miersch gestand aber ein, dass es einen "offenen Dissens" innerhalb der Bundesregierung beim Thema grüne Gentechnik gibt.
Der Abgeordnete forderte, die Zweifel in der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik anzuerkennen und in den nächsten Wochen im Parlament das Thema einvernehmlich zu klären. Darüber hinaus müsse eine klare Kennzeichnung von tierischen Produkten ermöglicht werden, "die mit GVO gefüttert wurden". Solch eine Debatte dient nach Ansicht des SPD-Abgeordneten auch dem Schutz der Imkerei.
Antragsteller Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) argumentierte weniger versöhnlich und warf den Parlamentariern der CSU und SPD vor, gegen ihre eigenen Wahlprogramme zu verstoßen. Im Jahr 2004 trat die Kennzeichnungverordnung der EU für gentechnisch veränderte Lebensmittel in Kraft. "Seitdem haben wir die Möglichkeit, Lebensmittel mit Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen überhaupt zu erkennen", sagte er. Doch nun habe die Bundesregierung aktiv mitgewirkt, diese Transparenzregelung auszuhebeln.
Ebner unterstellte, dass "der Verbraucherschutz als Handelshemmnis für die Freihandelsverhandlungen mit den USA aus dem Weg" geräumt werden soll. Hinter der Änderung der EU-Honigrichtlinie stecke das Ziel, die Kennzeichnung von Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen "grundsätzlich" zu verhindern. Auch widersprach Ebner seinem sozialdemokratischen Vorredner, indem er die Messe als noch nicht zu Ende gesungen bezeichnete: "Der EU-Ministerrat muss erst noch darüber abstimmen."
Der Auslegung, dass gentechnisch veränderte Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig seien, wollte der Grüne nicht folgen: "Eine patentierte Erfindung kann nie und nimmer ein natürlicher Bestandteil eines Lebensmittels sein." Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, durch klare Kennzeichnungsregeln Wahlfreiheit zu ermöglichen. (eis/13.03.2014)