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Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. März, und Freitag, 21. März 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
EU-Afrika-Gipfel: Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 21. März einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/844) angenommen, der neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft anlässlich des vierten EU-Afrika-Gipfels im April 2014 in Brüssel vorsieht. Unter anderem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die afrikanischen Staaten und die EU noch stärker die Ursachen von Instabilität und Fragilität angehen und die Kapazitäten der afrikanischen Partner vor allem bei der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention ausbauen. Zugleich sollten die Ursachen bekämpft werden, dass Menschen unter Lebensgefahr das Territorium der EU erreichen wollen. Alle Möglichkeiten sollten genutzt werden, um Sicherheit und Lebensstandard breiter Bevölkerungsschichten zu verbessern. Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/503) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/871) ab, wonach sich die Bundesregierung auf dem Gipfeltreffen für eine gewaltfreie Partnerschaft zwischen EU und Afrika einsetzen sollte. Die Beziehnungen sollten nicht auf die Interessen der europäischen Konzerne, sondern auf die sozialen Interessen der Menschen ausgerichtet sein, so Die Linke.
Nato-Bündnisfall bleibt: Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 20. März einen Antrag der Linksfraktion (18/202) abgelehnt, den Nato-Bündnisfall zu beenden. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses an (18/349). Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, sich auf Nato-Ebene dafür einzusetzen, den Bündnisfall, der nach den Anschlägen in New York vom 11. September 2001 am 4. Oktober 2001 ausgerufen worden war, zu beenden, ihn gegebenenfalls sogar einseitig als beendet zu erklären. An den Einsätzen, die sich aus dem ausgerufenen Nato-Bündnisfall herleiten, sollte sich Deutschland nach dem Willen der Linken nicht mehr beteiligen.
Container keine Transportverpackungen:Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 20. März der sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (18/496) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/830) zugestimmt. Die Änderung war notwendig geworden, nachdem die EU-Kommission verlangt hatte klarzustellen, dass es sich bei Containern für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Lufttransport nicht um Transportverpackungen handelt. Bei Enthaltung der Linken lehnte die Koalitionsmehrheit einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/854) ab, ein Wertstoffgesetz zu erarbeiten, das alle Kunststoff-, Verbund- und Metallabfälle gemeinsam erfasst und dadurch die Umwelt-, Ressourcen- und Klimaverträglichkeit der Abfallwirtschaft verbessert.
Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt: Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 20. März einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Einsetzung einer "Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" (18/766) angenommen. Ziel der 16-köpfigen Kommission, deren Mitglieder von den Fraktionen benannt werden, ist die rechtliche und politische Prüfung, ob das Parlamentsbeteiligungsgesetz geändert werden müsste. Die Kommission soll bis in einem Jahr "Handlungsoptionen" formulieren. Der Bundestag lehnte zugleich einen Antrag der Grünen (18/775) ab, eine "Parlamentarische Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" einzusetzen. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/870). Keine Mehrheit fand darüber hinaus ein Antrag der Linken (18/839 neu), eine "Parlamentarische Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" einzusetzen.
NSA-Untersuchungsausschuss eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 20. März auf gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen (18/843) einen Untersuchungsausschuss zur Ausspähaffäre um den amerikanischen Nachrichtendienst NSA (National Security Agency) eingesetzt. Das achtköpfige Gremium soll aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden über Internet- und Telekommunikationsüberwachung für den Zeitraum ab 2001 klären, wie Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands Daten über Kommunikationsvorgänge von, nach und in Deutschland erfasst haben. Zugleich soll der Ausschuss herausfinden, ob und inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte von Mitgliedern der Bundesregierung, Bediensteten des Bundes, Mitgliedern des Bundestages oder anderer Verfassungsorgane durch Nachrichtendienste der genannten Staaten erfasst oder ausgewertet wurden. Der Ausschuss soll schließlich klären, ob Empfehlungen erforderlich sind, wie die informationelle Selbstbestimmung, die Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme sowie die sichere und vertrauliche Kommunikation in der staatlichen Sphäre geschützt werden können.
Immunität aufgehoben: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. März beschlossen, die Immunität der Linke-Abgeordneten Caren Lay und Michael Leutert aufzuheben. Grundlage waren Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/876, 18/877). Damit genehmigte der Bundestag die Fortführung von Strafverfahren gegen die beiden Abgeordneten, die das Amtsgericht Dresden beantragt hatte. Die Strafverfahren gehen auf Vorgänge anlässlich einer Neonazi-Demonstration in Dresden am 13. Februar 2011, einem Jahrestag der Bombardierung Dresdens, zurück. In einer Erklärung zur Abstimmung rechtfertigte die Abgeordnete Katja Kipping, Dresdnerin und Vorsitzende der Linkspartei, das Verhalten ihrer Fraktionskollegen. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth wies den Vorwurf zurück, dass diejenigen, die der Immunitätsaufhebung zustimmen, sich mit den Anliegen von Nazi-Anwälten gemein machen würden. In diesem Sinne argumentierten auch der Vorsitzende des Immunitätsausschusses, Dr. Johann Wadephul, und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann.
Mitglieder des Kuratoriums der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 20. März Wahlvorschläge aller vier Fraktionen (18/845) angenommen, um das Kuratorium der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" zu besetzen. Gewählt wurden: CDU/CSU: Ute Bertram, Andrea Lindholz, Elisabeth Motschmann, Kai Wegner; SPD: Dr. Eva Högl, N.N.; Die Linke: Petra Pau; Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 20. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 21 bis 27 übernommen (18/785, 18/786, 18/787, 18/788, 18/789, 18/790, 18/791).
Förderung der digitalen Wirtschaft: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. März den Antrag von CDU/CSU und SPD (18/764 neu) angenommen, den Technololgie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland zu stärken, Potenziale der digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung auszuschöpfen und die digitale Infrastruktur auszubauen. Dazu hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/872). Die Regierung wurde aufgefordert, mit dem Bundestag eine digitale Agenda 2014 bis 2017 zu erarbeiten, die im Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft umgesetzt wird. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 20. März einen Antrag der Linksfraktion, digitale Gründungen zu unterstützen und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft zu schaffen (18/771), abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/873). Die Linke hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, mit den Ländern den Bestand an Studienplätzen in Informatik sowie angrenzenden Disziplinen auszubauen und ein Förderprogramm für digitales Lernen in Schulen vorzulegen.
Sozialabkommen mit Uruguay zugestimmt: Einstimmig hat der Bundestag am 20. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 8. April 2013 mit Uruguay über soziale Sicherheit (18/272) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/864) agenommen. Nach dem Abkommen wird eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern, die von Unternehmen in das jeweils andere Land entsandt werden, dadurch vermieden, dass diese Arbeitskräfte allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats, in der Regel denen des Heimatlandes, unterliegen. Dies gilt für die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Vereinbart ist ferner die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat.
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel abgelehnt: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 20. März einen Entschließungsantrag dieser Fraktion (18/853) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 20. und 21. März in Brüssel abgelehnt. Die Linke hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, sich im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass das "diktierte Lohndumping" sofort beendet und das "illegitime Kürzungsdiktat von Renten und Sozialleistungen" sowie die "krisenverschärfende Kürzungspolitik" zurückgenommen werden. Zugleich sollte ein EU-weites Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt werden, das den sozial-ökologischen Umbau befördert und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen hilft. (vom/21.03.2014)