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Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat am Donnerstag, 3. April 2014, in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl zwölf Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Parteien und politischen Vereinigungen zu dieser Wahl teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen. In seiner ersten Sitzung am 14. März hatte er 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für ein Land oder mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer zur Wahl am Sonntag, 25. Mai 2014, zugelassen und zugleich die Anträge von 19 weiteren Gruppierungen zurückgewiesen.
Da keine der Beschwerden erfolgreich war, bleibt es bei 25 Parteien und politischen Vereinigungen, wobei die CSU nur in Bayern und die CDU nur in den 15 übrigen Bundesländern antritt.
Häufigster Grund für die Zurückweisung der Beschwerden war das Fehlen der geforderten 4.000 Unterstützer-Unterschriften bei bundesweiter Kandidatur oder 2.000 Unterstützer-Unterschriften bei der Kandidatur in nur einem Bundesland.
Der Bundeswahlausschuss war besetzt mit Bundeswahlleiter Roderich Egeler, Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Dr. Thomas Hahn (FDP), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier und Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp. (vom/03.04.2014)