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Die Fleischbranche soll in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/910) vor, der während der ersten Lesung am Donnerstag, 3. April 2014, viel Zuspruch erfuhr. Wird der Entwurf wie geplant von Bundestag und Bundesrat beschlossen, erhalten die Arbeitnehmer in der Fleischbranche ab 1. Juli 2014 den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. Diese Regelung soll dann auch für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten.
Durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz würden 170.000 Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt, sagte Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Regelung gelte auch für die aus anderen Ländern entsandten Arbeitnehmer, deren Zahl bei etwa 23.000 liege, sagte die Staatssekretärin.
"Der Tarifvertrag kann durch unser Gesetz eine auch international zwingende Wirkung entfalten", betonte sie. Zugleich verwies Kramme auf die geplante Regelung, dass die Einhaltung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Bundeszollverwaltung überwacht werde.
Es könnten dann Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Wichtig, so Kramme, sei auch, dass der deutsche Generalunternehmer dafür haftet, "wenn ein Subunternehmen seinen Arbeitnehmern den Mindestlohn nicht zahlt".
Trotz der unhaltbaren Zustände in deutschen Schlachthöfen habe die Politik es bewusst unterlassen verbindliche Mindeststandards für die Arbeitnehmer festzuschreiben, kritisierte Sabine Zimmermann (Die Linke). Dies habe zu einem "dramatischen Sozialdumping" geführt.
Betroffen gewesen seien davon oft ausländische Beschäftigte, die über Werksverträge und Subunternehmen zu Hungerlöhnen und "zusammengepfercht in Notunterkünften sowie abgeschottet von der deutschen Gesellschaft" beschäftigt wurden. "Das ist moderne Sklaverei, die beendet werden muss", forderte Zimmermann.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz gehe in die richtige Richtung, so die Linken-Abgeordnete. "Aber die Lohnhöhe ist nicht das, was wir uns vorstellen", schränkte sie ein. Außerdem könnten die Beschäftigten angesichts des nun abgeschlossenen Tarifvertrages erst ab 2016 vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.
Heftige Kritik an den Unternehmen, die jahrelang ihre Mitarbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt haben, übte Karl Schiewerling (CDU/CSU). "Wer glaubt, er könne mit Arbeitnehmern umgehen, wie mit dem Fleisch, das man verarbeitet, muss wissen, dass er nicht nur sich selbst, sondern die Ethik der Unternehmer in höchstem Maße beschädigt", sagte Schiewerling.
Dass die Arbeitgeber zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes – der schließlich mit den Gewerkschaften einen Mindestlohn ausgehandelt hat – "gezwungen" werden konnten, habe auch damit zu tun, dass die Zivilgesellschaft und die Kirchen die Missstände angeprangert hätten.
Der Unionsabgeordnete räumte ein, dass man mit der gesetzlichen Regelung künftig Missbrauch nicht gänzlich verhindern könne. "Aber wir haben die Möglichkeit, einen solchen Missbrauch gesetzlich zu ahnden", gab er sich dennoch optimistisch.
Ihre Fraktion unterstütze den Regierungsentwurf, sagte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen). "Wir haben schon lange einen Mindestlohn gefordert", fügte sie hinzu. Ob die Tarifautonomie in der Branche tatsächlich gestärkt sei, werde man aber erst in der Zukunft sehen.
"Wenn die Arbeitgeber den Tarifvertrag nur auf den Weg gebracht haben, um trotz des gesetzlichen Mindestlohns noch einen Weile niedriger entlohnen können, wäre das fatal", befand Müller-Gemmeke. Die Grünen-Abgeordnete forderte zugleich ein Ende des Missbrauchs von Werkverträgen. Diese führten dazu, dass die oft aus dem Ausland stammenden Arbeitnehmer ihrer Rechte beraubt würden.
Bernd Rützel (SPD) erinnerte daran, dass ein Monatslohn von 176 Euro lange Zeit die Regel gewesen sei. "Die Politik hätte längst auf die Missstände reagieren müssen", sagte Rützel.
Er freue sich, dass nun ein Mindestlohn, der im Oktober 2015 auf 8,75 Euro angestiegen sein soll, "ein Stück Gerechtigkeit" für die Arbeitnehmer bringe. (hau/03.04.2014)