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Am Freitag, 4. April 2014, gedenkt der Bundestag der Opfer des Völkermords in Ruanda, der vor 20 Jahren begann und mehr als 800.000 Menschen das Leben kostete. In einer rund anderthalbstündigen Aussprache diskutieren die Abgeordneten ab 9 Uhr über einen Antrag (18/973), mit dem CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitere Unterstützung das Landes bei der Aufarbeitung ebenso dringen wie auf eine Weiterentwicklung und Stärkung internationaler Mechanismen, die solche Völkermorde verhindern sollen.
Die Debatte wird ab 9 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
"Die Gesellschaft Ruandas ist bereits einen weiten Weg zur Versöhnung gegangen. Es ist ein großes Verdienst, dass der innere Frieden Ruandas erhalten wurde", schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und fordern die Bundesregierung auf, das Land weiterhin in diesem Prozess zu unterstützen. Es gelte, das Andenken der Opfer zu wahren, die Leiden der Überlebenden zu lindern und die gesellschaftlichen Gruppen zu versöhnen.
Ausdrücklich seien entsprechende nationale Bemühungen Ruandas anzuerkennen – bei der Versöhnung im Inneren, aber auch das Bewusstsein der ruandischen Regierung mit Blick auf die Bedeutung der Früherkennung und Prävention möglicher Völkermord-Gefahren. Hervorzuheben seien etwa Bemühungen des ostafrikanischen Landes um Frieden und Stabilität in der Region – etwa bei Konfliktlösungen im Rahmen der Internationalen Konferenz Große Seen (ICGLR).
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich "für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens in Ruanda einzusetzen, insbesondere für die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure, Frauenorganisationen und unabhängiger Medien".
Ferner solle die Regierung auch künftig dabei helfen, "die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Region auf der Grundlage des Völkerrechts zu gestalten".
Weiter soll die Bundesregierung alles tun, "um durch Maßnahmen der Konfliktprävention und -regelung die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu bannen" und sich bei der Lösung gegenwärtiger Krisen gemeinsam mit den Partnern in der EU und den Vereinten Nationen "vor allem mit diplomatischen Mitteln zu engagieren".
Dazu gehöre auch, sich auf diplomatischem Wege "für eine Implementierung und Operationalisierung der Schutzverantwortung im Rahmen des Völkerrechts" stark zu machen. (ahe/02.04.2014)