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Als Novum tauchen im Etat von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ausgaben im Bereich der Verbraucherpolitik auf – die Folge eines Neuzuschnitts dieses Ressorts, das weite Teile des Verbraucherschutzes vom früher zuständigen Agrarministerium übernommen hat. In erster Linie wegen der Aufwendungen auf diesem Gebiet klettern im Einzelplan 07 des Haushaltsentwurfs 2014 der Bundesregierung (18/700) die Ausgaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei den Zuweisungen und Zuschüssen von 31,91 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 66,25 Millionen Euro in diesem Jahr. Über den Etat dieses Ressorts will der Bundestag in erster Lesung am Dienstag, 8. April 2014, von 15.35 Uhr an 105 Minuten lang debattieren.
Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Rahmen des gesamten Bundeshaushalts verfügt das Justiz- und Verbraucherschutzministerium traditionell nur über einen sehr kleinen Etat. Das hat damit zu tun, dass dieses Ressort "in erster Linie ein Gesetzgebungs- und Beratungsministerium" ist, wie es im Haushaltsentwurf heißt.
Der Einzelplan 07 sei "im Wesentlichen ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der in besonderer Weise geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an Personalausgaben und den damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben". In die Zuständigkeit des Ministeriums fallen auch mehrere Bundesgerichte wie etwa der Bundesfinanzhof oder der Bundesgerichtshof.
Laut Etatentwurf sollen sich die Gesamtausgaben des Ressorts 2014 auf 641,27 Millionen Euro belaufen, das sind 34,43 Millionen Euro mehr als 2013. Nach dieser Auflistung entfallen allein 420,38 Millionen Euro der Kosten auf das Personal, das sind 18,44 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Für die sächlichen Verwaltungsausgaben sind im Haushaltsplan 138,01 Millionen Euro reserviert, das ist ein Plus von 15,65 Millionen Euro gegenüber 2013.
Die Zuweisungen und Zuschüsse, die das Ministerium vergibt, sollen sich gegenüber dem Vorjahr um 34,34 Millionen Euro auf 66,25 Millionen Euro erhöhen. Dieser Zuwachs ist vor allem auf die Gelder zurückzuführen, die dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest zufließen, sowie auf die Mittel, mit denen ansonsten die Konsumenteninformation gefördert wird.
Der Verbraucherverband soll 9,44 Millionen Euro erhalten, die Stiftung Warentest kann mit 5,5 Millionen Euro rechnen. 8,2 Milllionen Euro sind vorgesehen für Informationsmaterial oder etwa für Projektträger, die sich beispielsweise für die rechtlichen Interessen von Konsumenten einsetzen. 300.000 Euro sind für die Finanzierung einer Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht einkalkuliert. Unter dem Posten Investitionen werden im Haushaltsentwurf Ausgaben von 16,63 Millionen Euro veranschlagt, das sind 2,88 Millionen mehr als 2013.
Die Gesamteinnahmen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sollen sich in diesem Jahr nach dem Etatkonzept auf 464,84 Millionen Euro belaufen, das ist gegenüber 2013 ein Minus von 19,49 Millionen Euro. Die Beteiligung an der juris GmbH, einem Rechtsportal, soll 2014 wie schon in den Vorjahren 2,56 Millionen Euro einbringen.
Die Finanzen des Bundesverfassungsgerichts sind im Einzelplan 19 des Bundeshaushaltsplans 2014 geregelt. Diese Instanz wird definiert als ein Gerichtshof des Bundes mit Sitz in Karlsruhe, der gegenüber allen übrigen Verfassungsorganen selbstständig und unabhängig ist.
Nach dem Etatentwurf werden die Gesamtausgaben des Verfassungsgerichts für 2014 mit 46,07 Millionen Euro kalkuliert, die Plus von 936.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Allein die Personalausgaben werden auf 23,73 Millionen Euro beziffert, das sind 1,07 Millionen Euro mehr als 2013. (kos/07.04.2014)