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Um rund eine Milliarde Euro auf insgesamt 7,96 Milliarden Euro sollen im Jahr 2014 die Ausgaben des Familienetats steigen. Dies sieht der Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie Senioren, Frauen und Jugend des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung vor (18/700), über den der Bundestag am Donnerstag, 10. April 2014, in erster Lesung beraten wird. Die rund 105-minütige Debatte beginnt voraussichtlich gegen 13.10 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Allein zwei Drittel des Haushalts von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sind mit 5,37 Milliarden Euro für das Elterngeld eingeplant. Das wären noch einmal 470 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Mehr als eine Milliarde Euro sollen auf Kindergeld und Kinderzuschlag (539,9 Millionen Euro) sowie das im vergangenen Jahr eingeführte Betreuungsgeld (515 Millionen Euro) entfallen.
Weitere große Posten bei den familienpolitischen Leistungen bilden nach den Planungen der Regierung Ausgaben von 295 Millionen Euro nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Zuweisungen an die Conterganstiftung für behinderte Menschen in Höhe von 155 Millionen Euro und die Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" mit weiteren 92 Millionen Euro.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik plant die Regierung mit Ausgaben von rund 380 Millionen Euro. Weitere rund 260 Millionen Euro sind für die Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes (167 Millionen Euro) und der Freiwilligendienste der Länder (93 Millionen Euro) vorgesehen.
Zu diesen Zuweisungen und Zuschüssen von insgesamt 7,79 Milliarden Euro sind im Haushaltsjahr 2014 Personalausgaben von rund 114 Millionen Euro (2013: 98 Millionen Euro) und sächliche Verwaltungsausgaben von 40 Millionen Euro (2013: 44 Millionen Euro) eingeplant. Den Gesamtausgaben von 7,96 Milliarden Euro stehen nach den Haushaltsplanungen Einnahmen von unverändert 68 Millionen Euro gegenüber. (aw/07.04.2014)