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Bündnis 90/Die Grünen wollen die nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 in einem Klimaschutzgesetz verbindlich festlegen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (18/1612) vorgelegt, der am Donnerstag, 5. Juni 2014, ab etwa 12.30 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung soll auf der Grundlage dieses Gesetzes Klimaziele und Klimaschutzprogramme beschließen. Ob die Programme umgesetzt und die Klimaschutzziele erreicht worden sind, soll vom Bundestag und von einer unabhängigen Klimschutzkommission regelmäßig überprüft werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein nationaler Kohlendioxid-Mindestpreis würde extremen Schwankungen des Kohlendioxidpreises vorbeugen, stellen die Grünen fest. Darüber hinaus enthalte das Klimschutzgesetz Vorgaben für vorbildlichen Klimaschutz im Bereich der Bundesverwaltung.
Die Fraktion verspricht sich dadurch Transparenz über Ziele und Maßnahmen der Klimaschutzpolitik. Das Gesetz würde langfristige Planungssicherheit für Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, Energieeffizienz und erneuerbare Energien schaffen und so das Fundament für den Übergang zu einer weitgehend emissionsfreien Wirtschaft legen. Außerdem würde es Deutschlands Bereitschaft unterstreichen, seine internationale Verantwortung für den Klimaschutz wahrzunehmen.
Deutschland habe für die Zeit nach 2020 keine verbindlichen Klimaziele und keinen langfristigen Pfad der Emissionsminderung festgelegt, heißt es in dem Entwurf. Auch sei das Ziel, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, nur eine politische Willenserklärung ohne rechtliche Substanz.
Die dadurch verursachte Planungs- und Investitionsunsicherheit werde durch starke Schwankungen des Preises für Emissionszertifikate noch verstärkt und bilde ein wesentliches Hindernis für den Erfolg de Energiewende, schreibt die Fraktion.
Während der Gesetzentwurf im Umweltausschuss weiterberaten werden soll, wird sich der Wirtschaftsausschuss mit einem Antrag der Grünen (18/1619) befassen, der ebenfalls Gegenstand der Debatte ist.
Darin fordert die Fraktion, die Energiewende durch Energieeffizienz voranzubringen und die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union unverzüglich umzusetzen. (vom/04.06.2014)