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Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. Juni, und Donnerstag, 5. Juni 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Europäische Staatsanwaltschaft: Der Bundestag hat am 5. Juni einstimmig einen Forderungskatalog beschlossen, den die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Errichtung einer dezentral aufgebauten Europäischen Staatsanwaltschaft (Ratsdokument 12558/13) berücksichtigen soll. Die Entschließung wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/1658) einstimmig angenommen. Unter anderem verlangt der Bundestag, dass die Europäische Staatsanwaltschaft die für ihre operative Arbeit erforderliche Unabhängigkeit besitzen muss. Der Bundestagspräsident wurde gebeten, die Stellungnahme an den Präsidenten der Europäischen Kommission und an den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu übermitteln. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/1646) zur geplanten EU-Verordnung zur Europäischen Staatsanwaltschaft ab.
Rindfleischetikettierung und Legehennen-Betriebe: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 5. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (18/1286) in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung (18/1639) angenommen. Das Rindfleischetikettierungsgesetz wird an EU-Vorschriften angepasst, und zwar im Hinblick auf Rindfleischetikettierung, Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern. Für Legehennen-Betriebe wird ein neues Kennnummernvergabesystem eingeführt, um Eier zu kennzeichnen und so die nationale Überwachung zu verbessern.
Bundesmittel für Südsudan: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. Juni einen Antrag der Linken (18/1614) abgelehnt, nicht genutzte Bundesmittel für die Friedensmission der Vereinten Nationen in Südsudan (United Nations Mission in South Sudan; Unmiss) für die Unterstützung des unbewaffneten Schutzes der Zivilbevölkerung in dem Land zur Verfügung zu stellen. Die 2013 nicht genutzten Unmiss-Mittel des Bundes in Höhe von 1,2 Millionen Euro sollten helfen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. In Südsudan gebe es eine Reihe ziviler Akteure, die sich unbewaffnet und effizienter als Unmiss für den Schutz der Zivilbevölkerung einsetzen, heißt es in dem Antrag.
Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern: Einstimmig hat der Bundestag am 5. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306, 18/1575) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/1647) angenommen. Damit wird die steuerliche Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern vor allem in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz verwirklicht. Änderungen im Einkommensteuergesetz waren bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren vorgenommen worden. Die Grünen hatten mit einem Änderungsantrag (18/1663) vergeblich versucht durchzusetzen, dass die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Kindergeld rückwirkend ab Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 für alle Lebenspartner gilt, deren Kindergeldbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Mit dem zweiten Änderungsantrag wollte die Fraktion die Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaft erweitern (18/1662). Die Linke stimmte in beiden Fällen mit den Grünen.
Erstattungsanspruch von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 5. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (18/1311, 18/1586) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1651) angenommen. Damit wird die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Zuweisungen ersetzt. Im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs wird ein Erstattungsanspruch zugunsten der Grundsicherungsträger für die Fälle geregelt, in denen einem Grundsicherungsempfänger für den gleichen Zeitraum eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. Betroffen davon sind vor allem Fälle, in denen Leistungen aufgrund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung oder einer rückwirkend bewilligten Altersrente mit Leistungen der Grundsicher für Arbeitsuchende zusammentreffen. Durch die gesetzliche Klarstellung sollen Doppelzahlungen vermieden und nachrangig verpflichtete Leistungsträger so gestellt werden, als sei die Leistung eines vorrangigen Leistungsträgers rechtzeitig ergangen.
Finanzmarktgesetze geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305, 18/1574) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/1648) angenommen. Mit dem Gesetz werden redaktionelle Änderungen in mehreren Finanzmarktgesetzen vorgenommen. Darüber hinaus wird das Kapitalanlagegesetzbuch an neue europarechtliche Vorgaben angepasst. Schließlich hat der Finanzausschuss den Gesetzesbeschluss um eine Reihe weiterer Änderungen in einschlägigen Gesetzen ergänzt.
Regulierung des grauen Kapitalmarkts: Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. Juni einen Antrag der Linken (18/769) abgelehnt, den „grauen Kapitalmarkt“ durchgreifend zu regulieren. Die Linke hatte gefordert, den fast unregulierten „grauen Kapitalmarkt“ ausnahmslos einer einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen, da er hohe Risiken für den Anleger- und Verbraucherschutz sowie die Finanzmarktstabilität berge. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/1656).
Ausnahmeregelungen in der Verpackungsverordnung geändert: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 5. Juni der siebten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsverordnung (18/1281) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/1583) zugestimmt. Damit werden Ausnahmeregelungen geändert, die bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben. Die Möglichkeit für den Handel, die für die Beteiligung an einem dualen System gezahlten Beträge zurückzuverlangen, wird gestrichen. Diese Möglichkeit bestand, wenn der Handel die Verkaufsverpackungen von den Endkunden am Ort des Verkaufs wieder zurückgenommen und auf eigene Kosten entsprechend den Anforderungen der Verpackungsverordnung verwertet hat. Außerdem werden die formalen Anforderungen an sogenannte Branchenlösungen deutlich erhöht, um Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.
Renten für Beschäftigungen in einem Ghetto: Einstimmig hat der Bundestag am 5. Juni den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (18/1308, 18/1577) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1649) angenommen. Damit werden die Renten, die bisher wegen der vierjährigen Rückwirkungsfrist (Paragraf 44 Absatz 4 des Zehnten Sozialgesetzbuches oder wegen verspäteter Antragstellung ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt wurden, auf Antrag zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren. Das 2002 beschlossene Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto regelt die Anerkennung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, die von NS-Verfolgten in einem unter der NS-Herrschaft eingerichteten Ghetto ausgeübt wurde. Danach ergibt sich ein frühestmöglicher Rentenbeginn am 1. Juli1 997 bei Antragstellung bis 20. Juni 2003. Rund 90 Prozent der Rentenanträge waren jedoch wegen einer engen Rechtsauslegung des Bundessozialgerichts abgelehnt worden. Erst 2009 wurde diese aufgegeben. Wegen der vierjährigen Rückwirkungsfrist im Sozialrecht wurden diese Renten nicht ab Juli 1997, sondern in der Regel erst ab Januar 2005 gezahlt mit einem Zuschlag als Ausgleich für den späteren Rentenbeginn. Die hochbetagten NS-Verfolgten hatten die auf vier Jahre begrenzte Nachzahlung der Renten trotz der Zuschläge als großes Unrecht empfunden. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Entschließungsantrag der Linken (18/1661), wonach die Regierung sicherstellen sollte, dass alle ehemaligen Ghetto-Insassen, die die Kriterien erfüllen, ihre Ansprüche auf eine Ghetto-Rente unabhängig von ihrem heutigen Wohnsitz geltend machen können. Gegen dass Votum der Opposition lehnte das Parlament zudem einen Antrag der Linken (18/636) ab, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf mit den rechtlichen Grundlagen für eine rückwirkende Auszahlung dieser Renten an die Berechtigten ab 1. Juli 1997 vorlegen sollte.
Bundeswehr-Präsenz im Kosovo verlängert: Mit 531 Ja-Stimmen bei 59 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 5. Juni beschlossen, dass die Bundeswehr sich für ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) mit bis zu 1.850 Soldatinnen und Soldaten beteiligt. Auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/1653), in dem sich nur Die Linke dagegen ausgesprochen hatte, nahm er einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/1415) an. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1665), wonach die Bundesregierung sich unter anderem in der EU für eine völkerrechtliche Anerkennung des Kosovos durch alle Mitgliedstaaten einsetzen sollte, fand keine Mehrheit.
Krankenversicherungsbeitrag sinkt: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Januar 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Dies beschloss der Bundestag am 5. Juni, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (18/1307, 18/1579) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/1657) gegen die Stimmen der Opposition annahm. Der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens fällt ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit einhergehende steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II müssen keine Zusatzbeiträge zahlen. Vorgesehen ist, dass die Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und schriftlich über erstmalige oder erhöhte Zusatzbeiträge informieren müssen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung soll im Internet eine aktuelle Übersicht bereitstellen, aus der deutlich wird, welche Kassen einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erheben. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/1664), in dem unter anderem gefordert wurde, die „Gerechtigkeitsdefizite“ des dualen Versicherungssystems durch Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einer Bürgerversicherung schrittweise zu beheben.
Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/1657) einen Antrag der Linken (18/557) mit Koalitionsmehrheit abgelehnt, die Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie zu stoppen. Seit Januar 2013 können Krankenhäuser wahlweise mit dem pauschalisierten Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) arbeiten. Ab Anfang 2015 soll das PEPP in allen psychiatrischen und psychosomatischen Stationen und Krankenhäusern angewendet werden. Die Linke hatte falsche Anreize durch das neue Abrechnungssystem befürchtet. Gegen die Stimmen der Opposition fand auch ein Antrag der Grünen (18/574) keine Mehrheit, die Beratungsstellen der „Unabhängigen Patientenberatung“ auszubauen und die bisher freiwillige Unterstützung der privaten Krankenversicherung für diese Patientenberatung als Regelleistung ins Fünfte Sozialgesetzbuch zu schreiben.
EU-Luftverkehrsabkommen mit Georgien: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 5. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den gemeinsamen Luftverkehrsraum (18/1224) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/1641). Das Abkommen zielt neben der Erweiterung des europäischen Luftverkehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr ab, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Unternehmensmitbestimmung bei der Ein-Personen-GmbH: Abgelehnt hat der Bundestag am 5. Juni einen Antrag der Linksfraktion (18/1618) zum EU-Richtlinienvorschlag über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Ratsdokument 8842/14). Die Linke hatte vorgebracht, dass der Richtlinienvorschlag die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verletzt. Arbeitnehmerrechte würden aufgeweicht und hohe Anforderungen an die Gründung einer GmbH nach deutschem Recht durchbrochen, hatte die Fraktion argumentiert. Eine Umgehung der Unternehmensmitbestimmung sollte verhindert werden.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 5. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 54 bis 59 übernommen (18/1476, 18/1477, 18/1478, 18/1479, 18/1480, 18/1481).
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am 4. Juni drei Entschließungsanträge der Linksfraktion zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zu den Ergebnissen des informellen Abendessens der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 27. Mai 2017 in Brüssel sowie zum G7-Gipfel am 4. und 5. Juni 2014 in Brüssel abgelehnt. Die Linke wollte unter anderem erreichen, dass die Ukraine kein Verbotsverfahren gegen die Kommunistische Partei der Ukraine einleitet (18/1621), dass ein Kandidat für das Präsidentenamt der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird, der nicht auf Stimmen aus dem rechtspopulistischen Spektrum angewiesen ist (18/1622) und dass Gewaltanwendung der westlichen Bündnispartner in der Ukraine-Krise ausgeschlossen wird (18/1623). (vom/05.06.2014)