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Fraktionsübergreifend hat der Bundestag am Freitag, 6. Juni 2014, die dauerhafte Stabilisierung der Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) begrüßt und seine Zustimmung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1530) signalisiert. Nach den Plänen der Regierung soll die Deutsche Rentenversicherung ab dem Jahr 2015 Unternehmen hinsichtlich ihrer Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten an die KSK im Rahmen der üblichen vierjährigen Sozialabgabeüberprüfungen kontrollieren.
In Deutschland müssen alle Unternehmen, die einen freischaffenden Kulturschaffenden beschäftigen, eine Abgabe von derzeit 5,2 Prozent auf das gezahlte Honorar an die KSK abführen. Die Künstlersozialabgabe war in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Im Jahr 2012 hatte sie noch bei 3,9 Prozent gelegen.
Rund 180.000 freischaffende Kulturschaffende sind derzeit über die KSK kranken-, pflege- und rentenversichert. Finanziert wird die KSK zu 30 Prozent aus dieser Abgabe. Weitere 20 Prozent der Kosten trägt der Bund mit einem eigenen Zuschuss. Die übrigen 50 Prozent werden von den Versicherten durch ihre eignen Beiträge getragen.
Durch die Ausweitungen der Prüfungen steigt nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung ihr Personalbedarf um 233 Personen. Die Regierung beziffert die zusätzlichen Kosten auf jährlich 12,3 Millionen Euro. Dem gegenüber erwartet sie zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse.
Gleichzeitig plant die Regierung die Einführung eine Geringfügigkeitsgrenze. Davon sollen vor allem kleine Unternehmen profitieren, die nur unregelmäßig und in geringem Umfang Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit erteilen. Auf die gezahlten Honorare soll nur dann die Künstlersozialabgabe erhoben werden, wenn die Summe der Honorare 450 Euro im Jahr übersteigt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), begründete das Gesetzesvorhaben mit der besonderen Bedeutung der KSK für die Kulturlandschaft Deutschlands. Sie sei unverzichtbar für die soziale Absicherung der freischaffenden Künstler.
„Ohne die Gestaltungskraft dieser Künstler wäre unser Land ärmer“, sagte die Sozialdemokratin. Das Gesetz verhindere ein weiteres Ansteigen des Abgabensatzes und schaffe für die Unternehmen mehr Abgabengerechtigkeit.
In diesem Sinne argumentierten auch die Koalitionsfraktionen. Jana Schimke (CDU/CSU) mahnte allerdings an, die Abgabenbelastungen für Unternehmen regelmäßig zu überprüfen. Zudem müsse bei der anstehenden Evaluation der KSK geklärt werden, ob die Mehreinnahmen für die KSK in einem vernünftigen Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten für die Rentenversicherung stehen.
Ralf Kapschak (SPD) wies darauf hin, dass das Gesetz lediglich festschreibe, dass der Staat eine gesetzliche Abgabenpflicht auch regelmäßig kontrolliert. Dies sei eine „Selbstverständlichkeit“.
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) sagte, es sei zwar nicht die Aufgabe des Staates, alle Künstler „durchzualimentieren“. Aber der Staat müsse den Boden für eine vielfältige Kulturlandschaft bereiten. Dafür leiste die KSK einen unverzichtbaren Beitrag.
Zustimmung und Lob für das Vorhaben und ein klares Bekenntnis zum System der Künstlersozialversicherung kam auch von den Oppositionsfraktionen. Sigrid Hupach (Die Linke) bezeichnete den Gesetzentwurf als „überfällig“. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode sei ein entsprechender Gesetzentwurf von der Regierung eingebracht worden und dann doch von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt worden.
Übereinstimmend forderten Hupach und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) die Regierung auf, weitere Schritte zur Stabilisierung der KSK einzuleiten. So müsse die Höhe des Bundeszuschusses überprüft werden und die Zugangshürden zur KSK für Künstler abgebaut werden. Strengmann-Kuhn regte zudem an, das System der KSK als Vorlage für eine Bürgerversicherung aller Selbstständigen zu nutzen. (06.06.2014)