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Die Bundesregierung hat die Bestimmungen zum Schutz vor Verkehrslärm geändert. © picture alliance/chromorange
Die Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/1280) wird von den meisten Experten positiv aufgenommen. Dies wurde am Mittwoch, 4. Juni 2014, bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) deutlich. Mit der Änderung will die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verkehrslärmschutzverordnung einarbeiten. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990 ersetzen.
Für Dr. Jens Böhlke vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt der Entwurf eine Verbesserung dar. Er ermögliche gegenüber der Schall 03 „grundsätzlich“ eine genauere Berechnung der Schienenlärmbelästigung betroffener Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes (Lärmvorsorge).
Hieraus würde nicht zuletzt auch eine größere Sicherheit im Hinblick auf festgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Anwohner von Eisenbahnlärm resultieren. Zusätzlich würden Lärmprognosen zukünftig stärker als bisher eine Plausibilisierung gegenüber der Planfeststellungsbehörde bedürfen.
Deshalb sei die Verordnung wichtig für die zukünftige Arbeit des EBA. Ohne sie bestehe die Gefahr, dass das EBA sich zukünftig in den einzelnen Planfeststellungsverfahren mit den Obergerichten in jedem Fall über die Frage, ob und in welchem Umfang zum Beispiel innovative Schallschutzmaßnahmen anerkannt werden können, gesondert auseinandersetzen müsse.
Auch Dr. Wolfgang Herrmann von der Obermeyer Planen und Beraten GmbH hält es für notwendig, dass die fast 25 Jahre alte Schall 03 an den Stand der Technik angepasst wird. Er habe bereits erste praktische Erfahrungen mit dem Entwurf der Richtlinie sammeln können und deshalb könne er bestätigen, dass sie trotz einer formal deutlich größeren Komplexität des Berechnungsverfahrens für den Anwender praktikabel und handhabbar sei.
Ebenso begrüßte Michael Jäger-Cüppers vom Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) die Revision der Schall 03 in der vorliegenden Form. Dennoch würden Defizite der alten Verordnung noch bestehen bleiben. Dazu zählt er vor allem die unzureichende Definition des für die Immissionen einflussreichen Zustandes der Schienen. Diese sollte vorrangig verbessert werden, betonte er.
Für Wolfgang Probst von DataKustik bringt die Neufassung „voraussichtlich“ eine Verbesserung für die vom Lärm betroffene Bevölkerung. Diese gelte vor allem für die Integration von innovativen Schallschutz. Allerdings sei der Mehraufwand an Eingabedaten durch die wesentlich differenziertere Beschreibung des Schienenverkehrs erheblich. Außerdem würden erhebliche Zweifel bestehen, ob der Mehraufwand zur Erhöhung der Genauigkeit führen könne.
Kritisch äußerte sich Gerd Kirchhoff von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm. Nach seiner Meinung unterlaufe die geplante Verordnung das Vorhaben der Schaffung einer EU-einheitlichen Regelung zur Berechnung und Bewertung aller Arten von Umgebungslärm und fördere die weitere Zersplitterung des nationalen Lärmschutzrechts. Deshalb würde er es begrüßen, wenn die Entscheidung auf EU-Ebene abgewartet würde.
Mit der Novelle packe die Bundesregierung keine einzige der wirklich drängenden Aufgaben im Verkehrslärmschutz an, insbesondere werde die im Koalitionsvertrag vereinbarte verkehrsträgerübergreifende Gesamtlärmbetrachtung in der Novelle „nicht einmal angesprochen“. Dr. Wolf Maire vom Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann kritisiert in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die vorliegende Neufassung keine Änderungen an den technischen Daten und Kennwerten habe. (mik/04.06.2014)