Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einschließlich der besonderen Ausgleichsregelung und den Mindestabständen von Windenergieanlagen befasst sich der Deutsche Bundestag am Freitag, 27. Juni 2014, ab 9.25 Uhr. Nach einer einstündigen Debatte stehen die Abstimmungen über die diversen Gesetzentwürfe an, mit denen die Energiewende vorangebracht und zugleich die Kostendynamik bei den Strompreisen gebremst werden soll. Dazu haben der Wirtschaftsausschuss (18/1891) und der Umweltausschuss (18/1900) Beschlussempfehlungen vorgelegt. Über beide Beschlussempfehlungen wird namentlich abgestimmt. Insgesamt sind sechs namentliche Abstimmungen vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die bedeutendste Neuregelung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573).
Damit soll die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomstrom und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien fortsetzt werden.
Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen soll begrenzt werden.
So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land und der Fotovoltaik jeweils um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen.
Der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse soll auch begrenzt werden, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Um die Höhe der EEG-Umlage, die von den Stromkunden aufgebracht werden muss, stabil zu halten, sollen die Vergütungen für Neuanlagen reduziert und Änderungen für Eigenstromerzeuger vorgenommen werden.Die Umlage hat den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie im letzten Jahr Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro eingebracht.
Ebenfalls abgestimmt wird über die wortgleichen, von Bundesregierung sowie den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449, 18/1572). Damit sollen stromintensive Unternehmen in diesem Jahr um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden.
Ziel der Regelung ist es, dass Deutschland ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt. Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage können Unternehmen aus den Branchen stellen, die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als strom- und handelsintensiv eingestuft worden sind. Die Branchen sind auf zwei Listen zusammengestellt worden.
Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen Mindestanteil aufweisen. Für die Unternehmen gibt es eine Reihe von Übergangs- und Härtefallregelungen.
Als dritte Vorlage steht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen auf der Tagesordnung (18/1310, 18/1580).
Damit soll das Baugesetzbuch derart geändert werden, dass die Bundesländer Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten festlegen können. Angesichts immer höherer Windenergieanlagen soll darauf Rücksicht genommen werden, dass die Akzeptanz der Windenergieanlagen vielfach von ihrer Entfernung zu Wohnanlagen abhängt, schreibt die Bundesregierung.
Außerdem geht es um einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/1331), die eine Zurücknahme der EEG-Novelle fordert. In einer Neufassung sollen nach dem Willen der Fraktion die „unberechtigten Industrie-Rabatte" zulasten der Privathaushalte abgeschafft werden.Allerdings will die Fraktion, dass die internationale Wettbewerbssituation berücksichtigt wird und Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Der Bundestag stimmt im Anschluss an die Debatte namentlich über zwei Änderungsanträge zur EEG-Reform und zur Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen sowie über drei Entschließungsanträge zur EEG-Reform, zur Reform der besonderen Ausgleichsregelung und zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen ab. Namentlich abgestimmt wird schließlich auch über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen.
Zur Abstimmung im Rahmen der EEG-Reform liegen Änderungsanträge der Linksfraktion (18/1892 neu, 18/1893 neu, 18/1894 neu, 18/1895 neu, 18/1896), ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/1897) und Entschließungsanträge der Linken (18/1898, 18/1901) und der Grünen (18/1902) vor. Die Änderungsanträge 18/1892 neu und 18/1994 neu sowie die Entschließungsanträge 18/1901 und 18/1902 werden namentlich abgestimmt. Letzterer bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel (18/1310, 18/1580, 18/1900). (hle/27.06.2014)