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Der Bundestag hat von Dienstag, 24. Juni, bis Freitag, 27. Juni 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Haushaltsgesetz 2014 mit Koalitionsmehrheit verabschiedet: Mit 447 Ja-Stimmen bei 102 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 27. Juni in namentlicher Abstimmung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (18/700, 18/702) in dritter Beratung angenommen. Er folgte dabei Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (18/1002, 18/1005, 18/10006, 18/1007, 1008, 18/1009, 18/1010, 18/1011, 18/1012, 18/1016, 18/1017, 18/1019, 18/1020, 18/1021, 18/1022, 18/1023, 18/1024, 18/1025). Der Etat umfasst Einnahmen und Ausgaben von 296,5 Milliarden Euro, das sind 13,5 Milliarden Euro weniger als 2013. Die Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren summieren sich auf 57,39 Milliarden Euro. Die Nettoneuverschuldung reduziert sich von 25,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 6,5 Milliarden Euro 2014. In zweiter Beratung hatte das Parlament mit Koalitionsmehrheit einen Änderungsantrag der Linken (18/1864) zum Haushaltsgesetz abgelehnt. Die Linke hatte gefordert, es den Bundesbehörden zu untersagen, Mitarbeiter als Berater oder Vorgesetzte zu beschäftigen, die gleichzeitig bei einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern unter Vertrag stehen.
Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2014 abgelehnt: Der Bundestag hat am 27. Juni eine 13 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen zum Haushaltsgesetz 2014 (18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025) in dritter Beratung abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein Zukunftsprogramm aufzulegen und Hartz IV durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu überwinden (18/1865). Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, klimaschädliche Subventionen in Milliardenhöhe abzubauen und die Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu erhöhen (18/1869). Die Linke hatte dies unterstützt. In einem weiteren Entschließungsantrag (18/1870) forderten die Grünen unter anderem deutlich mehr Investitionen in die Zukunft, anstatt die Vergangenheit zu subventionieren. Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Abgelehnt wurden auch Entschließungsanträge, die sich auf Einzelpläne des Bundeshaushalts bezogen So hatte die Linksfraktion zum Etat des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) unter anderem gefordert, den Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst in diesem Jahr um 50 Millionen Euro zu kürzen (18/1825). Dazu enthielten sich die Grünen. Drei Entschließungsanträge der Linken bezogen sich auf den Etat des Verteidigungsministeriums (Einzelplan 14). So verlangte die Fraktion unter anderem, alle derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden und sich an keinen neuen Auslandseinsätzen zu beteiligen (18/1828). Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Auch sollte die Regierung auf die finanzielle Beteiligung an einer Henry-Kissinger-Stiftungsprofessur für Internationale Beziehungen und Völkerrechtsordnung an der Universität Bonn verzichten (18/1829). Die Grünen enthielten sich dazu. Die Regierung wurde ferner aufgefordert, aus dem Verteidigungsetat jährlich 250.000 Euro an den Etat des Auswärtigen Amtes abzutreten, um eine Nelson-Mandela-Stiftungsprofessur für Friedenspolitik und Völkerrecht an einer deutschen Universität einzurichten (18/1830). Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Zum Etat des Familienministeriums (Einzelplan 17) verlangten die Grünen unter anderem, das Betreuungsgeld abzuschaffen und die dafür vorgesehenen Mittel in den Kita-Ausbau zu investieren (18/1866). Nur die Linksfraktion stimmte dem zu. Die Linke plädierte zum Etat des Entwicklungsministeriums (Einzelplan 23) unter anderem dafür, die Vereinten Nationen und andere Instrumente der multilateralen Zusammenarbeit durch die Anhebung von Haushaltsansätzen zu stärken (18/1848). Dazu enthielten sich die Grünen. Ebenso sollte sich die Regierung in der EU für den Aufbau eines europäischen und eines afrikanischen „Zivilen Friedensdienstes“ einsetzen und einen angemessenen Betrag zur Anschubfinanzierung anbieten (18/1849). Auch dazu enthielten sich die Grünen. Zum Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums (Einzelplan 30) forderten die Grünen, die Mittel deutlich aufzustocken, um sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und mindestens 3,5 Prozent für Forschung aufzuwenden (18/1867). Die Linke enthielt sich dazu. Beim Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung trat die Linksfraktion dafür ein, den Energie- und Klimafonds aufzulösen und die Mittel in Einzelpläne des Bundeshaushalts zu überführen, um etwa die Mittel für energetische Gebäudesanierung auf insgesamt fünf Milliarden Euro zu erhöhen (18/1863). Dazu enthielten sich die Grünen. Zum gleichen Einzelplan verlangten die Grünen, die Abgeltungssteuer abzuschaffen, sodass Kapitaleinkommen wieder progressiv wie Arbeitseinkommen besteuert werden (18/1869). Dies unterstützte nur die Linksfraktion.
Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017: Den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2013 bis 2017 (17/14301) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1026) einstimmig zur Kenntnis.
Haushalt 2014 der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni ohne Aussprache in zweiter Beratung den Etat 2014 der Bundesschuld (Einzelplan 32) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1021) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 28,55 Milliarden Euro, das sind 4,43 Milliarden Euro weniger als 2013. Ebenfalls ohne Aussprache und mit dem gleichen Stimmenverhältnis billigte das Parlament in zweiter Beratung den Etat 2014 der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1022). Der Etat sieht Ausgaben von 16,28 Milliarden Euro vor, das sind 11,92 Milliarden Euro weniger als 2013. Die Einnahmen belaufen sich auf 276,99 Milliarden Euro, 3,89 Milliarden Euro mehr als im vergangenen Jahr. Gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linken (18/1861) zur Allgemeinen Finanzverwaltung ab, in dem gefordert wurde, den Ansatz bei den Einnahmen für Steuern und steuerähnliche Abgaben um 52 Milliarden Euro zu erhöhen und dazu die Sätze mehrerer Steuerarten anzuheben oder neue Steuern einzuführen. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Änderungsantrag (18/1862) zur Allgemeinen Finanzverwaltung, zur Entlastung der Kommunen einen neuen Haushaltstitel mit einem Ausgabevolumen von einer Milliarde Euro zu schaffen.
Verkehrslärmschutzverordnung beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni darauf verzichtet, die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/1280) aufzuheben oder zu ändern. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/1871) an. Durch diese „Verkehrslärmschutzverordnung“ werden aktuelle Erkenntnisse zu den Emissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Lärmausbreitung in geltendes Recht umgesetzt. Die Erkenntnisse sind nach Regierungsangaben in einem breit angelegten Prozess unter Beteiligung von Fachleuten auf Bundes-, Landes sowie Verbandsebene gewonnen worden. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren der Anlage 2 der Verordnung in Verbindung mit der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) u und der Akustik 04 (1990) ersetzen. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, wonach die Bundesregierung prüfen soll, wie bei einer Fortentwicklung der Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) das Spitzenpegelkriterium in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Auch sollen Erläuterungen und Modellrechnungen für eine größere Transparenz der sehr komplexen Algorithmen bereitgestellt werden, damit Ingenieurbüros und interessierte Bürger die Ergebnisse besser nachvollziehen können. Bei der Entwicklung der EU-Umgebungslärmrichtlinie solle darauf hingewirkt werden, dass sie nicht zu einer Senkung der Standards der neuen Schall 03 (2012) führt, sondern dass diese Standards mindestens eingehalten werden. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/1876) ab, diese Verordnung nicht in Kraft treten zu lassen und bis Jahresende ein Konzept zur Bewältigung der Gesamtlärmproblematik vorzulegen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag (18/1877), wonach die Regierung unter anderem bis zum Jahresende Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz vorlegen sollte.
Haushalt 2014 des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gegen das Votum er Opposition hat der Bundestag am 27. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1012, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 22,86 Milliarden Euro, das sind 3,55 Milliarden Euro weniger als 2013. Jeweils bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Linken (18/1858, 18/1859) ab, keine neuen Verkehrsprojekte mehr als öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zu planen und die Ausgaben für die Bahnneubaustrecken Stuttgart-Ulm-Augsburg und Wendlingen-Ulm sowie für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 zu sperren.
Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/1891) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 454 Abgeordnete für die Reform, 123 lehnten sie ab, es gab sechs Enthaltungen. Die wortgleichen Gesetzentwürfe der CDU/CSU und SPD (18/1449) und der Bundesregierung (18/1572) zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen erklärte der Bundestag für erledigt. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien kostengünstiger zu erreichen. Unter anderem wird mit der Reform bei Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt. Wahlweise kann die tatsächliche Höchstbemessungsleistung genutzt werden. Blockheizkraftwerke, die bisher Erdgas nutzten, können unter Voraussetzungen auch künftig zu den alten, hohen Fördersätzen auf Biomethan umsteigen. Bei Wasserkraftanlagen wird die jährliche Degression der Förderung in Höhe von einem Prozent auf 0,5 Prozent abgesenkt. Bei bestehenden Anlagen wird eine Modernisierungsvergütung möglich, auch wenn die Modernisierung wasserrechtlich nicht zugelassen werden muss. Der Vergütungsanspruch besteht, wenn die Leistung der Anlage um mindestens zehn Prozent gesteigert wird. Für Windenergieanlagen auf See wird festgelegt, dass die Bundesnetzagentur bei stagnierenden Projekten unter bestimmten Voraussetzungen Netzanschlusskapazitäten entziehen muss. Bis 2016 genehmigte und vor 2021 in Betrieb genommene Geothermie-Anlagen können noch nach dem bisherigen System gefördert werden. Bei Grubengas werden die Fördersätze leicht abgesenkt. Ab 2016 müssen alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Der Förderanspruch entfällt, wenn länger als sechs Stunden negative Börsenpreise zu verzeichnen sind. Die Anlagen müssen künftig fernsteuerbar sein. Die EEG-Mindestumlage wird für Unternehmen der Nichteisenmetall-Branche auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Für alle neuen Eigenversorger mit Strom beträgt die Umlagepflicht künftig grundsätzlich 40 Prozent. Der Wert erhöht sich auf 100 Prozent für alle Anlagen, die weder eine Erneuerbare-Energien-Anlage noch eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage sind. Bis Ende 2015 beträgt der Umlagesatz 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb gehen, müssen ab 2017 die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen. Für kleine Anlagen wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Bestandsanlagen werden auch weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet. Gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken für eine „gerechte und bürgernahe“ Ökostromförderung (18/1331) ab.
Änderungs- und Entschließungsanträge zur EEG-Reform: Der Bundestag lehnte vier Änderungsanträge der Linksfraktion (18/1892 neu, 18/1893 neu, 18/1894 neu, 18/1895 neu) und einen Änderungsantrag der Grünen (18/1896) zum Reformgesetz ab. Für den Änderungsantrag der Linken (18/1892 neu) stimmten in namentlicher Abstimmung 112 Abgeordnete, 471 lehnten ihn ab. Darin hatte die Fraktion verlangt, auf die ab 2017 vorgesehene Ausschreibung der Ökostromförderung zu verzichten. Im Änderungsantrag (18/1893 neu) hatte Die Linke verlangt, die Braunkohleverstromung nicht von der Zahlung der EEG-Umlage auszunehmen. Dem Änderungsantrag (18/1894) neu stimmten in namentlicher Abstimmung 111 Abgeordnete zu, 468 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Darin hatte sich Die Linke dafür eingesetzt, den Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse bei der Berechnung der Stromintensität eines Unternehmens zu verschärfen. Der Änderungsantrag (18/1895 neu) wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Darin hatte die Fraktion gefordert, den Bestandsschutz für die Zahlung einer reduzierten EEG-Umlage zeitlich zu befristen. Bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag den Änderungsantrag der Grünen (18/1896) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenstromerzeugung nicht in die EEG-Umlage einzubeziehen. Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/1897), durch den die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei der EU-Kommission für eine zügige Aufnahme derjenigen Branchenlisten der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien einzusetzen, die die von der EU-Kommission angelegten Kriterien der Strom- und Handelsintensität erfüllen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/1898, 18/1901) und der Grünen (18/1902). Die Linke forderte unter anderem einen neuen Gesetzentwurf, in dem auf die schrittweise Verpflichtung zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ab dem 1. August 2014 verzichtet wird, und einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Ökostromrabatts für energieintensive Unternehmen. Den Entschließungsantrag (18/1901) unterstützten in namentlicher Abstimmung 110 Abgeordnete. Es gab 465 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die Grünen verlangten unter anderem, die Begrenzung des Ausbaus von Ökostrom auf 35 bis 45 Prozent bis 2025 und auf 55 Prozent bis 2035 zu streichen.
Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (18/1310, 18/1580) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/1900) angenommen. 465 Abgeordnete stimmten für, 114 gegen den Gesetzentwurf, es gab drei Enthaltungen. Damit wird eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingefügt, die den Bundesländern bestimmte Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht. Die Länder können die Privilegierung von Windenergieanlagen durch Landesgesetze, die bis Ende 2015 verkündet sein müssen, davon abhängig machen, dass Mindestabstände zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen eingehalten werden. Die Einzelheiten müssen in den Landesgesetzen geregelt werden. Mit 464 Nein-Stimmen bei 111 Ja-Stimmen wurde in namentlicher Abstimmung ein Entschließungsantrag der Linken (18/1903) abgelehnt, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen, weil der weitere Ausbau der Windkraft dadurch behindert und die Beteiligungsmöglichkeiten von Anwohnern, Kommunen und verbänden in den Planungsverfahren verschlechtert würden.
Haushalt 2014 des Innenministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesinnenministeriums (Einzelplan 06) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1006, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 5,9 Milliarden Euro, das sind 48,27 Millionen Euro mehr als 2013. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linken (18/1856) und der Grünen (18/1857). Beide Fraktionen wollten unter anderem den Ansatz für Integrationskurse zugunsten von Migranten und Spätaussiedlern um 50 Millionen Euro auf 244,08 Millionen Euro anheben. Die Grünen enthielten sich zum Änderungsantrag der Linken, den Änderungsantrag der Grünen unterstützte auch die Linksfraktion.
Haushalt 2014 des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und des Bundesverfassungsgerichts: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1007, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 648,14 Millionen Euro, das sind 41,3 Millionen Euro mehr als 2013. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Linken (18/1855) ab, für die bundesweite Finanz- und Schuldnerberatung zehn Millionen Euro zusätzlich in den Etat aufzunehmen. Einstimmig stimmte der Bundestag in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1017) dem Etat 2014 des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19). Er umfasst Ausgaben von 46,07 Millionen Euro, das sind 936.000 Euro mehr als 2013.
Wahleinsprüche zurückgewiesen: Der Bundestag hat am 26. Juni die zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 22. September 2013 (18/1710) angenommen. Damit wurden 74 von insgesamt 223 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag als unbegründet zurückgewiesen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 26. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 60 bis 66 übernommen (18/1632, 18/1633, 18/1634, 18/1635, 18/1636, 18/1637, 18/1638).
Haushalt 2014 des Ministeriums für Bildung und Forschung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1020, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 14,05 Milliarden Euro, das sind 313,05 Millionen Euro mehr als 2013.
Haushalt 2014 des Ministeriums für Wirtschaft und Energie: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Einzelplan 09) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1009, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 7,42 Milliarden Euro, das sind 1,3 Milliarden Euro mehr als 2013. Ein Änderungsantrag der Grünen (18/1854), unter anderem den Förderansatz für die energetische Gebäudesanierung durch das Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe um 325,61 Millionen Euro auf 1,07 Milliarden Euro anzuheben, wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Haushalt 2014 des Auswärtigen Amtes: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1005, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 3,64 Milliarden Euro, das sind 152,46 Millionen Euro mehr als 2013. Abgelehnt wurde bei Enthaltung der Linken ein Änderungsantrag der Grünen (18/1850), die Mittel für die humanitäre Hilfe auf 650 Millionen Euro zu erhöhen und davon 400 Millionen Euro für die humanitäre Katastrophe in Syrien und dessen Nachbarländern einzusetzen.
Haushalt 2014 des Ministeriums für Verteidigung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1023,18/1024) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 32,44 Milliarden Euro, das sind 822,73 Millionen Euro weniger als 2013.
Haushalt 2014 des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1019, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 6,44 Milliarden Euro umfasst, das sind 147,19 Millionen Euro mehr als 2013. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linken (18/1846), den Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds um 45 Millionen Euro auf 715 Millionen Euro zu erhöhen und den Ansatz für den „Zivilen Friedensdienst“ um 31 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro anzuheben. Auch ein Änderungsantrag der Grünen (18/1847), unter anderem den Ansatz für den internationalen Klima- und Umweltschutz um 125 Millionen Euro auf 264,46 Millionen Euro zu erhöhen, scheiterte in namentlicher Abstimmung. 447 Abgeordnete lehnten diesen Änderungsantrag ab, 108 befürworteten ihn. Es gab vier Enthaltungen.
Haushalt 2014 des Ministeriums für Arbeit und Soziales: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (1871011, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 121,98 Milliarden Euro, das sind 2,75 Milliarden Euro mehr als 2013. Änderungsanträge der Linken (18/1826, 18/1827), den Hartz-IV-Regelbedarf für Alleinstehende von 391 Euro auf 500 Euro monatlich anzuheben und den Ansatz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um 500 Millionen Euro auf 503,5 Millionen Euro zu erhöhen, wurden mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste verlängert: Mit 513 Ja-Stimmen bei 66 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen hat der Bundestag am 25. Juni die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Interim Force in Lebanon“ („Unifil“) um ein Jahr bis längstens 30. Juni 2015 verlängert. Zu dem Antrag der Bundesregierung (18/1417) hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (18/1813) vorgelegt. Der Unifil-Einsatz sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen. Bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten können dafür eingesetzt werden.
Bundeswehreinsatz in Mali verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 25. Juni den Einsatz die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen“ in Mali („Minusma“) um ein Jahr bis längstens 30. Juni 2015 verlängert. 518 Abgeordnete stimmten für, 64 Abgeordnete gegen den Antrag der Bundesregierung (18/1416), zu dem der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (18/1811) vorgelegt hatte. Es gabe fünf Enthaltungen. Bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten können in dem westafrikanischen Land eingesetzt werden. Deutschland wird sich weiterhin mit Lufttransport sowie mit Einzelpersonal zur Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben beteiligen.
Haushalt 2014 des Bundeskanzleramtes: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1023, 18/1024) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 471 Abgeordnete für und 116 Abgeordnete gegen den Kanzleretat, der Ausgaben von 2,1 Milliarden Euro umfasst; das sind 42,03 Millionen Euro mehr als 2013. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken ein Änderungsantrag der Grünen (18/1824), den Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst um sechs Millionen Euro zu senken.
Haushalt 2014 des Landwirtschaftsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1010, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 5,31 Milliarden Euro, das sind 41,35 Millionen Euro mehr als 2013.
Haushalt 2014 des Familienministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1016, 18/1023) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 1,96 Milliarden Euro, das sind 1,08 Milliarden Euro mehr als 2013.
Haushalt 2014 des Gesundheitsministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Gesundheit (Einzelplan 15) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1023, 18/1024) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 11,05 Milliarden Euro, das sind 934,17 Millionen Euro weniger als 2013. Keine Mehrheit fanden vier Änderungsanträge der Linken (18/1819, 18/1820, 18/1821, 18/1822). Darin wurde gefordert, für Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Sichtmittelmissbrauchs 500.000 Euro mehr anzusetzen, für Einzelprojekte zur Umsetzung von Drugchecking-Pilotprojekten 400.000 Euro neu vorzusehen, 500 Millionen Euro für die Förderung der nichtkommerziellen Pharmaforschung einzustellen und mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro den Investitionsstau bei den Krankenhäusern zu beseitigen.
Haushalt 2014 des Umweltministeriums: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Einzelplan 16) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1023, 18/1024) angenommen. Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung der Grünen zwei Änderungsanträge der Linken (18/1817, 18/1818), drei Millionen Euro für den Hochwasserschutz aufzunehmen und den Kauf von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge in diesem Jahr mit 50 Millionen Euro zu bezuschussen. Der Etat des Umweltministeriums beläuft sich auf 3,67 Milliarden Euro, das sind 2,02 Milliarden Euro mehr als 2013 (als der Bereich „Bau“ noch nicht beim Umweltministerium, sondern beim Verkehrsministerium angesiedelt war).
Haushaltsbegleitgesetz 2014 beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni dem Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz 2014 (18/1050, 18/1223) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/1762) zugestimmt. Damit wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung auch für 2014 von 14 auf 10,5 Milliarden Euro und für 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt. Bereits 2013 war er von 14 auf 11,5 Milliarden Euro gesenkt worden. Der Zuschuss soll 2015 wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 14 Milliarden Euro angehoben und ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds sollen von 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr und 2,5 Milliarden Euro 2015 sollen aus der Liquiditätsreserve ausgeglichen werden. Grund für die Absenkung ist nach Regierungsangaben die positive Entwicklung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vom Haushaltsausschuss vorgenommene Änderung betrifft die Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Die zur Tätigkeit in einer Parlamentsfraktion beurlaubten Beamten sollen künftig auch von dieser beurteilt werden. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linken (18/1816) zum Haushaltsbegleitgesetz ab. Die Fraktion wollte Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts in die Bundeshaushaltsordnung aufnehmen.
Haushalt 2014 des Finanzministeriums und des Bundesrechnungshofes: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung dem Etat 2014 des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1008, 18/1023) angenommen. Die Ausgaben des Ministeriums belaufen sich auf 5,21 Milliarden Euro, das sind 187,87 Millionen Euro mehr als 2013. Einstimmig befürwortete der Bundestag den Etat 2014 des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1024). Der Etat der Bonner Behörde beläuft sich auf 135,99 Millionen Euro, das sind 3,14 Millionen Euro mehr als 2013.
Ja zur Euro-Einführung in Litauen: Bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen hat der Bundestag am 24. Juni einen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Herstellung des Einvernehmens von Bundestag und Bundesregierung zum „Begehren der Republik Litauen, der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten und den Euro als Umlaufwährung einzuführen“ (18/1800). Konkret ging es um die Stellungnahme des Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union. Damit erklärte sich der Bundestag damit einverstanden, dass die Bundesregierung die Einführung des Euros in Litauen zum 1. Januar 2015 unterstützt und das Land ermutigt, „den eingeschlagenen Weg zur dauerhaften Sicherung stabiler öffentlicher Finanzen und einer Politik der Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auch als Mitglied der Währungsunion fortzusetzen“.
Haushalt 2014 des Bundespräsidialamtes, des Bundestages und des Bundesrates: Einstimmig hat der Bundestag am 24. Juni in zweiter Beratung ohne Aussprache den Haushalt 2014 (18/700, 18/702) des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1023, 18/1024) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 33,11 Millionen Euro, 656.000 Euro mehr als 2013. Bei Enthaltung der Linksfraktion stimmte das Parlament dem Etat des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1002, 18/1023) zu. Der Bundestag kann in diesem Jahr 765,4 Millionen Euro ausgeben, 33,95 Millionen Euro mehr als 2013. Einstimmig fiel die Zustimmung zum Etat des Bundesrates aus, der auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1024) in diesem Jahr 23 Millionen Euro ausgeben kann, 187.000 Euro mehr als 2013. (vom/27.06.2014)