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Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen asylrechtlich künftig als "sichere Herkunftsstaaten" gelten. © pa/dpa
Zu den asylrechtlich als sicher eingestuften Herkunftsländern sollen künftig auch Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gehören. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) hervor, über den der Bundestag im Anschluss an die am Donnerstag, 3. Juli 2014, um 17.05 Uhr beginnende 45-minütige Debatte auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/1954, 18/2004) abstimmen wird.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zur Begründung der Gesetzesinitiative wird darauf hingewiesen, dass seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien und Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen sei.
„Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden belastet“, schreibt die Regierung. Dies gehe zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden.
Bei der ersten Lesung vor dem Bundestag am 6. Juni 2014 gab es massive Kritik an der Vorlage – sowohl von der Opposition, aber auch der SPD-Fraktion. Durch die Neuregelung würden faire Asylverfahren für Menschen aus den Westbalkan-Staaten verhindert, kritisierte die Linksfraktion. Von einem finalen Todesstoß für das Asylrecht sprachen die Grünen.
Und auch die SPD-Fraktion machte deutlich, dass ihr das Zugeständnis, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste sicherer Herkunftsländer aufzunehmen, sehr schwer gefallen sei. Von einem sehr maßvollen Vorschlag war hingegen bei der Unionsfraktion die Rede. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem „wachsendes Unverständnis für die Armutsmigration aus Westbalkan-Staaten im Asylverfahren“.
Neben der Regierungsvorlage, zu der der Bundesrat noch keine Stellungnahme beschlossen hat (18/1766), steht auch ein Antrag der Linksfraktion (18/1616) zur Abstimmung. Die Vorlage wendet sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, mit einer Gesetzesänderung Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten einzustufen und fordert die Rücknahme des entsprechenden Gesetzentwurfs.
Dieser ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, so die Linksfraktion, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma. „Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert“, heißt es in dem Antrag weiter. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätige und fördere zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. (sto/02.07.2014)