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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) hervor, über den der Bundestag am Donnerstag, 3. Juli 2014, ab etwa 22.10 Uhr eine halbe Stunde lang in erster Lesung debattiert.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Vorlage zufolge sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 Euro gelten. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.
Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.
Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 1. März dieses Jahres sowie um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015 vor. Bei den Beamten sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt werden.
Die Anwärtergrundbeträge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro erhöhen und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro. (sto/30.06.2014)