Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Reform soll sicherstellen, dass die Lebensversicherer ihre Zusagen einhalten können. © picture alliance/dpa Themendienst
Lebensversicherungen sind bei den Bundesbürgern die beliebteste Sparform – sogar noch vor dem traditionellen Sparbuch. Damit diese Anlageform auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten stabil bleibt und es für die Versicherten faire Leistungen gibt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772) eingebracht, zu dem der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (18/2016) vorgelegt hat. Er steht am Freitag, 4. Juli 2014, ab 13.20 Uhr 45 Minuten lang in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Gesetz soll unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent erhöht werden. Zugleich wird die Verzinsung für Neuverträge ab 1. Januar auf 1,25 Prozent gesenkt. Außerdem soll die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte erhöht werden. Dazu gehört mehr Transparenz bei den Provisionen der Versicherungsvermittler.
Die Regierung begründet ihr Vorhaben mit einem Hinweis auf ein Stressszenario der Deutschen Bundesbank, wonach in einem bis 2023 anhaltenden Niedrigzinsumfeld mehr als ein Drittel der deutschen Lebensversicherer die regulatorischen heutigen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen würde.
Gemessen an den voraussichtlich ab 2016 geltenden Solvabilitätsvorschriften könnten noch mehr Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Das bestehende lang anhaltende Niedrigzinsumfeld bedroht mittel- bis langfristig die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen.“
Die Rendite öffentlicher Anleihen des Bundes sei auf aktuell 1,4 Prozent gesunken, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Europäische Zentralbank (EZB) erwarte, dass die Leitzinsen langfristig auf dem derzeitigem oder einem niedrigeren Niveau verharren würden. Gleichzeitig würden die Verpflichtungen der Versicherer zur Bedienung der Altverträge hoch bleiben, denn der Rechnungszins im Bestand der Lebensversicherer betrage im Durchschnitt 3,2 Prozent.
Noch lägen die durchschnittlichen Kapitalerträge der Lebensversicherer über diesem Rechnungszins, aber die Erträge würden bei gleichbleibend niedrigen Kapitalmarktzinsen in den kommenden Jahren abnehmen.
Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs gehört, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von sogenannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren.
Die gegenwärtige Situation sei unbefriedigend, weil die Kunden bevorzugt würden, die jetzt aus den Verträgen ausscheiden. Künftig sollen die Interessen derjenigen, deren Versicherungsverträge erst in Zukunft fällig werden, besser berücksichtigt werden.
Der Bundestag entscheidet auch über zwei Änderungsanträge (18/2025, 18/2026) und einen Entschließungsantrag der Linken (18/2027). Unter anderem wird die Bundesregierung aufgefordert, auf eine Einschränkung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren zu verzichten.
Außerdem wird der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion (18/1815) namentlich abstimmen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, möglichst bald belastbare Zahlen zu Lebens- und Rentenversicherungen vorzulegen, damit sich das Parlament ein Bild zu den von der Regierung geplanten Reformvorschlägen machen kann. Außerdem fordert die Fraktion mehr Zeit für die Beratungen. (hle/03.07.2014)