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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 3. Juli 2014, abschließend mit der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Zu der gegen 17.50 Uhr beginnenden 45-minütigen Debatte liegt dem Parlament die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/1955, 18/2005) vor, den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312) anzunehmen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Keine Mehrheit fanden dagegen im federführenden Innenausschuss je ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/1092) und der Grünen (18/185 neu) zur Aufhebung der Optionspflicht sowie ein Antrag der Linken „für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“ (18/286), die ebenfalls im Plenum zur Abstimmung stehen. Über die Gesetzentwürfe der Regierung und der Linken wird der Bundestag jeweils namentlich abstimmen.
Nach der Regierungsvorlage sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“. (sto/02.07.2014)