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In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag, 3. Juli 2014, zwei Anträge der Fraktion Die Linke zu den Themen Altersarmut Ost (18/1644) und Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau (18/982) abgelehnt. 466 Abgeordnete stimmten für die in der Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1994) empfohlene Ablehnung. 54 Abgeordnete enthielten sich, 50 stimmten mit Nein.
Jana Schimke (CDU/CSU) begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass man in Deutschland mit den geltenden Rentenregelungen für Ost und West auf dem richtigen Weg sei, auch wenn der Prozess der politischen und sozialen Wiedervereinigung eine lange Zeit erfordere.
„Aber wir sollten auf die Erfolge schauen“, so Schimke. „Für die Linke ist das Glas halb leer, für uns ist es halb voll.“ Man könne stolz darauf sein, dass der Unterschied zwischen den Renten in Ost und West inzwischen nur noch 7,8 Prozent betrage.
Auch Daniela Kolbe (SPD) verwies darauf, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, die Renten bis 2020 anzugleichen, um damit das Ende zweier paralleler Systeme zu erreichen. „Ein Rentenrecht“, so Kolbe, „das wäre elegant, das wäre großartig, das wäre wunderbar. Es ist aber eben nun einmal sehr schwierig.“
Da sich der Rentenwert nach dem Durchschnittslohn berechne, stellt aus Sicht der SPD-Politikerin der ebenfalls am 3. Juli beschlossene Mindestlohn einen wichtigen ersten Schritt dar, um „die quälend langsame Angleichung voran zu bringen“. Der Linksfraktion hielt sie vor, die Umsetzung der in den Anträgen geforderten Reformen würde „gravierende neue Ungerechtigkeiten“ schaffen.
Roland Claus (Die Linke), kritisierte die Ankündigung der Koalition, 2016 prüfen zu wollen, wie sich die Rentensysteme aneinander angeglichen hätten. Das sei „blanker Zynismus“. Es könne nicht sein, dass im Jahr 24 nach der Deutschen Einheit und 25 Jahre nach dem Mauerfall diese Gerechtigkeitslücke noch immer bestehe. Im Durchschnitt stünden einer Ost-Rentnerin derzeit 100 Euro weniger im Monat zur Verfügung als einem Rentner im Westen, so Claus. Rentengerechtigkeit zu schaffen sei das „Gebot der Stunde“, gerade auch deshalb, weil in Ostdeutschland die staatliche Rente oftmals die einzige Absicherung sei.
Dem Gegenargument, dass die Rentner in Ostdeutschland weniger bekommen würden, gliche man den Rentenwert sofort an und verzichte auf die Hochwertung, hielt er entgegen, dass dies eine „völlig falsche Logik“ sei. Nicht die Politik habe einer Rentenformel zu folgen, sondern die Berechnungsformel müsse von der Politik gestaltet werden. Das sei zumindest das Verständnis seiner Fraktion.
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Linksfraktion vor, mit ihren Anträgen „den üblichen Zinober“ zu veranstalten. Für ihn stelle sich die Frage, so Kurth, ob das Einbringen der Anträge mit den anstehenden Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern zu tun habe.
Der Grünenabgeordnete wies zudem darauf hin, dass die Unterschiede im Lohn- und Rentenniveau nicht nur zwischen Ost- und West-, sondern auch zwischen Nord- und Süddeutschland festzustellen seien. Die Enthaltung seiner Fraktion bei der Abstimmung über die Anträge begründete er damit, dass die Diskussion über die Rentenangleichung zwar richtig sei. Allerdings schieße die Linksfraktion mit ihren Anträgen „über das Ziel hinaus“. Einer Anpassung der Renten könnten die Grünen zustimmen, einer gleichzeitigen Beibehaltung der Höherwertung dagegen nicht.
Ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke (18/1644), in dem diese eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem fordert, wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. (hau/03.07.2014)