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Frauen sollen in den Führungsgremien privater Unternehmen aber auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung stärker vertreten sein. Darin sind sich die Fraktionen des Bundestages einig. Ebenso einig waren sich die Rednerinnen bei der Debatte über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1878) am Donnerstag, 3. Juli 2014, darüber, dass dazu eine gesetzlich festgeschriebene Quote benötig wird.
Während sich die Grünen in ihrem Gesetzentwurf für eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten aussprechen, plädierte die Linksfraktion für eine Quote von 50 Prozent. Planungen der Bundesregierung sehen hingegen eine Quote von 30 Prozent vor, wie Rednerinnen der Koalitionsfraktionen unter Bezugnahme auf einen Referentenentwurf sagten.
„Die Geduld der Frauen ist zu Ende“, sagte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). Es gebe keinen Grund, den vielen hochqualifizierten Frauen den Zugang zu Karriere und besser bezahlten Jobs weiterhin zu verweigern. Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion fordere deshalb eine 40-prozentige Frauenquote für börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen. Diese Quote solle in zwei Stufen erreichet werden, so Schauws.
„Ab 2016 für alle Neubesetzungen, ab 2018 dann für alle Aufsichtsratsmitglieder.“ Betroffen davon seien etwa 3.500 Unternehmen, fügte sie hinzu. Die gleiche Quote werde auch für die Besetzung von Bundesgremien gefordert. Was den Referentenentwurf der Bundesregierung angeht, enthalte der eher ein „Quötchen“ denn eine Quote. Betroffen seien von den Regelungen lediglich 101 Unternehmen. „Darunter ging es ja kaum noch“, urteilte Schauws.
Wichtig sei, dass die gesetzliche Quote komme, sagte Gudrun Zollner (CDU/CSU). Die ewige Diskussion darüber sollte aber ihrer Ansicht nach beendet werden. „Das heizt nur die Stimmung gegen die Quote an und schadet so der richtigen Sache“, sagte Zollner. Sie verwies darauf, dass laut Umfragen, die neue Familienpolitik der Bundesregierung eine stärkere Berufsorientierung bei Müttern bewirke.
Die Unionsabgeordnete rief dazu auf, nicht über die Frage „30 oder 40 Prozent“ zu debattieren. „Irgendwann soll die Quote überflüssig sein“, sagte sie. Zugleich machte sie jedoch deutlich, dass die von der Bundesregierung anvisierten 30 Prozent „mehr als nur ein Quötchen“ seien.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung, aber auch der Redebeitrag der Kollegin Zollner zeigten, dass sehr wohl über die Frauenquote zu reden sei, befand Cornelia Möhring (Die Linke). Angesichts von nur 101 Unternehmen, die nach den Vorstellungen der Regierung von der Quotenregelung betroffen sein sollen, sei der Begriff Quötchen angemessen, sagte sie.
Der Entwurf der Grünen, weist nach Aussage Möhrings da schon eher in die richtige Richtung. „Aber warum nur 40 Prozent?“, fragte sie. Es gebe keinen Grund, warum sich Frauen mit weniger als der Hälfte zufrieden geben sollten. „Frauen sind keine Minderheit“, betonte die Linkenabgeordnete. Für gleiche und unteilbare Menschenrechte seien Zwischenschritte unsinnig, befand sie. Die Frauenquote nannte sie eine Anti-Diskriminierungsmaßnahme. Sie werde solange gebraucht, bis das Geschlecht bei der Einstellung keine Rolle mehr spiele.
Sie begrüße den Gesetzentwurf der Grünen und sehe ihn als Rückendeckung für den Regierungsplan, eine gesetzliche Quote festzulegen, sagte Birgit Kömpel (SPD). Auch aus ihrer Sicht macht es keinen Sinn, über die Höhe zu diskutieren. „Ein Fuß in der Tür ist besser, als ein geschlossene Tür“, urteilte sie. Wichtig sei, dass es eine gesetzliche Regelung gebe.
„Die Zeit der Appelle ist vorbei“, so Kömpel. Diese hätten auch in den vergangenen Jahren die Unternehmen nicht davon abgehalten, „nur Männer in die Führungsetagen zu holen“. Wolle man aber die Vormachtstellung der Männer in Wirtschaft und Verwaltung brechen, gehe es auch um Macht, Geld und Einfluss. „Davon trennt sich niemand freiwillig“, sagte die SPD-Politikerin. „Deshalb kommt die Quote“, fügte sie hinzu. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. (hau/03.07.2014)