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Seit Anfang des Jahres ist Hannover neuer Sitz der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen (WGRK). Einen Gesetzentwurf zu einem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der WGRK am 14. April 2014 geschlossenen Vertrag hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. „Die Bundesregierung begrüßt die Ansiedelung der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen. Die Entscheidung unterstreicht das positive Verhältnis von Staat und Kirchen in unserem Land“, sagte Dr. Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundsinnenministerium, der die Eckpunkte des Gesetzentwurfs in der Regierungsbefragung des Bundestags, am Mittwoch, 2. Juli 2014, vorstellte.
Die Weltgemeinschaft sei ein internationaler Zusammenschluss von derzeit 230 evangelisch-reformierten Kirchen mit zusammen 80 Millionen Mitgliedern, so Krings. Zu den Mitgliedskirchen in Deutschland gehörten die Evangelisch-reformierte Kirche, die Lippische Landeskirche sowie der Reformierte Bund.
Bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland im November 2012 hatte die WRK bekanntgegeben, dass sie ihren Sitz von Genf in die niedersächsische Landeshauptstadt verlegen werde. „Hannover wird damit zu einem internationalen Zentrum des Protestantismus“, unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei notwendig geworden, da es bislang keine passenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen für einen solchen besonderen Fall der Ansiedelung gebe.
Die Besonderheit: Bereits im Dezember 2012 waren der WGRK von der niedersächsischen Landesregierung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung verliehen worden. Zu diesen Rechten gehören insbesondere das Besteuerungsrecht, die Dienstherrenfähigkeit, die Disziplinargewalt und die Organisationsgewalt. Der Körperschaftsstatus sei aber aber auch Voraussetzung dafür, dass die WGRK hinsichtlich der für ihre Mitarbeiter notwendigen arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung einen Vertrag mit der Bundesregierung schließen kann.
„Zu den Erleichterungen gehören unter anderem die Befreiung von der Erfordernis eines Aufenthaltsstatus, der freie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Familienmitglieder der WGKR-Mitarbeiter und der Zugang zur Krankenversicherung“, erklärte der Krings. Dieser Vertrag liege nun vor, ebenso wie der dazugehörige Gesetzentwurf. „Da die Zustimmung des Bundestages für ein Inkrafttreten nötig ist, hoffe ich auf Ihre Zustimmung, so dass die Ratifizierung bald erfolgen kann“, sagte Krings, bevor er sich den Fragen aus dem Plenum stellte.
Volker Beck, innenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, meldete sich als einziger Fragesteller: Es sei zwar „kein strittiges Projekt“, aber eine Frage habe er doch: „Der ehemalige Staatsminister im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU) hat der Weltkirche Vergünstigungen zugesagt. Welche sind das, die nicht im Vertrag stehen“, wollte Beck wissen.
Krings entgegnete jedoch, dass alle Vergünstigungen und Privilegien im Vertrag stehen. „Es gab ursprünglich die Frage nach einer Einkommensteuerfreiheit, aber das haben wir nicht gemacht“, stellte der Parlamentarische Staatssekretär klar. Es gäbe keine weiteren Privilegien außer die im Vertrag zugesicherten. (sas/02.07.2014)