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Der Deutsche Bundestag und die französische Nationalversammlung (Assemblée nationale) schreiben erneut gemeinsam den deutsch-französischen Parlamentspreis aus. Deutsche und französische Wissenschaftler können sich bis Freitag, 7. November 2014, um den mit 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre abwechselnd in Deutschland und Frankreich für wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.
"Zwischen Deutschen und Franzosen, deren Freundschaft längst eine alltägliche Normalität geworden ist, gibt es eine bemerkenswerte Bandbreite von alten Klischees und neuen Wahrnehmungen", sagte der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert.
"Gerade weil diese beiden Nationen durchaus unterschiedliche Traditionen, Vorstellungen und Interessen haben, bleibt ihre wechselseitige Verständigung unverzichtbar für die Zukunft Europas."
Die juristischen, wirtschafts-, sozial-, politik- oder andere geisteswissenschaftlichen Werke sollten als selbstständige Veröffentlichungen erschienen sein. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung an:
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
E-Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de
www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis