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Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist mit Abstand der größte Einzeletat des Bundeshaushalts. Daran wird sich auch 2015 nichts ändern. Von jeweils fünf Euro, die der Bund ausgeben wird, kommen zwei aus der Schatulle von Ministerin Andrea Nahles (SPD). Und mit einem geplanten Ausgabevolumen von 124,81 Milliarden Euro sattelt die Bundesregierung im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr noch einmal 2,86 Milliarden Euro drauf. Der Einzelplan 11 des Bundeshaushalts (18/2000) wird am Donnerstag, 11. September 2014, ab etwa 13.10 Uhr in erster Lesung beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Anders als in vielen anderen Etats spielen die Personalausgaben mit 211,9 Millionen Euro eine verschwindend geringe Rolle, denn mit 124,5 Milliarden Euro dominieren eindeutig die Zuweisungen und Zuschüsse, bei denen ein Plus von 2,86 Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr vorgesehen ist. Ins Verhältnis zu den Ausgaben gesetzt sind die Einnahmen mit 1,9 Milliarden Euro auch eher zu vernachlässigen.
Gut zwei Drittel der Ausgaben des Ministeriums bestehen aus dem Zuschuss an die Rentenversicherung, der mit 84,86 Milliarden Euro im nächsten Jahr noch um 1,9 Milliarden Euro höher ausfallen wird als in diesem Jahr.
Von diesen 84 Milliarden Euro entfallen im Wesentlichen 31,83 Milliarden Euro auf den Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 22,28 Milliarden Euro auf den zusätzlichen Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung und 12,11 Milliarden Euro auf Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung, 8,84 Milliarden Euro auf den Rentenzuschuss für die neuen Länder und 5,35 Millionen Euro auf die Bundesbeteiligung in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Zweitgrößter Block sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit 31,76 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2014: 31,06 Milliarden Euro). Davon wiederum entfällt mehr als die Hälfte, nämlich 19,2 Milliarden Euro, auf das Arbeitslosengeld II.
Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Beziehern, die von den Kommunen zu tragen sind, erhöht sich von 3,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 4,6 Milliarden Euro 2015. Konstant bleiben sollen hingegen die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit 3,9 Milliarden Euro.
Die Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen summieren sich auf 1,15 Milliarden Euro (2014: 1,34 Milliarden Euro). Der größte Teil davon entfällt mit 935,05 Millionen Euro auf Leistungen für Kriegsbeschädigte (2014: 1,04 Milliarden Euro). Für Aufwendungen der Unfallkasse des Bundes sind rund 96,4 Millionen Euro eingestellt, für den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse 188,3 Millionen Euro. Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen will sich das Ministerium 265,67 Millionen Euro kosten lassen (2014: 260,73 Millionen Euro).
Als nachgeordneter Behörde sind der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund 66,86 Millionen Euro zugeordnet, das sind, 2,17 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt sollen danach 15,98 Millionen Euro (2014: 15,9 Millionen Euro), dem Bundessozialgericht in Kassel 17,32 Millionen Euro (2014: 17,13 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn soll 43,27 Millionen Euro ausgeben können, 890.000 Euro mehr als in diesem Jahr. (vom/03.09.2014)