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Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) soll im nächsten Jahr erneut steigen. Laut Einzelplan 30 (18/2000) beläuft sich der Etat für das Jahr 2015 nunmehr auf 15,26 Milliarden Euro und steigt damit um 1,2 Milliarden Euro gegenüber 2014. Am Donnerstag, 11. September 2014, wird im Bundestag voraussichtlich ab 11.20 Uhr gut eineinhalb Stunden über die Ausgaben für Bildung und Forschung beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Bildung und Forschung sind zentrale Zukunftsinvestitionen, die maßgeblich zum Wohlstand in Deutschland, seinem Innovationsvermögen und seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt“, schreibt die Bundesregierung. Schon in den letzten Jahren war der Etat für Bildung und Forschung angestiegen. Knapp ein Viertel des Etatentwurfs 2015 entfällt auf den Bildungsbereich. Neben Ausgabenposten wie Verwaltung und Ministerium fließen die überwiegenden Mittel in die Forschung und die Wissenschaft.
Die erwarteten Einnahmen bleiben mit 89,42 Millionen Euro in diesem Jahr auf dem gleichen Niveau wie 2014. Die Personalausgaben fallen laut Entwurf von 95,69 Millionen Euro 2014 auf 95,09 Millionen Euro 2015. Die sächlichen Verwaltungsausgaben steigen von 60,67 Millionen Euro um 1,46 Millionen auf 62,13 Millionen Euro.
Die Zuweisungen und Zuschüsse steigen nach den Plänen der Regierung von 12,21 Milliarden Euro um 1,16 Millionen Euro auf 13,37 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Investitionen sind 2,2 Milliarden Euro gegenüber 2,1 Milliarden Euro in diesem Jahr Jahr eingeplant.
Die höchsten Ausgaben sieht der Haushalt für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems vor. Die Bundesregierung will dafür rund 5,96 Milliarden Euro ausgeben (2014: 5,87 Milliarden Euro). Dabei ist der Hochschulpakt 2020 ein Schwerpunkt, für den 2015 rund 2,11 Milliarden Euro angesetzt sind.
Im Rahmen der sogenannten ersten Säule werden an deutschen Hochschulen zusätzliche Studienplätze entsprechend der Nachfrage geschaffen. Mit der zweiten Säule wird für die Projektausgaben in Forschungsvorhaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Programmpauschale bereitgestellt, um dadurch die Forschung an den Hochschulen zu stärken.
Mit der Exzellenzinitiative soll Spitzenforschung an deutschen Hochschulen gefördert werden. Bund und Länder wollen dafür von 2011 bis 2017 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Anteil des Bundes beträgt 75 Prozent oder zwei Milliarden Euro. Dies bedeutet für 2015 Ausgaben von rund 397,55 Millionen Euro (2014: 376,95 Millionen Euro).
Wie mit den Ländern im Pakt für Forschung und Innovation vereinbart, sollen auch die institutionellen Zuwendungen an die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Jahr 2015 um weitere fünf Prozent steigen, danach jährlich nur noch um drei Prozent. Die DFG erhält rund 1,13 Milliarden Euro, die Max-Planck-Gesellschaft rund 784 Millionen Euro und die Leibniz-Gemeinschaft rund 440 Millionen Euro.
Der zweite große Posten ist für die Projektförderung für Forschung und Innovation veranschlagt. Der Etat steigt nach dem Entwurf von 5,04 Milliarden Euro auf 5,43 Milliarden Euro. Im Zentrum des Kapitels steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der Projektförderung. Dazu gehören die Schwerpunkte Lebenswissenschaften (rund 500 Millionen Euro), Klima und Energie (rund 430 Millionen Euro), naturwissenschaftliche Grundlagenforschung (rund 290 Millionen Euro), neue Konzepte für den Wissens- und Technologietransfer und die regionale Förderung (rund 334 Millionen Euro).
Dazu zählen auch die institutionellen Zuwendungen an die Helmholtz-Gemeinschaft mit rund 2,3 Milliarden Euro und an die Forschungsorganisationen der Fraunhofer–Gesellschaft mit 540 Millionen Euro.
Im Bildungswesen und in der Nachwuchsförderung, dem dritten Posten, steigen die Ausgaben von 3,39 Milliarden Euro 2014 auf 4,27 Milliarden Euro 2015. Im Zuge der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gewinnt die Stärkung des Lernens im Lebenslauf immer mehr an Bedeutung, schreibt die Bundesregierung. Dafür sind im Haushaltsentwurf 230 Millionen Euro veranschlagt. Aber auch die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, wie auch die Studien- und Bildungsfinanzierung durch den Bund, das BAföG sowie die Begabtenförderung und das nationale Deutschlandstipendium sind Schwerpunkte.
Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der Bundesregierung ist es, dass der Bildungsaufstieg junger Menschen nicht an finanziellen Hürden scheitert, schreibt die Bundesregierung. Daher werde das BAföG regelmäßig überprüft und an den Bedarf angepasst. Der Etat soll auf rund 2,33 Milliarden Euro im Jahr 2015 steigen (2014: 1,57 Milliarden Euro).
Zu diesem Bereich gehört auch die Förderung der Begabtenförderungswerke, die durch das nationale Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) flankiert wird, das je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert wird. Insgesamt soll die Begabtenförderung durch den Bund von 333,52 Millionen Euro 2014 auf 341,52 Millionen Euro 2015 steigen.
Die Ausgaben für Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sinken nach dem Willen der Regierung von 399,41 Millionen Euro auf 393,41 Millionen Euro. Durch den fortlaufenden Strukturwandel veränderten sich die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte ständig, heißt es zur Begründung. Deshalb müssten Ausbildungsordnungen bestehender Berufe modernisiert sowie neue Ausbildungsberufe geschaffen werden.
In der Bildung legt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf. Das Etatvolumen soll von 171 Millionen Euro auf knapp 230 Millionen Euro wachsen. Als Begründung schreibt die Bundesregierung, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland seit 1979 kontinuierlich gestiegen sei: 2012 hätten 49 Prozent der 18- bis 64-Jährigen innerhalb von zwölf Monaten an mindesten einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Damit sei das Ziel des Dresdner Bildungsgipfels, die Weiterbildungsquote bis 2015 auf 50 Prozent zu steigern, schon jetzt nahezu erreicht. (rol/02.09.2014)