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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit durch die Einführung eines "Elterngeld Plus" und einen Partnerschaftsbonus flexibler gestalten und verbessern. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/2583, 18/2625), den das Bundeskabinett am 4. Juni verabschiedet hatte, berät der Bundestag am Freitag, 26. September 2014, in erster Lesung. Für die Aussprache ab 9 Uhr sind 105 Minuten eingeplant.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Gesetz, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, will die Bundesregierung jene Elternpaare stärker unterstützen, die sich partnerschaftlich um die Kinderbetreuung kümmern, und zugleich Mütter, die früher ins Berufsleben zurückkehren und sich gleichzeitig um die Kinderbetreuung kümmern wollen.
Nach den Plänen der Regierung sollen Eltern zukünftig das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange nutzen können wie das bisherige Elterngeld. Bislang war eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes.
Dies soll nun durch die längere Bezugsdauer des Elterngeldes Plus verlängert wird. Zudem soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. So soll sich die Bezugsdauer des Elterngeldes Plus um weitere vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden arbeiten. Dies soll eine partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitigem Berufsleben ermöglichen. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sollen sich zudem kombinieren lassen.
Auch die Elternzeit soll nach dem Willen von Familienministerin Schwesig flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können. (aw/19.09.2014)