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Die Bundesregierung will Länder und Kommunen ab 2015 finanziell entlasten und den Ausbau der Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung voranbringen. Ein entsprechender Gesetzentwurf (18/2586) wird am Freitag, 26. September 2014, ab 9 Uhr erstmals im Bundestag beraten. In der 105-minütigen Aussprache soll auch ein Antrag der Linksfraktion (18/2605) beraten werden, den Ausbau der Kinderbetreuung zu beschleunigen und deren Qualität zu verbessern. Darin fordert die Fraktion unter anderem, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die bis Ende 2015 ein Konzept vorlegen soll, wie die Defizite beim Kita-Ausbau beseitigt werden können.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Regierung plant in ihrem Gesetzentwurf, dass der Bund durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält, die den Kommunen zugute kommen sollen. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen.
Geplant ist ferner, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.
Dem 2007 eingerichteten Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" will der Bund von 2016 bis 2018 insgesamt 550 Millionen Euro zukommen lassen. Das Sondervermögen soll spätestens Ende 2020 aufgelöst werden können.
Darüber hinaus soll im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder festgelegt werden, dass mit dem dritten Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 bis 2018 vom 1. Januar 2015 an Mittel bewilligt werden können und von 2016 bis 2018 Finanzhilfen in Höhe von 550 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese sollen Investitionen zum Ausbau eines ausreichenden Angebots an Kita-Plätzen ermöglichen. Die beiden ersten Investitionsprogramme liefen von 2008 bis 2013 und von 2013 bis 2014.
Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen.
Die Regierung will zudem sicherstellen, dass die neuen Bundesmittel zusätzlich zu den Ausbauleistungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene eingesetzt werden können. Die Länder sollen zum 1. März 2017 einen Zwischenbericht über die im Land jeweils erreichte Zahl von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorlegen.
Insgesamt will der Bund die Länder und Gemeinden in dieser Wahlperiode um sechs Milliarden Euro entlasten, wovon der zur Beratung anstehende Gesetzentwurf einen Teil abdeckt. Mitte 2013 hatten die Länder vorläufige Abschlussberichte zu dem 2,15 Milliarden Euro umfassenden ersten Investitionsprogramm vorgelegt. Daraus ergab sich den Angaben zufolge, dass bundesweit rund 210.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige neu geschaffen wurden, davon rund 207.000 Plätze durch das Investitionsprogramm.
Aus Mitteln des zweiten Investitionsprogramms waren bis Mitte 2014 rund 26.000 neue Betreuungsplätze entstanden. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden. (vom/18.09.2014)