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In Zukunft will der Bund vollständig die Kosten für das BAföG übernehmen. Die Neuregelung der Finanzierung der Bundesausbildungsförderung (BAföG) soll ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Bislang hatten der Bund 65 Prozent und die Bundesländer 35 Prozent der Kosten getragen. Über diese tiefgreifende Veränderung debattiert der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2014, ab 9 Uhr. Der Debatte liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2663) und ein Antrag der Grünen (18/2745) zugrunde, sofort besser zu fördern und die BAföG-Reform zu überarbeiten und vorzuziehen.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Bundesregierung verpflichtet sich in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung und Weiterentwicklung des BAföGs ab Herbst 2016. Mit dem Gesetzentwurf soll die Ausbildungsförderung finanziell gesichert und bedarfsgerecht an die Lebenswirklichkeit von Auszubildenden, Schülern und Studenten angepasst werden.
Wie es heißt, gingen Experten davon aus, dass durch die Übernahme der Kosten die Länder rund 1,17 Milliarden Euro einsparen, die sie wiederum in Wissenschaft und Bildung investieren sollen. Der Bund rechnet mit Mehrausgaben in Höhe von 770 Millionen Euro für 2015 und 852 Millionen Euro 2016.
Nach dem Gesetzentwurf dürfen sich viele Studenten und Schüler auf sieben Prozent mehr BAföG zum Wintersemester 2016/2017 freuen. Auch die Elternfreibeträge, die für die Berechnung des BAföGs wichtig sind, sollen 2016 um sieben Prozent angehoben werden. Die maximale monatliche Förderung solle von derzeit 670 auf 735 Euro steigen. Ebenso werde der Wohnzuschlag für nicht mehr im Elternhaus lebende Studenten von derzeit 224 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben.
Die monatliche Zuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger wird ebenfalls von derzeit 400 auf 450 Euro angehoben. Das entspricht der Höchstgrenze für einen steuer- und abgabenfreien Minijob, der nicht auf das BAföG angerechnet wird. Auch die bisherigen Vermögensfreibeträge will die Koalition anheben: Künftig sollen Studenten, die das BAföG beanspruchen können, ein Vermögen von 7.500 Euro besitzen dürfen, bisher waren es 5.200 Euro. Die Sozialpauschalen und Höchstbeträge, mit denen die Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, würden den aktuellen Beitragssätzen angepasst, schreibt die Bundesregierung.
Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit eigenen Kindern unter zehn Jahren solle auf 130 Euro angehoben und künftig einheitlich für jedes Kind gezahlt werden. Zudem schließe die Novelle unbeabsichtigte Förderungslücken, insbesondere zwischen Bachelor- und Masterstudium. So solle künftig das für Studenten förderungsrechtlich maßgebliche Ende der Ausbildung auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses festgesetzt werden, statt auf den Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils selbst.
Außerdem solle die Förderung für Masterstudierende bereits ab vorläufiger Zulassung zum Studium unter Rückforderungsvorbehalt ermöglicht werden, also gegebenenfalls auch bereits vor dem Nachweis eines erworbenen Bachelorabschlusses.
Zudem solle die bisher erforderliche Differenzierung und prozentuale Beschränkung des Krankenversicherungszuschlags für Privatversicherte entfallen. Ferner will die die internationale Mobilität von Schülern und Studenten fördern. So ist geplant, sowohl die Förderung von Ausbildungsaufenthalten im Ausland als auch die Förderungsberechtigung zugewanderter junger Menschen zu erweitern.
Diese Leistungsverbesserungen, nämlich die deutliche Anhebung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge sowie die Anpassung der Vorsorgepauschalen und die strukturellen Änderungen zum Sommer/Herbst 2016, sollen nach dem Willen der Regierung das BAföG als zentrales staatliche Instrument zur Sicherung von Chancengleichheit bei der individuellen Bildungsfinanzierung stärken.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag unter anderem, zum 1. April 2015 die Fördersätze und die Freibeträge für das Einkommen von Eltern, Ehepartnern, Lebenspartnern und Auszubildenden jeweils um zehn Prozent zu erhöhen und eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen einzuführen.
Die bisherige Mietkostenpauschale wollen sie regional gestaffelt an regionale Durchschnitte anpassen. Der Kinderbetreuungszuschlag für BAföG-Berechtigte mit eigenen Kindern unter zehn Jahren solle zum 1. April 2015 auf 130 Euro angehoben und einheitlich für jedes Kind gewährt werden.
Gegenstand der Debatte ist auch der 20. Bericht nach Paragraf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 (18/460). (rol/08.10.2014)