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Die Bundesregierung will die Hochschulen stärken. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes (18/2710) will sie den Weg für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft frei machen. Die 105-minütige erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Freitag, 10. Oktober 2014, ab etwa 10.45 Uhr statt. Mitberaten wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Kooperationsverbot kippen - Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen" (18/2747).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern, während Hochschulen lediglich in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten durch den Bund unterstützt werden können, zum Beispiel im Rahmen einer befristeten Exzellenzinitiative. Der Bund soll künftig dauerhaft in Hochschulprojekte von überregionaler Bedeutung investieren können.
Bundesbildungs- und Forschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) erklärte bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs, sie wolle bestehende Barrieren des Wissenschaftssystems zugunsten einer verbesserten Zukunftsperspektive für die Hochschulen aufbrechen. Eine Bundesuniversität werde es nicht geben. Das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft war 2006 im Zuge der Föderalismusreform im Grundgesetz verankert worden.
Mit der Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten in Wissenschaft, Forschung und Lehre sollen nun die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bund und Länder gemeinsam die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken. Bund und Ländern erhielten zusätzliche Gestaltungsspielräume in der gemeinsamen Wissenschaftsförderung.
Zusammen mit den Ländern könne der Bund auch neue Strategien entwickeln, wenn es um den wissenschaftlichen Nachwuchs geht, so die Ministerin. Von vielen Seiten werde derzeit bemängelt, dass der wissenschaftliche Nachwuchs unter Verträgen mit einer zu kurzen Laufzeit leide und sich ihm damit keine sichere berufliche Perspektive an den Universitäten eröffne.
Die Opposition hatte dafür geworben, das Kooperationsverbot auch im Bildungsbereich aufzuheben, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Flankierend gab es Anfang September einen Vorstoß einiger Bundesländer, das Kooperationsverbot im gesamten Bildungsbereich abzuschaffen, doch dann akzeptierten die Bundesländer in ihrer Bundesratssitzung am 19. September mehrheitlich den Entwurf der Bundesregierung, lediglich erst mal das Kooperationsverbot im Hochschulbereich zu kippen.
Die Grünen treten in ihrem Antrag dafür ein, die BAföG-Reform nicht von der Grundgesetzänderung abhängig zu machen. Das Einstimmigkeitserfordernis wollen sie streichen, um eine Einigung über Verfahrensregeln in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern nicht unnötig einzuschränken.
Die Fraktion verlangt von der Regierung einen Vorschlag, wie das Grundgesetz so geändert werden kann, dass Bund und Länder auch im Bereich der allgemeinen Bildung auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen zusammenarbeiten können.(rol/08.10.2014)