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Der Bundestag hat von Mittwoch, 8. Oktober, bis Freitag, 10. Oktober 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Transparenz bei Fördermitteln: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 10. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/980) abgelehnt, die Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln zu erhöhen und die Verwendung von Steuergeldern nachvollziehbarer zu machen. Die Grünen wollten die öffentliche Hand verpflichten, ihre Förderrichtlinien zu veröffentlichen, wobei zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten bei den Empfängern der Fördermittel abgewogen werden sollte.
Todesstrafe weltweit aufheben: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 10. Oktober aufgefordert, Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen und als Zwischenschritt für ein Moratorium zu werben, vor allem bei den Staaten China, Iran, Irak, Saudi-Arabien, USA, Japan, Somalia, Sudan und Jemen. Auch solle die Regierung darauf hinwirken, dass Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt werden. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und SPD (18/2738) wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde hingegen bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken (18/2740), die Todesstrafe weltweit zu ächten. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine UN-Resolution zur weltweiten Ächtung aller Formen der Todesstrafe einzusetzen. Die deutschen Botschaften in allen Staaten, die Todesurteile verhängen oder ausführen, sollten angewiesen werden, bei der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe grundsätzlich zu protestieren und die Betroffenen in den Gefängnissen zu besuchen, um ihre Fälle öffentlich zu machen und zu dokumentieren.
Dispo- und Überziehungszinsen: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 10. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (18/807) abgelehnt, wonach die Zinssätze für eingeräumte Dispositionskredite und für geduldete Überziehungskredite gesetzlich auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt werden sollten. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) ab, diese Zinsen gesetzlich auf ein vertretbares Zinsniveau zu begrenzen und die Banken zu verpflichten, die Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung auf die Möglichkeit des Abschlusses eines anderen Kreditprodukts hinzuweisen. In beiden Fällen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses (18/2777).
Breitbandausbau: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1973) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/2778) angenommen, die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern. Bis 2018 solle eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden, indem der Breitbandausbau „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ vorangetrieben wird. Kurzfristig sollen Regionen erschlossen werden, die noch nicht über eine Versorgungsbandbreite von mindestens zwei Megabit pro Sekunde verfügen. Die Breitbandziele sollen von der Netzallianz Digitales Deutschland unterstützt werden. Die Bundesregierung wurde unter anderem auch aufgefordert, eine gesetzliche Regelung der Haftung der Betreiber von lokalen Funknetzen (WLAN) zu schaffen.
Datenspeicherung bei Führerscheinstellen: Bei Enthaltung von Linken und Grünen hat der Bundestag am 9. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung (18/2134) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/2775) angenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass den Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) bei erneuter Ausstellung einer zuvor bereits erloschenen Fahrerlaubnis die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Es hat sich nach Regierungsangaben gezeigt, dass die Daten, die aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister nach Erlöschen einer Fahrerlaubnis von den Behörden abgerufen werden können, nicht ausreichen. Benötigt wird der Grund des Erlöschens einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnisklasse (Entzug, Verzicht, Fristablauf), damit die Führerscheinstelle bei Neuerteilung weiß, ob es sich um eine Neuerteilung nach Entzug, Verzicht oder Fristablauf handelt. Bekannt sein muss auch die Dauer der Probezeit einschließlich einer eingetretenen Verlängerung. Künftig kann auch ein Verbot der Führung von Kraftverkehrsgeschäften im Gewerbezentralregister eingetragen werden.
Klimabilanz von Biokraftstoffen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 9. Oktober den Entwurf der Bundesregierung zur zwölften Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/2442, 18/2709) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/2776) angenommen. Vorgesehen ist, die sogenannte Treibhausgasquote 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht leicht anzuheben und ab 2017 abzusenken. Seit 2007 werden Biokraftstoffe in Deutschland über eine Biokraftstoffquote fördert. Kraftstoffanbieter müssen einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen absetzen. Um die Klimabilanz von Biokraftstoffen zu verbessern, hat der Bundestag 2009 beschlossen, die Quote ab 2015 auf eine Treibhausgasquote umzustellen.
Keine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder: Der Bundestag hat am 9. Oktober Anträge der Linken (18/285) und der Grünen (18/292) abgelehnt, eine sogenannte Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einzuführen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses (18/27622). Die Oppositionsfraktionen hatten gefordert, die berufliche Tätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären durch eine gesetzlich festgelegte Karenzzeit zu beschränken, um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden. Begründet hatten sie dies damit, dass das Vertrauen in die Integrität der politischen Entscheidungsprozesse erschüttert werden kann, wenn ein sachlicher oder personeller Zusammenhang zwischen dem bisherigen Regierungsamt und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit erkennbar ist.
Weltagrarbericht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/979) abgelehnt, den Weltagrarbericht jetzt zu unterzeichnen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/1788). Der von Weltbank und Vereinten Nationen 2002 berufene Weltagrarrat hat 2008 einen Weltagrarbericht verabschiedet, in dem eine grundsätzliche Neuausrichtung von Agrarpolitik und Agrarforschung gefordert wird, vor allem eine Ausdehnung der ökologischen, bäuerlichen Landwirtschaft. Der Bericht ist bisher von 58 Staaten unterzeichnet worden, aber bislang nicht von Deutschland.
Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden angehoben: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses (18/2639). Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent, mindestens aber 90 Euro, und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.
Psychiatrisches Entgeltsystem bleibt: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 9. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/849) abgelehnt, das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) zu überarbeiten und das Versorgungssystem qualitativ weiterzuentwickeln. Die Grünen hatten verlangt, den seit Anfang 2013 laufenden Einführungsprozesses für das PEPP-System zu unterbrechen, um es grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse es sein, flexible und patientenorientierte Versorgungsformen zu ermöglichen, so die Grünen. Mit seiner fallbasierten Tageskostenkalkulation innerhalb von diagnosebezogenen Fallgruppen schaffe das Abrechnungssystem Anreize für eine unangemessene Verkürzung der Verweildauer in der Psychiatrie, hatte die Fraktion argumentiert. Der Bundestag folgte mit seinem Beschluss einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/1713).
Uli Grötsch ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt: Der Bundestag hat am 9. Oktober auf Wahlvorschlag der SPD (18/2743) den bayerischen SPD-Abgeordneten Uli Grötsch als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach Artikel 45d des Grundgesetzes gewählt. Das Gremium kontrolliert die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes. Grötsch erhielt 544 von 569 abgegebenen Stimmen. Es gab sechs Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Für die Wahl waren mindestens 316 Stimmen erforderlich.
Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 9. Oktober auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/2773) gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossen, in dem Streitverfahren 2 BvE 5/12 vor dem Bundesverfassungsgericht und damit zusammenhängenden Verfahren eine Stellungnahme abzugeben und einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Das Organstreitverfahren richtet sich gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (17/9048, 17/9371) sowie gegen die Informationsübermittlung der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (17/9045, 17/9370). Antragsteller ist ein Bundestagsabgeordneter, der sich in seinen Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt sieht.
Einsprüche gegen Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 zurückgewiesen: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Oktober einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 als unzulässig und acht weitere Einspräche als unbegründet zurückgewiesen. Er folgte damit der vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (18/2700). Insgesamt waren 224 Wahleinsprüche eingegangen. Der jetzige vierte Bundestagsbeschluss dazu betrifft die letzten neun Wahlprüfungsverfahren.
Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 9. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (18/1773) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/2648). Das Zweite Zusatzprotokoll enthält Reformen zur „kleinen“ Rechtshilfe, das sind zum einen Vereinfachungen des allgemeinen Rechtshilfeverfahrens, zum anderen Regelungen zu bestimmten modernen Ermittlungsmethoden wie etwa gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Ziel ist es, unter den beteiligten Staaten eine ähnlich effektive Rechtshilfe zu ermöglichen wie dies bereits innerhalb der EU der Fall ist.
Vollstreckungspauschale soll Bundesfinanzverwaltung entlasten: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (18/2337) angenommen. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Innenausschusses (18/2640) an. Mit dem Gesetz wird eine Vollstreckungspauschale geschaffen, die die Bundesfinanzverwaltung bei den Behörden erheben kann, die Vollstreckungen anordnen. Diese Vollstreckungsanordnungen werden zu über 90 Prozent von den Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung vorgenommen. Zu den rund 800 anordnenden Behörden zählen vor allem die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die gesetzlichen Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. Wenn die Gebühren und Auslagen der Bundesfinanzverwaltung bei den Schuldnern nicht beigetrieben werden können, geht dies zulasten ihres Haushalts. Durch die neue Vollstreckungspauschale sollen die anordnenden Behörden an den Kosten, die der Bundesfinanzverwaltung entstehen, beteiligt werden. Zugleich wird der Höchstbetrag für das Zwangsgeld nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz auf 25.000 Euro festgelegt.
Umweltstatistikgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Oktober dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (18/2135) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/2664) zugestimmt. Mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls hatte sich Deutschland verpflichtet, die Emissionen von teilfluorierten und vollfluorierten Kohlenwasserstoffen sowie von Schwefelhexafluorid zu ermitteln und dem Klimarahmensekretariat darüber zu berichten. 2011 wurde bei der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention beschlossen, weitere Stoffe in die Dokumentation über Treibhausgase aufzunehmen. Die dafür relevanten Daten werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes erhoben.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 9. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 91 bis 95 übernommen (18/2631, 18/2632, 18/2633, 18/2634, 18/2635).
Zustimmung zur vorzeitigen teilweisen Rückzahlung einer IWF-Finanzhilfe durch Irland: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 8. Oktober einem Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/2683) zugestimmt, der sich auf das Vorhaben Irlands bezieht, eine Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Es gab eine Gegenstimme, die Linksfraktion enthielt sich. Das Ministerium bat den Bundestag um Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung von bis zu 18,3 Milliarden Euro des insgesamt umgerechnet 22,5 Milliarden Euro umfassenden IWF-Kredits für Irland ab Jahresende in drei Raten. Mit der Zustimmung des Bundestages wurde die Bundesregierung ermächtigt, im Direktorium des vorläufigen Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) einer Ausnahme von der Klausel zuzustimmen, wonach Irland parallel auch EFSF-Darlehen im entsprechenden Umfang tilgen müsste. In der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität der EFSF mit Irland ist eine parallele proportionale vorzeitige Tilgung von Darlehen vorgesehen. Das Direktorium der EFSF muss die Nichtanwendung dieser „Parallelitätsklausel“ voraussichtlich vor jeder der drei vorgesehenen vorzeitigen Rückzahlungsraten beschließen. Der Bundestagsbeschluss erstreckt sich auf alle damit verbundenen Beschlüsse des EFSF-Direktoriums. (vom/10.10.2014)