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Die Deutsche Bundesbank wehrt sich gegen eine Schwächung ihrer Rolle im System der neu zu schaffenden europäischen Bankenaufsicht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) am Montag, 6. Oktober 2014, erklärte ein Vertreter der Bundesbank, mit den geplanten Gesetzesänderungen werde die Europäische Zentralbank nur noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt und nicht mehr durch die Deutsche Bundesbank. „Eine solche Ausgestaltung würde die Rolle der Bundesbank stark schwächen“, hieß es in der Stellungnahme. Sie würde auch den direkten Zugriff auf die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen Geldpolitik und Finanzstabilität wichtigen Informationen verlieren.
Die Bundesbank brauche den direkten Zugang zur EZB, erklärte ihr Vertreter in der Anhörung. Er wies außerdem darauf hin, dass die EZB diese Auffassung teile. Zustimmung für diese Position gab es auch von der BaFin selbst, die keine Notwendigkeit erkennen konnte, „die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesbank und Bundesanstalt in Zweifel zu ziehen“. Bundesbank und Bundesanstalt könnten ihre bewährte Zusammenarbeit auch zukünftig auf Grundlage der bestehenden Regelungen fortsetzen.
Die BaFin zeigte sich „guten Mutes“, dass die EZB wie geplant im November mit der Aufsichtstätigkeit über die größten europäischen Banken beginnen könne. Dazu habe die EZB viele Mitarbeiter von der BaFin übernommen.
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626). Damit soll in Deutschland die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive) umgesetzt.
Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden und später als „Anstalt in der Anstalt“ in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert werden. Ein Vertreter der FMSA versicherte in der Anhörung, es würden keine Doppelstrukturen aufgebaut.
Die Kreditinstitute sollen Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall erstellen. Die Abwicklungsbehörde soll weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden.
Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627).
Hauptziel des Abwicklungsregimes ist nach Angaben der Bundesregierung, dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen. Der Fonds sei viel zu klein konzipiert, beklagte Prof. Dr. Rudolf Hickel (Universität Bremen): „Ich weiß gar nicht, wie der funktionieren soll.“
Prof. Dr. Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern) sagte, das gesamte Gesetzespaket gehe davon aus, dass man ohne Rückhalt durch den Steuerzahler auskomme: „Das halte ich für eine gefährliche Illusion. Dies umso mehr, als die Regeln für die Gläubigerhaftung zwar im Ansatz richtig sind, in der Durchführung aber nicht völlig überzeugen können.“ Auch die Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB sollte noch einmal diskutiert werden.
Auf einen anderen Aspekt machte Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler (Universität Augsburg) aufmerksam. Danach sei die Entlastung für Verbundinstitute wie die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene Schutzsysteme verfügten, von der Bankenabgabe viel zu gering.
Dies bestätigte ein Vertreter der Sparkassen. Nach dessen Angaben werden nur 70 der 410 Sparkassen in Deutschland in den Genuss von Erleichterungen für kleine Banken bei der Bankenabgabe kommen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken bekommen auch 20 Prozent der Genossenschaftsbanken keine Erleichterungen. (hle/06.10.2014)