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Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober, und Freitag, 17. Oktober 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. Oktober einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/2607) zur vereinbarten Debatte „Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie“ am 8. Oktober angenommen. Er folgte einer Empfehlung des Entwicklungsausschusses (18/2841). Damit wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob in Einrichtungen des Bundes medizinisches Gerät vorhanden ist, das den betroffenen Ländern sofort zur Verfügung gestellt werden kann: Auch soll geprüft werden, ob die Flugkapazitäten für den Transport solcher Geräte, Medikamente und medizinisches Personal ausgebaut werden können. Abklären soll die Regierung auch, ob es Fördermöglichkeiten für die klinische Prüfung eines Impfstoffes gegen Ebola sowie für die Grundlagenforschung einer Therapie von Ebola-Infektionen gibt.
Pflegereform beschlossen:Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine fünfte Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige und zum Pflegevorsorgefonds (18/1798, 18/2379) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/2909) angenommen. Damit werden die Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege ausgeweitet. Künftig kann die Verhinderungspflege, also die Vertretung für eine eigene „Auszeit von der Pflege“, für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags können auch für häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Die Kurzzeitpflege kann um den Leistungsbetrag für Verhinderungspflege erhöht und um bis zu vier Wochen verlängert werden. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass die Ansprüche aufeinander angerechnet werden. Nahezu alle Leistungsbeträge werden zum 1. Januar 2015 um vier Prozent angehoben. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird gleichzeitig um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit der Bildung eines Pflegevorsorgefonds soll die Finanzierung steigender Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt und der Gefahr einer langfristigen Beschränkung des Leistungsniveaus begegnet werden. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linken (18/2912) zu dem Gesetz ab. 463 Abgeordnete votierten dagegen, 113 stimmten ihm zu. Die Fraktion hatte eine sozialpolitische Ungerechtigkeit drin gesehen, dass verschiedene Träger der Sozialhilfe häusliche Betreuung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nicht übernehmen und verlangt, diese Lücke zu schließen. Bei 460 Gegenstimmen und 114 Ja-Stimmen lehnte das Parlament auch einen Änderungsantrag der Grünen (18/2915) ab. Die Fraktion wollte die für den Pflegevorsorgefonds vorgesehen Finanzmittel für eine „angemessene Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ verwenden. Dieses Anliegen vertrat auch Die Linke in einem weiteren Änderungsantrag (18/2913), der gegen die Stimmen der Opposition keine Mehrheit fand. Ein dritter Änderungsantrag der Linken (18/2914) zielte darauf ab, einen Entlastungsbetrag einzuführen, der es ermöglicht, die Leistungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Betreuungsleistungen je nach Bedarf zu kombinieren. Die Grünen enthielten sich dazu, die Koalition lehnte ihn ab. In namentlicher Abstimmung scheiterte die Linksfraktion auch mit einem Entschließungsantrag (18/2916), den 465 Abgeordnete ablehnten. 55 Parlamentarier stimmten dafür, 57 enthielten sich. Darin wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform der Pflegeabsicherung auf der Grundlage bestimmter Maßgaben vorzulegen. Für einen Entschließungsantrag der Grünen (18/2917) stimmten 112 Abgeordnete, während 464 ihn ablehnten. Die Grünen verlangten unter anderem einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Anträge der Linken zur Pflegereform abgelehnt: Der Bundestag hat am 17. Oktober einen Antrag der Linken (18/1953, 18/2909) abgelehnt, die gesetzliche Pflegeversicherung neu aufzustellen und finanziell besser zu untersetzen. Die Fraktion hatte unter anderem eine Abkehr vom „Teilkostenprinzip“ und die Einführung einer „solidarischen Gesundheitsversicherung“ (Bürgerversicherung) gefordert, um auch die Pflegekosten langfristig abzusichern. Die Koalition lehnte diese Initiative ab, die Grünen enthielten sich. Ebenfalls gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (18/591) ab, Deckungslücken der sozialen Pflegeversicherung zu schließen und den sogenannten Pflege-Bahr, die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen, abzuschaffen. Bisher geschlossene Zusatzverträge sollten auf Wunsch der Versicherten rückabgewickelt werden können, hatte die Fraktion beantragt. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/2901) zugrunde.
Lkw-Mautsätze werden geändert: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Oktober den Entwurf einer zweiten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444, 18/2657) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/2857) angenommen. Damit werden die Mautsätze für Lkw aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben modifiziert, was von 2015 bis 2017 zu Mindereinnahmen von rund 460 Millionen Euro führen kann, wie die Regierung berichtet. Laut EU-Recht müssen sich die „gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren“ an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Ein neues Wegekostengutachten vom 25. März 2014 dient als Grundlage für eine eigene günstigste Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen Euro-VI-Lkw. Bei den neuen Mautsätzen wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die auf den Lkw-Verkehr zurückzuführenden externen Kosten der Luftverschmutzung anzulasten. Für eine Anlastung der Lärmkosten liegen die technischen Voraussetzungen noch nicht vor. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/1620) ab, wonach die Regierung die Berechnung der Lkw-Mautsätze auf eine neue Grundlage mit höherer ökologischer Lenkungswirkung stellen sollte.
Auszahlung von EU-Mitteln für ökologische Leistungen der Landwirte: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (18/2708) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/2894) angenommen. Damit wird Rechtssicherheit bei der Auszahlung von EU-Mitteln für erbrachte ökologische Leistungen durch die Landwirte geschaffen. Das sogenannte Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz löst das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz ab. Die Anpassung war im Zuge der im Dezember 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) erforderlich geworden. Durch die Änderung der Vorschriften gelten die dafür bisher gültigen Cross-Compliance-Regeln nur noch übergangsweise. Cross-Compliance bezeichnet die Bindung von EU-Agrarzahlungen für Landwirte an vorgeschriebene Anforderungen an die Betriebsführung und Standards im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Durch die GAP-Reform sollen von Landwirten erbrachte Umweltleistungen – bezeichnet als Greening – aus dem EU-Fördertopf der Direktzahlungen unmittelbar entschädigt werden.
Vertrag mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (18/2587) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/2785) angenommen. Ziel des Vertrags ist es, der Weltgemeinschaft als internationaler Dachorganisation von 229 nationalen Kirchen in 108 Staaten die Niederlassung als Organisation und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern. Ihnen werden Sonderrechte bei der Einreise und beim Aufenthalt ihrer ausländischen Mitarbeiter und Gäste eingeräumt, vor allem im Aufenthaltsrecht und beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.
AKP-EG-Partnerschaftsabkommen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den sogenannten AKP Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (18/2591) sowie zum Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der EU-Mitgliedstaaten über die Finanzierung der EU-Hilfe im Rahmen des Partnerschaftsabkommens, die für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen ist (18/2588). Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/2840). Die AKP-Staaten sind 79 Staaten in Afrika, in der Karibik und im pazifischen Raum, die aus ehemaligen Kolonien hervorgegangen sind. Das erste Gesetz, kurz „zweites Änderungsabkommen“ genannt, verbreitert die Basis des politischen Dialogs zum Thema Gleichbehandlung und berücksichtigt die wachsende Rolle dieser Staaten bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das zweite Gesetz, kurz „Internes Abkommen“ genannt, ermöglicht die Einrichtung des elften Europäischen Entwicklungsfonds, der das wichtigste Hilfsinstrument der EG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten ist.
Berufliche Bildung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1451) zur beruflichen Bildung angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und für die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung einzusetzen. „Bildungsketten“ sollten so entwickelt werden, dass eine duale Berufsausbildung Vorrang hat gegenüber einer außerbetrieblichen Ausbildung. Jugendliche mit Migrationshintergrund sollten bei der Eingliederung in die Berufsausbildung unterstützt werden. Gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/1454) ab, wonach allen jungen Menschen ermöglicht werden sollte, eine vollqualifizierende Ausbildung aufzunehmen. Auch sollte die Berufsbildungspolitik grundlegend neu ausgerichtet werden. Gegen das Votum der Grünen entschied sich der Bundestag gegen einen Antrag dieser Fraktion (18/1456), Strukturreformen zur Modernisierung und Öffnung der beruflichen Bildung umzusetzen, die betriebliche Ausbildung konjunkturunabhängiger zu machen und zu mehr Qualitätssicherung in der Ausbildung beizutragen. Grundlage dieser Beschlüsse war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/2856).
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (18/2662) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/2903) angenommen. Damit werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen von rund 808 Millionen Euro für die Förderzwecke bereitgestellt. Das ERP-Sondervermögen geht auf den Marshall-Plan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurück (European Recovery Program). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und Freiberufler erhalten zinsgünstige Finanzierungen aus den ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,32 Milliarden Euro. Davon entfallen 3,68 Milliarden Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Milliarden Euro auf Innovationsförderungen, 350 Millionen Euro auf Vorhaben in regionalen Fördergebieten, eine Milliarde Euro auf Exportfinanzierungen und 90 Millionen Euro auf die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Antiterrordateigesetz geändert: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze (18/1565) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/2902) angenommen. Die Änderungen gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 zurück (Aktenzeichen: 1 BvR 1215/07), wonach die Antiterrordatei in Einzelpunkten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Antiterrordatei vernetzt die Sicherheitsbehörden, damit sie den internationalen Terrorismus effektiv aufklären und bekämpfen können. Die Antiterrordatei vernetzt Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Dadurch werden solche Informationen für die 38 beteiligten Behörden gegenseitig rasch auffindbar. Der Innenausschuss setzte unter anderem durch, dass Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar sein sollen, sondern noch als erweiterte Grunddaten mit den Elementdaten gespeichert werden, die notwendig sind, um sie zu identifizieren und Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Damit soll der mit der Speicherung verbundene Grundrechtseingriff vermindert werden. Die Kontaktpersonen werden bei den zu speichernden Daten nicht mehr aufgeführt. Bei Enthaltung der Linken lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2911) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ,,vollständig umsetzt". Unter anderem sollte die Speicherung und Verarbeitung der Daten von Gewaltbefürwortern verfassungskonform präziser gefasst werden. Ebenso sollten Datenübermittlungsvorschriften des Bundes verfassungskonform neu geregelt werden.
Menschenrechte und Demokratie: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die Europäische Union am 16. Oktober aufgefordert, die Menschenrechtslage bei allen EU-Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Dies geht aus einer Entschließung des Parlaments zu den EU-Jahresberichten 2012 (Ratsdokument 9431/13) und 2013 (Ratsdokument 10848/14) über Menschenrechte und Demokratie in der Welt hervor. Die Berichte befassen sich mit den Aktivitäten der EU im Rahmen der Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren und mit praktischen Maßnahmen vor Ort. Begrüßt wird, dass die EU die Zivilgesellschaft großzügig mit Mitteln aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte gefördert hat und dessen Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument ausbauen konnte. Über die 2.500 laufenden Projekte hinaus seien mehr als 530 neue Initiativen eingeleitet worden. Begrüßt wird auch die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für Meinungsfreiheit einschließlich Medienfreiheit einzusetzen. Ebenso unterstützt der Bundestag die EU bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 bis 2016. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Linken (18/2896) ab, der eine Reihe von Vorgaben zur künftigen Ausgestaltung der EU-Jahresberichte enthält, für die sich die Regierung in Brüssel stark machen sollte.
Ökologische und biologische Produktion: Grenzwerte für Rückstände müssen für alle Lebensmittel gleichermaßen gelten. Die Einführung spezieller Grenzwerte für Rückstände aus im Ökolandbau nicht zugelassenen Betriebsmitteln lehnte der Bundestag am 16. Oktober ab, als er auf Empfehlung des Agrarausschusses (18/2839) einstimmig eine Entschließung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung über die ökologische und biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer und biologischer Erzeugnisse (Ratsdokument 7956/14) annahm. Die Verordnung soll laut EU-Kommission Hindernisse beseitigen, die der nachhaltigen Entwicklung dieser Produktionsarten in der EU im Wege stehen und einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Unternehmer gewährleisten. Der Bundestag dringt darauf, dass das zweistufige Kontrollverfahren der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit Öko-Kontrollstellen und überwachenden Landesbehörden grundsätzlich beibehalten wird. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich in Brüssel für entsprechende Änderungen am Verordnungsvorschlag einzusetzen. Die Regelungen zur Kontrolle im ökologischen Landbau dürften nicht verwässert werde, heißt es zur Begründung. Eine verlässliche Kontrolle sei maßgeblich für das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen gemeinsamen Antrag von Linksfraktion und Grünen (18/2873) ab, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wurde, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Weiterentwicklung der Ökolandwirtschaft gefördert und nicht behindert wird, dass Produktregeln und Kontrolle eine Einheit bleiben müssen und Planungssicherheit für Ökolandwirte, Verarbeiter und Handel gewährleistet bleibt.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Costa Rica, Norwegen und Georgien: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 16. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 13. Februar 2014 mit Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/2898) angenommen. Bei Enthaltung der Linksfraktion billigte das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 mit Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls (18/2660). Das Protokoll dient dazu, steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten abzubauen. Ebenfalls bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 mit Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/2661) zu. Mit dem Protokoll wird das Abkommen im Hinblick auf den Informationsaustausch der Steuerverwaltungen entsprechend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert. In allen drei Fällen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/2898).
Historische Archive der Organe der Europäischen Union: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 16. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz (18/1779) auf Empfehlung des Europaausschusses (18/2851) angenommen. Durch die EU-Verordnung soll die Aufbewahrung der historischen Archive der Organe der Europäischen Union einheitlich geregelt werden. Das Gesetz ist Voraussetzung dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag für die Verordnung zustimmen darf. Die historischen Archive des Europäischen Parlaments, des Rats der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sollen beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz hinterlegt werden. Auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Europäische Rechnungshof und die Europäische Investitionsbank hinterlegen dort ihre historischen Archive.
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Oktober der zweiten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/2554) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/2899) zugestimmt. Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt. Unter anderem werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke erlaubt. Neue Ausnahmen werden vor allem für medizinische Geräte sowie für Kontroll- und Überwachungsinstrumente gestattet. Vorhandene Beschränkungen werden an den Stand der Technik angepasst. Ziel der Stoffbeschränkungen ist es, die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit Blick auf die Bewirtschaftung der später anfallenden Abfälle zu minimieren.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 16. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 96 bis 102 übernommen (18/2763, 18/2764, 18/2765, 18/2766, 18/2767, 18/2768, 18/2769).
Keine Nichtigkeitsklage gegen Beihilfe-Genehmigung für britisches Atomkraftwerk: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 16. Oktober einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2895) abgelehnt, der sich auf die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Asien-Europa-Gipfel am 16. und 17. Oktober, zum Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober bezog. 475 Abgeordnete lehnten den Entschließungsantrag ab, 118 stimmten ihm bei einer Enthaltung zu. Die Grünen hatten die Regierung auffordern wollen, gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Beihilfe für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen oder sich der Klage eines anderen europäischen Staates anzuschließen. Die EU-Kommission hatte am 8. Oktober 2014 staatliche Beihilfen der britischen Regierung für den Neubau im Südwesten Englands bewilligt. (vom/16.10.2014)