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Die meisten Experten zeigten sich erfreut über die anstehende Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), bemängelten aber, dass die BAföG-Reform zu spät in Kraft trete und die Erhöhung von sieben Prozent zu niedrig ausfalle. Das wurde bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) zur BAföG-Novelle (18/2663) zugrunde.
Gegenstand der Anhörung waren auch der 20. Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 (18/460) sowie ein Antrag der Grünen, die BAföG-Reform zu überarbeiten und vorzuziehen (18/2745).
Die Novelle sieht vor, dass der Bund ab dem 1.Januar 2015 allein für das BAföG zuständig ist und zum Wintersemester 2016/2017 die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden. Bislang trägt der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten, für die restlichen 35 Prozent sind die Länder zuständig.
Irene Bauerfeind-Roßmann, Ministerialdirigentin des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, begrüßte die Reform und sicherte für Hessen zu, die frei werdenden Mittel für die Länder von 1,17 Milliarden Euro jährlich - wovon 80 Millionen Euro auf Hessen entfallen - vollständig zur „Finanzierung der Aufwüchse der weitern Förderphasen des Hochschulpaktes 2020 sowie für die erhöhte Grundfinanzierung der Hochschulen für 2016 zur Verfügung zu stellen“.
Diese Aussage ist keine Selbstverständlichkeit, da der Bund schon seit Monaten befürchtet, dass sich einige Länder nicht an den Wunsch des Bundes halten werden, die frei werdenden Mittel auch tatsächlich nur für die Hochschulen auszugeben und nicht etwa für Kitas, Schulen oder klamme Länderhaushalte einzuplanen.
Wolf-Michael Catenhusen, stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, begrüßte ebenfalls die Reform und sieht viele Vorschläge des Normenkontrollrates im Gesetzentwurf umgesetzt. Insbesondere nannte er die elektronische Antragstellung, die einige Länder bereits vorgenommen hätten und die nun weiter ausgebaut werden soll.
Daniel Gaittet vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften sagte, der Entwurf bleibe weit hinter den Erwartungen zurück. Er fordert eine Rückbesinnung auf den Vollzuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden). Zudem sollte BAföG unabhängig von dem Einkommen der Eltern, der Herkunft und dem Alter gezahlt werden, und es sollte jährlich automatisch angepasst werden.
Brigitte Goebbels-Dreyling, stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz, erhob ähnliche Forderungen und schlug eine Öffnung des BAföG auch für Teilzeitstudierende vor.
Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, reihte sich mit seiner Kritik in die Reihe der Vorredner ein und machte darauf aufmerksam, dass das BAföG nur etwa einem Fünftel aller Studenten überhaupt zugute komme. Deshalb müssten auch die Freibeträge der Eltern um zehn Prozent statt wie vorgesehen nur um sieben Prozent erhöht werden. Für die Studenten forderte er eine Erhöhung der Fördersätze um mindestens zehn Prozent.
Erik Marquardt, Bundessprecher des Bundesverbandes der Grünen Jugend, kritisierte ebenfalls die aus seiner Sicht zu geringen Zuwächse und trat dafür ein, dass die Wissenschaftspolitiker aller Fraktionen eine Koalition eingehen sollten, um höhere BAföG-Sätze durchzusetzen. Marquardt sagte: „Das BAföG ist die soziale Basis des Bildungssystems.“
Und auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, begrüßte zwar die Reform, beschrieb sie aber ebenfalls als nicht ausreichend. Er sagte: „Das Bessere ist der Feind des Guten.“ Es müsse an etlichen Stellen nachgebessert werden. Wenigstens die Punkte beim BAföG, die weniger kostenintensiv seien, sollten vorgezogen werden und nicht erst ab dem Wintersemester 2016/2017 gelten. (rol/15.10.2014)